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schulungsteilnehmer einer absturzgefahr ausgesetzt wird. die schulung sollte regelmäßig wiederholt werden.
vor jedem einsatz muss der benutzer seine ausrüstung einer Prüfung unterziehen, um sicherzustellen, dass sie sich in einwandfreiem betriebszustand befindet. er muss darauf achten, dass die
metallteile des systems oder bestandteils nicht verbogen, rostig oder scharfkantig sind und dass sie nicht scheuern können. ebenso muss er sich versichern, dass die stoffteile des systems oder
bestandteils keine einschnitte, brandstellen, gerissene fasern, starke verschleißstellen, verfärbungen oder versteifungen aufweisen.
1.2 ein system oder bestandteil, das einem sturz ausgesetzt war oder bei dessen Prüfung zweifel entstehen, muss sofort aus dem verkehr gezogen werden. über eine eventuelle wiederinbetriebnahme
kann nur schriftlich von einer sachkundigen und hierzu befugten Person entschieden werden.
1.3 arbeit in großer höhe ist gefährlich. einige, aber nicht alle risiken sind hier aufgeführt: fallen, hängen bleiben/längeres hängen bleiben, hervorstehende objekte und bewusstlosigkeit. falls eine
fallsicherung und/oder eine darauf folgende (not-)rettungssituation eintritt, können persönliche medizinische beschwerden ihre sicherheit beeinträchtigen. einige, aber nicht alle medizinischen
beschwerden, die für diese art von tätigkeit als riskant eingestuft werden, sind hier aufgeführt: herzerkrankungen, hoher blutdruck, vertigo, epilepsie, drogen- oder alkoholabhängigkeit, psychische
erkrankungen, eingeschränkte funktion der gliedmaßen und gleichgewichtsstörungen. wir empfehlen ihnen, von ihrem arbeitgeber/behandelnden arzt feststellen zu lassen, ob sie geeignet sind,
diesen ausrüstungsgegenstand im normal- und notfall einzusetzen.
1.4 dieses Produkt darf nicht außerhalb der vom hersteller empfohlenen einsatzbedingungen und für einen anderen als den vorgesehenen verwendungszweck benutzt werden.
1.5 bei der benutzung eines auffangsystems ist es für die sicherheit des benutzers ausschlaggebend, die in seinem arbeitsbereich vorhandene lichte höhe zu kontrollieren, um im falle eines sturzes das
aufprallen auf ein hindernis oder den boden zu vermeiden.
1.6 vor gebrauch ist sicherzustellen, dass ein für die situation, für die das system ausgelegt ist, angemessener rettungsplan implementiert wurde. vorrangige erwägungen müssen jedoch den
rettungsmaßnahmen innerhalb von 20 minuten im fall einer fallsicherung gelten.
1.7 die maximale belastung, mit der diese Psa beaufschlagt werden darf, beschränkt sich auf das gewicht einer einzigen Person (ausgenommen bei spezifischen vermerken auf dem Produkt)
1.8 es ist wichtig, vor jeder benutzung zu prüfen, ob die empfehlungen für jedes einzelteil in verbindung mit diesem Produkt seiner jeweiligen gebrauchsanweisung entsprechend beachtet werden. es ist
sehr empfehlenswert, einzelteile ein- und desselben herstellers zu benutzen, um die integrität des Produkts und seine nachhaltige leistungsfähigkeit sicherzustellen.
1.9 es ist dringend zu empfehlen, das system oder einzelteil wenn irgend möglich dem benutzer persönlich zuzuweisen.
1.10 das system oder bauteil wird notwendigerweise an einem anschlagpunkt befestigt. soweit möglich muss ein auffangsystem über koPfhöhe des benutzers angeschlagen werden, wobei keine
anschlagpunkte gewählt werden dürfen, deren festigkeit zweifelhaft erscheint. überschreiten sie nicht die Psa-kapazität wie energieabsorber, komplettgurt oder anschlüsse vorzugsweise sind
speziell hierfür vorgesehene verankerungen (gemäß der norm en795) bzw. anschlagpunkte zu benutzen, deren festigkeit 1000 dan überschreitet. der benutzer sorgt dafür, dass die potentielle
absturzgefahr möglichst eingeschränkt wird (vorzugsweise benutzung des systems als rückhaltesicherung). nicht zertifizierte verankerungen müssen 12 kn pro Personenlast aushalten können.
