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6. Gesetzliche
Bestimmungen
Für Pedelecs und E-Bikes gelten teils Sonderbe-
stimmungen für die Nutzungsgrenzen. D. h., sie
sind teilweise wie ein Fahrrad zu nutzen, teilwei-
se aber auch nicht.
Bevor Sie mit Ihrem FLYER am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen, informieren Sie sich
daher bitte über die jeweils geltenden nationalen
Vorschriften.
Diese Informationen können Sie bei Ihrem FLY-
ER Fachhändler, den jeweiligen nationalen Fahr-
rad- oder E-Bike-Verbänden und auch im Internet
erhalten.
Dort informiert man Sie darüber, wie Ihr FLYER
ausgestattet sein muss, damit Sie am öffentli
-
chen Strassenverkehr teilnehmen können.
Es wird beschrieben, welche Beleuchtungsanla-
gen installiert sein oder mitgeführt werden müs-
sen, und mit welchen Bremsen das Fahrrad aus-
gestattet sein muss.
Man erhält in den jeweils geltenden nationalen
Vorschriften Angaben zu geltenden Altersbe-
schränkungen sowie dazu, in welchem Alter man
wo fahren darf oder muss. Auch die Teilnahme
von Kindern am öffentlichen Strassenverkehr
wird hier geregelt. Wenn es eine Helmpflicht gibt,
wird diese angegeben.
Die Regelungen und Vorschriften für
E-Bikes werden ständig überarbeitet
und geändert. Informieren Sie sich über
Änderungen in den Rechtsvorschriften,
damit Sie stets auf dem aktuellen Stand
sind.
Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflicht
-
versicherung mögliche Schäden, die
durch den Einsatz des FLYER E-Bikes
entstehen, abdeckt.
FLYER E-MTBs der Serie Uproc sind
nicht für den Einsatz auf der Strasse
konzipiert und ausgestattet.
Ein FLYER E-MTB mit Tretunterstützung bis
45 km/h
Ein FLYER Goroc mit Tretunterstützung bis
45 km/h ist kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraft-
fahrzeug. Damit ist es zulassungspflichtig. Die
Zulassung gilt nur für das Fahrzeug in der Origi-
nal-Ausstattung. Deshalb dürfen an Ihrem Fahr-
zeug keine Änderungen vorgenommen werden.
Es dürfen nur zu 100 % identische Original-Er-
satzteile verwendet werden. Ansonsten ist eine
sichere und vorschriftsgemässe Funktion nicht
A9
A7
A5
Zusatz-Akku
Zum Einsetzen des Zusatz-Akkus
A8
setzen Sie
ihn mit den Kontakten auf die untere Halterung
A9 am E-Bike (der Akku kann bis zu 7° zum Rah-
men geneigt sein). Kippen Sie ihn bis zum An-
schlag in die obere Halterung
A7.
Prüfen Sie, ob
der Akku festsitzt.
Schliessen Sie den Akku immer am Schloss A6
ab, weil sich sonst das Schloss öffnen und der
Akku aus der Halterung fallen kann.
Ziehen Sie den Schlüssel
A5
nach dem Ab-
schliessen immer aus dem Schloss
A6
. Damit
verhindern Sie, dass der Schlüssel herausfällt
bzw. dass der Akku bei abgestelltem E-Bike
durch unberechtigte Dritte entnommen wird.
Zum Entnehmen des Zusatz-Akkus
A8
schalten
Sie ihn aus und schliessen das Schloss mit dem
Schlüssel
A5
auf. Kippen Sie den Akku aus der
oberen Halterung
A7
und ziehen Sie ihn aus der
unteren Halterung
A9.
7°
A4
A3
A6
A9
A5
5.7 Lagern des Akkus
Bitte beachten Sie die Hinweise und Vorschriften
zur Lagerung des Akkus in der separaten Bedie-
nungsanleitung für die Akkus.
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