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DE
Sie die national geltenden Gesetze/
Vorschriften bezüglich Helmtyp.
Beachten Sie, dass mit S-Pedelec kei-
ne Anhänger gezogen werden dürfen,
in denen ein Kind sitzt. Auch Kindersit-
ze sind nicht erlaubt.
Die Regelungen und Vorschriften für
E-Bikes werden ständig überarbeitet und
geändert. Informieren Sie sich über Ände-
rungen in den Rechtsvorschriften, damit
Sie stets auf dem aktuellen Stand sind.
Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflicht
-
versicherung mögliche Schäden, die
durch den Einsatz des FLYER E-Bikes
entstehen, abdeckt.
gegeben. Unfälle und Stürze mit schwersten Ver-
letzungen können die Folge sein. Ebenso verfal-
len die Gewährleistung und Garantien.
Ergänzende Hinweise für S-Pedelec Modelle
EU
•
Gesetzliche Vorschriften:
Informieren Sie
sich ausführlich über die für Sie geltenden ge-
setzlichen Vorschriften. Dies betrifft die Versi
-
cherung Ihres FLYER E-Bikes, das Inverkehr-
bringen sowie die Benützung von Strassen
und Radwegen in Ihrem Land. National gelten
teils unterschiedliche Vorschriften. Diese wer-
den fortwährend aktualisiert. Beachten Sie,
dass keine Anhänger gezogen werden dürfen,
in denen ein Kind sitzt. Auch Kindersitze sind
nicht erlaubt.
• Ebenso gelten EU-weit Helm- und Führer-
scheinpflicht, in einigen anderen Ländern in
national angepasster Form.
•
Tausch von Bauteilen:
Ihr FLYER S-Pedelec
ist kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraftfahr-
zeug. Damit ist es zulassungspflichtig. Die
Zulassung gilt nur für das Fahrzeug in der Ori-
ginal-Ausstattung. Deshalb dürfen keine Än-
derungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen
werden. Es dürfen nur zu 100 % identische
Originalersatzteile verwendet werden. An-
sonsten ist eine sichere und vorschriftsgemäs-
se Funktion nicht gegeben. Unfälle und Stürze
mit schwersten Verletzungen können die Fol-
ge sein. Ebenso verfallen Gewährleistung und
Garantien.
• Achten Sie auf sicheren Sitz und einwandfreie
Funktion der vorgeschriebenen Komponenten
für ein S-Pedelec:
•
Rückspiegel, Nummernschildhalter
und
Bremslicht
sind rechtlich vorgeschrieben. Sie
müssen korrekt befestigt sein und immer ein-
wandfrei funktionieren. Ist dies nicht gegeben,
dürfen Sie Ihr FLYER S-Pedelec nicht im öf-
fentlichen Strassenverkehr bewegen.
•
Lichtfunktion:
Aus rechtlichen Gründen ist
die Lichtfunktion immer eingeschaltet sobald
Sie das System einschalten. Die Lichttaste hat
keine Funktion.
•
Drehmomente:
Bei Arbeiten an Ihrem FLYER
S-Pedelec halten Sie unbedingt die Anzugs-
drehmomente ein. Hierzu muss ein Drehmo-
mentschlüssel eingesetzt werden. Zu stark
oder zu lose angezogene Verschraubungen
können zu Bruch, Fehlfunktion oder Verlust
von Bauteilen führen. Eine Übersicht der Dreh-
momente ist in der separaten Bedienungsan-
leitung «technische Daten» zu finden.
Für S-Pedelecs gelten Helm- und Füh-
rerscheinpflicht, in einigen Ländern in
national angepasster Form. Beachten
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