1.11 während der benutzung ist jede geeignete maßnahme zu treffen, um das system oder einzelteil vor gefahren in verbindung mit dem jeweiligen einsatz zu schützen (feuer, schnitte, scharfe kanten,
reibung, chemischer angriff, verwickeln oder verdrehen der seile, gurtbänder oder verseilungen, strom, klimabedingungen, Pendeleffekt bei einem sturz usw.).
in der höhe tätige arbeitskräfte dürfen keinesfalls an ihrem arbeitsplatz alleine gelassen werden und natürlich auch nicht nach einem sturz.
1.12 ohne die schriftliche zustimmung des herstellers darf das system oder einzelteil keiner Änderung unterzogen werden.
ein austausch oder ersatz durch nicht genehmigte einzelteile oder teilsysteme kann die verträglichkeit zwischen den ausrüstungen beeinträchtigen und setzt die vollständigkeit und sicherheit des
systems sowie seine garantie aufs spiel.
ausbesserungen sind entsprechend den vom hersteller festgelegten verfahren auszuführen.
1.13 alle großhändler, installateure oder einzelhändler dieses auffanggeräts haben darauf zu achten, dass dem gerät eine gebrauchs anweisung in der sprache des absatzlandes beigefügt ist.
1.14 für weitere auskünfte zu den schutzausrüstungen gegen absturz (auffang- und haltegerät) und den dazugehörigen systemen und einzelteilen sind die auf lokaler, regionaler und nationaler ebene
gültigen normen einzusehen.
1.15 in dieser anweisung sowie in der spezifischen anweisung ihrer Psa sind einige beispiele für unsachgemäßen einsatz beschrieben. wir möchten sie jedoch darauf hinweisen, dass weitere
möglichkeiten des unsachgemäßen einsatzes bestehen und im zweifelsfall mit caPital safety rücksprache zu halten ist.
1.16 auf dieses Produkt gewähren wir 1 jahr garantie auf material- und fabrikationsfehler. vom garantieumfang ausgeschlossen sind: normaler verschleiß, rost, Änderungen oder nacharbeiten,
unsachgemäße lagerung, unsachgemäße instandhaltung, unfallschäden, fahrlässigkeit und der zweckbestimmung dieses Produktes nicht entsprechender einsatz.
1.17 caPital safety haftet nicht für mittelbare, unmittelbare oder versehentliche folgen oder sonstige schäden, die sich aus dem einsatz seiner Produkte ergeben bzw. hieraus resultieren könnten.
1.18 sollten sie diese anleitung bzw. die spezifische anweisung eines gerätes nicht verstehen, verwenden sie keinesfalls das Produkt, sondern nehmen sie kontakt zu caPital safety auf.
2/ BEFESTIGUNG EINES AUFFANGGURTES
2.1 ein komplettgurt ist die einzig akzeptable körperhaltevorrichtung, die in einem fallsicherungssystem verwendet werden kann. die befestigung eines auffangsystems (en353-1, en353-2, en355
oder en360) an einen auffanggurt muss unbedingt und ausschließlich an den oberen dorsalen, sternalen oder pektoralen auffangbefestigungspunkten erfolgen; diese Punkte können auch zur
befestigung eines abseilgerätes oder eines rettungshebesystems dienen (en1496). diese Punkte sind mit einem großen „a“ kennzeichnet, wenn sie unabhängig voneinander benutzt werden, oder
mit einem „a /2“ bzw. „a“, wenn 2 Punkte miteinander verbunden werden müssen.
