S11C/S13C
S11C/S13C
1.3.9
Keine Veränderungen, An-
und Umbauten am Gerät, die die
Sicherheit beeinträchtigen können,
ohne Genehmigung des Herstel-
lers vornehmen! Dies gilt auch für
den Einbau und die Einstellung von
Sicherheitseinrichtungen und -ven-
tilen sowie für das Schweißen an
tragenden Teilen.
1.3.10
Hydraulikanlage, und hier
besonders Hydraulikschlauchlei-
tungen, in angemessenen Zeitab-
ständen auf sicherheitsrelevante
Mängel überprüfen und erkannte
Mängel sofort beseitigen.
1.3.11
Vorgeschriebene oder in
den Betriebsanleitungen (Gerät und
Motor) bzw. im Wartungsplan ange-
gebene Fristen für wiederkehrende
Prüfungen/Inspektionen einhalten!
1.4 Personalauswahl und
-qualifikation
Grundsätzliche Pflichten
1.4.1
Das Gerät darf nur von
Personen selbständig geführt oder
gewartet werden, die vom Un-
ternehmer dafür bestimmt sind. Die-
se Personen müssen außerdem
- das 18. Lebensjahr vollendet ha-
ben
- körperlich und geistig geeignet
sein
- im Führen oder Warten des Ge-
rätes unterwiesen sein und ihre
Befähigung hierzu gegenüber
dem Unternehmer nachgewie-
sen haben
- erwarten lassen, daß sie die
ihnen übertragenen Aufgaben
zuverlässig erfüllen
1-4
1.3.9
Keine Veränderungen, An-
und Umbauten am Gerät, die die
Sicherheit beeinträchtigen können,
ohne Genehmigung des Herstel-
lers vornehmen! Dies gilt auch für
den Einbau und die Einstellung von
Sicherheitseinrichtungen und -ven-
tilen sowie für das Schweißen an
tragenden Teilen.
1.3.10
Hydraulikanlage, und hier
besonders Hydraulikschlauchlei-
tungen, in angemessenen Zeitab-
ständen auf sicherheitsrelevante
Mängel überprüfen und erkannte
Mängel sofort beseitigen.
1.3.11
Vorgeschriebene oder in
den Betriebsanleitungen (Gerät und
Motor) bzw. im Wartungsplan ange-
gebene Fristen für wiederkehrende
Prüfungen/Inspektionen einhalten!
1.4 Personalauswahl und
-qualifikation
Grundsätzliche Pflichten
1.4.1
Das Gerät darf nur von
Personen selbständig geführt oder
gewartet werden, die vom Un-
ternehmer dafür bestimmt sind. Die-
se Personen müssen außerdem
- das 18. Lebensjahr vollendet ha-
ben
- körperlich und geistig geeignet
sein
- im Führen oder Warten des Ge-
rätes unterwiesen sein und ihre
Befähigung hierzu gegenüber
dem Unternehmer nachgewie-
sen haben
- erwarten lassen, daß sie die
ihnen übertragenen Aufgaben
zuverlässig erfüllen
1-4
Содержание AS11
Страница 61: ...S11C S13C S11C S13C Beschilderung Beschilderung Signalisation Signalisation Signs Signs ...
Страница 99: ...S11C S13C 3 11 3 3 3 Frontbagger Pelle frontale Front end excavator ...
Страница 101: ...S11C S13C 3 12 3 3 4 Greifer Benne preneuse Grab ...
Страница 103: ...S11C S13C 3 13 3 3 5 Lasthaken A B B A Crochet de grue Lifting hook ...
Страница 109: ...S11C S13C 3 16 3 4 3 Frontbagger Pelle frontale Front end excavator ...
Страница 111: ...S11C S13C 3 17 3 4 4 Greifer Benne preneuse Grab ...
Страница 113: ...S11C S13C 3 18 3 4 5 Lasthaken A B B A Crochet de grue Lifting hook ...
Страница 117: ...S11C S13C S11C S13C Beschreibung Beschreibung Description Description Description Description ...
Страница 140: ...S11C S13C S11C S13C Bedienung Bedienung Conduite de véhicule Conduite de véhicule Operation Operation ...
Страница 203: ...S11C S13C S11C S13C Wartung Wartung Entretien Entretien Maintenance Maintenance ...
Страница 239: ...Anhang Anhang Appendice Appendice Appendices Appendices ...
Страница 240: ......
Страница 241: ......
Страница 242: ......
Страница 251: ......
Страница 252: ......