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3. Schlechte Knochensubstanz, etwa Osteoporose, wodurch nach Einschätzung des Chirurgen
eine erhebliche Verschiebung der Prothese oder eine signifikante Frakturgefahr des
Femurschaftes nicht auszuschließen ist und/oder keine ausreichende Knochenstütze für
das/die Implantat(e) gegeben ist.
4. Charcot- oder Paget-Krankheit.
5. Bei der Hemi-Hüftarthoplastik jeder pathologische Zustand der Hüftgelenkpfanne, so etwa
deformierte Hüftgelenkpfannen mit Unregelmäßigkeiten, Protrusio acetabuli (Otto-Chrobak-
Becken) oder Migration der Hüftpfanne, der die Verwendung der natürlichen
Hüftgelenkpfanne als angemessenen Verbindungsansatz für die Hemi-Hüfprothese
ausschließt.
6. Keramische Köpfe ohne innere Titanhülsen sind bei Revisionseingriffen kontraindiziert, wenn
der Femurschaft solide fixiert ist und nicht ersetzt wird.
HINWEIS: Bisher wurde eine Diabeteserkrankung nicht als Kontraindikation eingestuft.
Aufgrund des erhöhten Komplikationsrisikos, wie etwa der erhöhten Infektionsgefahr,
verlangsamten Wundheilung usw., sollte bei Vorliegen eines schweren Diabetes sorgfältig
geprüft werden, ob ein Hüftgelenkersatz bei dem betreffenden Patienten ratsam ist.
WARNHINWEISE UND VORSICHTSMASSNAHMEN
ACHTUNG:
• Implantate oder Probekomponenten verschiedener Hersteller oder aus verschiedenen
Implantatsystemen dürfen nicht zusammen verwendet werden.
• Hüftimplantatkomponenten dürfen keinesfalls erneut implantiert werden. Selbst wenn ein
Implantat unbeschädigt erscheint, können mikroskopische Schäden an einer Komponente
aufgetreten sein, die bei einem erneuten Einsatz zu einer Fehlfunktion führen würden.
• Zum Anpassen immer eine Probeprothese verwenden. Die Probekomponenten müssen in Form,
Größe usw. mit den entsprechenden Komponenten für die dauerhafte Implantation übereinstimmen.
• Einwegprodukte von DePuy (Ireland) sind nach Verwendung bei einem Patienten nicht für
eine Nachbearbeitung, wie z. B. Demontage, Reinigung oder erneute Sterilisation vorgesehen.
Die Wiederverwendung kann möglicherweise die Produktleistung und die Sicherheit des
Patienten beeinträchtigen.
• Eine gesunde Knochensubstanz des Oberschenkels ist Voraussetzung für eine sichere
Fixierung des Femurschafts. Möglicherweise sind Knochenimplantate oder andere
Verstärkungsmethoden erforderlich, um den Femurschaft zu positionieren und zu stützen.
• Den ACTIS DUOFIX Femurschaft Größe 0 mit modularem Femurkopf-Versatz von mehr als
+13 mm nicht verwenden. Die Sicherheit und Leistung des ACTIS DUOFIX-Schafts Größe 0 mit
einem modularen Femurkopf-Versatz von mehr als +13 mm wurde noch nicht bestätigt.
Folgende Faktoren können, unabhängig davon, ob sie allein oder in Kombination vorliegen, zu
einer übermäßigen Belastung der betroffenen Extremität führen, wodurch das Risiko eines
Versagens der Hüftprothese erhöht wird:
1. Fettleibigkeit oder starkes Übergewicht des Patienten.
2. Körperliche Arbeit.
3. Aktiver Sport.
4. Ein hoher Aktivitätspegel des Patienten.
5. Erhöhte Sturzwahrscheinlichkeit.
6. Alkohol- oder Drogenabhängigkeit.
7. Ggf. sonstige Behinderungen.
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