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Montieren Sie Zubehör immer nach
Vorschrift und Anleitung.
• Benutzen Sie nur Anbauteile, die den Anforde-
rungen der jeweiligen rechtlichen Vorschriften
und Strassenverkehrsordnungen genügen.
• Durch die Verwendung nicht zugelassener
Zubehörteile kann es zu Unfällen, schweren
Stürzen oder Schäden kommen. Verwenden
Sie daher nur Originalzubehör und Anbauteile,
die zu Ihrem FLYER passen.
Durch die Verwendung von nicht zugelassenem
Zubehör kann die Gewährleistung und/oder Ga-
rantie erlöschen. FLYER AG schliesst jegliche
Haftung, die infolge Verwendung von unzulässi-
gem Zubehör entsteht, aus.
1. Wir weisen darauf hin, dass eine Ge-
schwindigkeitsmanipulation/Tuning
des E-Bikes rechtliche Konsequen-
zen haben kann. FLYER E-MTBs
werden teilweise ohne Seitenständer
ausgeliefert. Wenn Sie Ihren FLYER
abstellen, achten Sie immer auf si-
cheren Stand. Bei einem Umfallen
könnten das E-MTB oder wichtige
Bauteile beschädigt werden. Beson-
ders die elektrische Anlage und der
Akku dürfen keinen Stössen ausge-
setzt werden.
2. Das Montieren von Zubehör kann
Lackschäden verursachen.
3. Für die Befestigung von Zubehör dür-
fen Rahmen, Akku und Komponenten
nie verändert oder angebohrt werden.
20.1 Fahren mit zusätzlicher Last
Gepäckträger | Fahren mit Gepäck
FLYER E-MTBs sind grundsätzlich nicht für die
Montage eines Gepäckträgers freigegeben.
Ausnahme sind die Modelle bei denen es einen
speziell angepassten FLYER Gepäckträger gibt.
20.2 Transport von Kindern
Der sichere Transport von Kindern liegt in der
Verantwortung des Fahrers. FLYER AG lehnt jeg-
liche Verantwortung im Zusammenhang mit dem
Transport von Kindern und daraus entstehenden
Risiken ab.
FLYER E-MTBs dürfen nicht mit Kindersitz be-
trieben werden!
Achten Sie beim Transport von Packta-
schen oder anderen Lasten auf eine zu-
verlässige und sichere Befestigung des
Gepäcks. Stellen Sie sicher, dass sich
keine Teile in den Speichen oder den dre-
henden Laufrädern einhaken können.
19. Schutzbleche
Für den Fall, dass sich ein Gegenstand zwischen
Schutzblech und Bereifung verklemmt, ist das
Schutzblech mit einer Sicherheitsbefestigung ver-
sehen. Diese löst sich dann aus ihrer Halterung,
um einen Sturz zu verhindern.
Die Fahrt muss umgehend gestoppt werden, falls
ein Fremdkörper zwischen Reifen und Schutz-
blech gelangt ist. Entfernen Sie den Fremdkör-
per, bevor Sie die Fahrt fortsetzen. Ansonsten
besteht die Gefahr eines Sturzes und schwerer
Verletzungen.
Auf keinen Fall dürfen Sie mit einer lo-
sen Schutzblech-Strebe weiterfahren,
da sie sich mit dem Rad verkeilen und
dieses blockieren kann. Die losen En-
den der Halterungen können zu schwe-
ren Verletzungen führen.
Beschädigte Schutzbleche müssen vor einer er-
neuten Fahrt unbedingt von einem FLYER Fach-
händler ausgetauscht werden. Überprüfen Sie
ausserdem regelmässig, ob die Streben fest in
den Abriss-Sicherungen fixiert sind.
20. Zubehör und
Ausstattung
Sachgemässe Montage von Zubehör und die Ab-
klärung der Kompatibilität mit dem FLYER liegen
in der Verantwortung des FLYER Fahrers/Käufers.
Lediglich im FLYER Katalog aufgeführte Zubehör-
teile sind von FLYER AG für die Benutzung am
FLYER freigegeben. Prüfen Sie die Kompatibilität
zu Ihrem FLYER Modell sowie die technischen
Angaben (z.B. Belastbarkeit, Montageanleitung,
usw.) des entsprechenden Zubehörs.
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