2.2 die unteren seitlichen Positionierungs-befestigungspunkte an einem hüftgurt oder sicherheitsgurt mit hüftgurt dürfen nur zur befestigung eines haltesystems (en358) und niemals zum
anschließen an ein auffangsystem benutzt werden.
2.3 der untere bauchseitige befestigungspunkt eines hüftgurtes mit beingurten oder eines sicherheitsgurtes mit hüft-und beingurten darf nur zur befestigung eines haltesystems (en358), eines
abseilgerätes (en341) oder eines rettungshebesystems (en1496), jedoch niemals zur befestigung eines auffangsystems benutzt werden.
2.4 wenn sie lediglich einen haltegurt verwenden, ist es sinnvoll, das haltesystem zusammen mit einer absturzsicherung zu kombinieren.
3/ WARTUNG UND LAGERUNG:
wartung und lagerung ihres systems oder einzelteils sind für die integritÄt der bestandteile und damit für die sicherheit des benutzers
ausschlaggebende vorgÄnge. daher sind die nachstehenden emPfehlungen streng zu befolgen:
3.1 die kunststoff- und metallteile mit einem trockenen tuch säubern. teile aus textil-/webmaterial mit wasser und milder seife reinigen. reinigen sie textil-/gewebekomponenten mit milder seife und
wasser (maximale temperatur 40°). entfernen sie überschüssige feuchtigkeit mit einem sauberen tuch. fallsicherungsblocks nicht in wasser eintauchen. gewebe kann desinfiziert werden, indem es
mit einer milden lösung eines sterilen desinfektionsmittels abgewischt wird. reinigen sie metallgegenstände, falls erforderlich, mit einer nicht-ätzenden lösung. entfernen sie überschüssiges fett,
farbe und schmutz vom drahtseil, indem sie es mit einem sauberen, trockenen tuch abwischen. auf keinen fall dürfen säurehaltige oder basische lösungsmittel (natronlauge) benutzt werden
3.2 die einzelteile fern von direktem feuer oder einer sonstigen hitzequelle an einem belüfteten ort trocknen lassen. das gleiche gilt für ausrüstungen, die beim gebrauch feucht geworden sind.
3.3 das system und seine einzelteile so aufbewahren, dass sie unversehrt bleiben: vor feuchtigkeit und ultravioletten strahlen geschützt, in einer nicht korrosiven, nicht zu warmen noch zu kalten
umgebung und vor schnitten und schwingungen geschützt aufbewahren.
3.4 das system oder seine einzelteile zum transport so verpacken, dass sie vor eventuellen schnittbeschädigungen, feuchtigkeit und ultravioletten strahlen geschützt sind. korrosive, zu heiße oder zu
kalte umgebungsluft vermeiden.
4/ REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNG
4.1 eine regelmäßige überprüfung ist für die sicherheit des benutzers ausschlaggebend. diese kontrolle gewährleistet die wirksamkeit und den einwandfreien betrieb des systems oder einzelteils. es ist
zu beachten, dass das begleitblatt sorgfältig ausgefüllt und aufbewahrt werden muss, um alle regelmäßigen überprüfungen darin zu notieren.
4.2 lebensdauer: die abstände der regelmäßigen überprüfungen ergeben sich aus faktoren wie den gesetzlichen vorschriften, der art der ausrüstung, der häufigkeit der benutzung und den
umgebungsbedingungen. in jedem fall muss das system oder einzelteil mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen und vom unternehmensleiter dazu ermächtigten (oder durch die
gültigen gesetzlichen bestimmungen des jeweiligen landes vorgeschriebenen) Person untersucht werden, die darüber entscheidet, ob es wieder in einsatz gebracht werden darf oder aus dem
verkehr gezogen werden muss. diese Person wird sich mit caPital safety wegen der lebensdauer des systems oder des einzelteils in verbindung setzen.
4.3 extreme arbeitsbedingungen (raue umweltbedingungen, andauernde verwendung usw.) kann eine häufigere überprüfung erforderlich mach.
