62 · GuardOne
®
· Bedienungsanleitung
2.5 Anforderungen an das Personal
Personal
Nur Personen, von denen zu erwarten ist, dass sie ihre Arbeit zuverlässig ausführen, dürfen die GuardOne®-Werkbank montieren, bedienen
und instand halten. Personen, deren Reaktionsfähigkeit eingeschränkt ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder Medikamente, dürfen die GuardOne®-
Werkbank nicht montieren, bedienen oder instand halten. Bei der Auswahl des Personals sind die am Aufstellungsort geltenden alters- und
tätigkeitsspezifischen Vorschriften zu beachten.
Es wird nicht unterschieden zwischen Montage-, Bedien- und Instandhaltungspersonal. In Frage kommendes Personal darf nach einer Ein-
weisung durch den Betreiber alle dieser Tätigkeiten ausführen. Für Arbeiten mit der GuardOne®-Werkbank sollte nur in Labortätigkeiten ge-
schultes Personal eingesetzt werden. Normalerweise ist dies eine Laborfachkraft. Diese Personen sind in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich
ausgebildet und mit den relevanten Normen und Bestimmungen vertraut. Aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in ihrem Tätigkeitsbe-
reich können diese Personen Arbeiten innerhalb der biologischen und chemischen Prozesskette in den Bereichen Prozess-, Produktions- und
Biotechnologie ausführen. Diese Personen können potenzielle Gefahren eigenständig erkennen und vermeiden. Diese Personen halten die
Gesundheits-, Umweltschutz-, Arbeitssicherheits- und Qualitätssicherungsvorschriften ein.
Das Personal ist verantwortlich für Folgendes:
› Ersteinrichtung der GuardOne®-Werkbank
› Montage der GuardOne®-Werkbank (siehe Kapitel 4 „Montage“)
› Herstellen und Prüfen der Betriebsbereitschaft der GuardOne®-Werkbank
› Durchführen eines Funktionstests
› Inbetriebnahme
› Ändern der Werkseinstellungen
› Bedienen der grafischen Benutzeroberfläche
› Vorbereiten der GuardOne®-Werkbank für die Arbeiten
› Anpassen des Luftstroms, Bedienen der LED-Lampe und Durchführen der UV-Dekontamination
› Instandhaltung der GuardOne®-Werkbank (Austauschen der UV-Lampe, des Vorfilters und des HEPA-Filters)
› Reinigung und Dekontamination der GuardOne®-Werkbank
› Problembehebung
› Demontage und Entsorgung der GuardOne®-Werkbank
2.6 Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung schützt das Personal bei der Arbeit vor Sicherheits- und Gesundheitsrisiken. Für die Arbeit mit der GuardOne®-
Werkbank ist keine persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Die Verantwortung für die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung liegt
beim Betreiber.
VORSICHT!
Gesundheitsrisiko durch unzureichenden Schutz!
Abhängig von der Art der in der Werkbank verarbeiteten Proben kann persönliche Schutzausrüstung erforderlich sein.
- Die Verantwortung für die Probenverarbeitung und die Bereitstellung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung
liegt
beim Betreiber. Er hat die erforderliche Schutzausrüstung bereitzustellen.
- Bei Arbeiten mit potenziell gefährlichen Proben immer geeignete Schutzausrüstung tragen.
2.7 Risiken bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
In den folgenden Abschnitten werden Restrisiken beschrieben, die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch bestehen. Um die Verletzungs-
gefahr und die Gefahr von Sachschäden zu reduzieren und gefährliche Situationen zu vermeiden, die Sicherheitshinweise in den folgenden
Abschnitten dieser Bedienungsanleitung beachten.
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