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Passiver Rückenprotektor
Das Tech-Air® 10 System ist mit einem passiven Rückenprotektor ausgestattet, der den
Rückenbereich auch schützt, sollte sich das System nicht entfalten. Dieser Rückenprotektor
ist zertifiziert als persönliche Schutzausrüstung der Kategorie 2, Stufe 1, gemäß der
Verordnung EU 2016/425, entsprechend der Norm 1621-2:2014. Die Prüfung wurde
durchgeführt von:
Die UE Prüfung wurde durchgeführt von:
- Benannte Stelle Nr. 0598 SGS Fimko Oy, Takomotie 8, 00380, Helsinki, Finnland. Die UKCA-
Prüfung wurde durchgeführt von:
- Zugelassene Stelle Nr. 0120 SGS United Kingdom Limited, Rossmore Business Park,
Ellesmere Port, South Wirral, Cheshire, CH65 3EN, UK
Für die Art der Zertifizierung gelten die folgenden Produktkennzeichnungen:
Name des
Herstellers
Zeigt an, dass
das Produkt
entsprechend
der Norm 1621-
2:2014 getestet
wurde. Standard
Zeigt an, dass das
Produkt für die
Verwendung auf
einem Motorrad
bestimmt ist
Zeigt an, dass das
Produkt Vollrücken
Niveau erfüllt
2. Erweiterte
Temperaturanfor
derungen (T+ = + 40
° getestet, T- = - 10 °
getestet)
Größe des
Schutzes
(Länge Taille
bis Schulter)
Produkt-
Identifikationscode
Getesteter
Bereich
Für Tests
verwandte
Normen
Temperatur
Übertragene
Kräfte
Niveau
Anforderungen der Stufe
1: Durchschnittswert
≤
18kN; keine Auswirkungen
über 24kN
Anforderungen der Stufe
2: Durchschnittswert
≤
9kN; keine Auswirkungen
über 12kN
Vollrücken
1621-2:2014
20°, -10°, 40°
Durchschnitt
6.49kN,
Spitze 9.85kN
Niveau 2
Schutzniveau
Die folgende Tabelle fasst die auf der Produktkennzeichnung als passiver Aufprallschutz
angegebene Leistungsstufe zusammen und erläutert sie:
EU ERKLÄRUNG DER KONFORMITÄT & UKCA DEKLARATION DER KONFORMITÄT
Die EU Konformitätserklärung dieser Sicherheitsausrüstung kann unter dem nachstehenden
Link heruntergeladen werden:
eudeclaration.alpinestars.com
Die UK Konformitätserklärung dieser Sicherheitsausrüstung kann unter dem nachstehenden
Link heruntergeladen werden:
ukdeclaration.alpinestars.com
Pyrotechnische Produkte
Das Tech-Air® 10 System enthält zwei pyrotechnisch aktivierte Kaltgasgeneratoren und
gilt daher als “AIRBAG-MODUL” der Kategorie P1 gemäß EU-Richtlinie 2013/29. Daher
wurde eine EU-Baumusterprüfung (Modul B) für den Entwurf des Systems und eine EU-
Baumusterprüfung und -prüfung (Modul E) für die Montage des Systems durchgeführt.
Die EU-Baumusterprüfung und das entsprechende Prüfverfahren wurden von der benannten
Stelle Nr. 0080, Ineris, Parc Technologique ALATA BP2, Verneuil-en-Halatte, 60550,
Frankreich, durchgeführt.