4.4 zweifelt die sachkundige und vom unternehmensleiter ermächtigte Person daran, ob das system oder einzelteil wieder in betrieb genommen werden kann (zu kompliziertes system, mechanismus
unsichtbar usw.) muss sie sich an den hersteller wenden, der sie an eine zugelassene fachstelle verweist.
4.5 bei diesen überprüfungen ist zu kontrollieren, ob die kennzeichnungen am system oder einzelteil gut erkennbar sind.
5/ VERBINDUNGSELEMENTE EN362
5.1 ein verbindungselement ist eine öffenbare vorrichtung zur verbindung zweier einzelteile, anhand welcher der benutzer ein system zusammenfügt, das ihm dazu dient, sich direkt oder indirekt an
einem anschlagpunkt zu sichern.
5.2 beim anschließen des karabiners darauf achten, dass das verriegelungssystem richtig eingerastet ist.
5.3 das verbindungssystem muss stets in der großen achse arbeiten, ohne an der außenstruktur aufzuliegen.
5.4 verbindungselemente mit manueller verriegelung dürfen nicht eingesetzt werden, wenn der benutzer diese mehrmals täglich öffnet und schließt.
5.5 karabiner niemals im bereich der schließe belasten.
5.6 verbindungselemente mit so genannten schnellverschlussgliedern (klasse q) dürfen nur eingesetzt werden, wenn der verbindungsvorgang selten wiederholt wird.
5.7 verbindungselemente mit so genannten schnellverschlussgliedern (klasse q) sind nur dann sicher, wenn die drehbare öse vollständig eingeschraubt ist. das gewinde darf nicht mehr sichtbar sein.
5.8 material: siehe verbindungselement
5.9 öffnung: siehe verbindungselement
5.10 wird das verbindungselement mit einem auffangsystem eingesetzt, ist seine länge zu berücksichtigen, da diese sich auf die fallhöhe auswirkt.
5.11 n bestimmten situationen wird die festigkeit des verbindungselementes beeinträchtigt, beispielsweise bei der befestigung an breiten gurtbändern bzw. an steifen verankerungen, die durch den
karabiner hindurchgeführt werden und über dessen schließe hinausreichen.
6/ ABSEILGERÄTE EN341
6.1 abseilgeräte dienen zur rettung von Personen. sie sind daher als sicherheitsausrüstungen zu betrachten und entsprechend einzusetzen. sie dürfen keinesfalls für den transport von Personen
oder lasten oder sonst zweckentfremdet eingesetzt werden.
6.2 die auswahl des anschlagpunkts ist sorgfältig zu bedenken und hat folgende aspekte zu berücksichtigen:
6.2.1 wahl einer Position, die das bequeme greifen des achselgurtes ermöglicht, ohne dass die gefahr eines freien falls besteht. der anschlagpunkt ist daher oberhalb des benutzers
zu wählen.
6.2.2 auswahl mit blick auf hinreichende zugänglichkeit; der zugang hat stets frei zu bleiben.
6.2.3 in den abseilschacht dürfen keine hindernisse hineinragen, die den abseilvorgang beeinträchtigen oder den benutzer verletzen könnten.
6.3 darüber hinaus empfiehlt es sich, den rettungsbereich zu markieren und jegliche lagerung von materialien in diesem bereich zu untersagen.
6.4 sollte das abseilgerät potentiell von mehreren Personen verwendet werden, ist sicherzustellen, dass seine Position für alle potentiellen benutzer geeignet ist.
6.5 als bleibende installation im außenbereich bzw. in einem feuchten bereich sind angemessene schutzvorkehrungen vorzusehen: überzug, überdachung o. ä.
7/ MITLAUFENDE AUFFANGGERÄTE MIT FESTER FÜHRUNG EN353-1 ODER AN BEWEGLICHER FÜHRUNG EN353-2
7.1 das mitlaufende auffanggerät läuft entlang einer führung und begleitet den benutzer ohne manuellen eingriff während seiner Positionswechsel nach oben oder nach unten; bei absturz arretiert es
sich automatisch an der führung.
7.2 die horizontale distanz zwischen der festen führung und dem anschlusspunkt des gurtes wird durch das bzw. die mit dem mitlaufenden auffanggerät mitgelieferten verbindungselement(e)
begrenzt. keinesfalls zusätzliche verbindungselemente oder verbindungsmittel hinzufügen, die diese distanz erhöhen könnten.
7.3 es darf einzig die empfohlene feste führungstype eingesetzt werden.
7.4 wenn ein vollständiges system geliefert wird, dürfen einzelteile keinesfalls ausgetauscht oder einer Änderung unterzogen werden.
7.5 es wird empfohlen, den vorderen befestigungspunkt des gurtes zu verwenden.
7.6 vor dem aufstieg ist zu überprüfen, ob das auffanggerät sich bei einem manuell simulierten absturz arretiert. wichtig: das vorhandensein von oberen und unteren anschlägen an der führung ist
sicherzustellen.
7.7 spezifische anforderungen en353-1: bei einem gewicht von 100 kg und einem fallfaktor zwei (ungünstigster fall) beträgt der erforderliche mindestabstand unterhalb der füße des benutzers 2m. es
kann daher geschehen, dass der benutzer während der ersten 2 meter nicht gegen abstürze gesichert ist; folglich sind bei aufstieg und abstieg entsprechende zusätzliche sicherheitsvorkehrungen
zu treffen.
7.7.1 die feste führung ist durch eine sachkundige Person zu montieren.
7.8 spezifische anforderungen en353-2: bei absturz darf die lichte höhe, d. h. der abstand zwischen den füßen des benutzers und dem ersten hindernis, keinesfalls die höhe h (in metern, siehe
spezifische geräteanweisung) unterschreiten.
8/ VERBINDUNGSMITTEL EN354 UND HALTESYSTEME EN358
8.1 die gesamtlänge eines teilsystems, das ein verbindungsmittel mit falldämpfer, konfektionierte enden und verbindungselemente beinhaltet, darf eine länge von 2m nicht überschreiten
(verbindungselemente en362 plus verbindungsmittel en354 plus falldämpfer en355 plus verbindungselement en362).
8.2 ein verbindungsmittel allein ohne falldämpfer darf nicht auffanggerät eingesetzt werden.
8.3 ein verbindungsmittel allein kann als haltegerät eingesetzt werden, vorausgesetzt, seine länge hindert die hiermit ausgerüstete Person daran, bereiche mit absturzgefahr zu erreichen.
9/ FALLDÄMPFER EN355
9.1 die gesamtlänge eines teilsystems, das einen falldämpfer mit verbindungsmittel, konfektionierte enden und verbindungselemente beinhaltet, darf eine länge von 2m nicht überschreiten.
9.2 eine noch so geringe öffnung des falldämpfers erfordert dessen sofortige ausmusterung und verschrottung.
9.3 bei absturz darf die lichte höhe, d. h. der abstand zwischen den füßen des benutzers und dem ersten hindernis, keinesfalls die höhe h (in metern, siehe spezifische geräteanweisung) unterschreiten.
10/ HÖHENSICHERUNGSGERÄTE EN360
10.1 auffanggerät mit automatischer arretierfunktion und automatischem brems- und rückholsystem für das ausziehbare verbindungsmittel.
10.2 vor dem verzurren des auffanggerÄtes am anschlagPunkt sind folgende asPekte sorgfÄltig zu überPrüfen:
10.2.1. das ausziehbare verbindungsmittel lässt sich normal über die gesamte länge ab- und aufrollen.
10.2.2. die arretierung spricht an, wenn man heftig an dem ausziehbaren verbindungsmittel zieht: die arretierung hat unverzüglich einzutreten.
10.2.3. das gesamte gerät befindet sich in einwandfreiem zustand, sämtliche schrauben und verschlussniete sind vorhanden und ordnungsgemäß befestigt.
Содержание DBI SALA PROTECTA EN12277
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