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DE
Typ 1
City- und Tourenräder
im öffentlichen Straßenverkehr und auf befestig-
ten Wegen eingesetzt werden .
Es entfällt jede Haftung und Gewährleistung sei-
tens FLYER Fachhändler und Hersteller, wenn die
Verwendung über diesen bestimmungsgemässen
Gebrauch hinausgeht, wenn Sicherheitshinweise
nicht eingehalten werden, wenn der FLYER über-
laden wird, im Gelände benutzt wird oder Mängel
unsachgemäss beseitigt werden . Zudem müssen
die Vorgaben zu Wartung und Pflege eingehalten
werden, damit Haftung und Gewährleistung be-
stehen bleiben .
Ihr FLYER ist nicht für Extrembelastungen, wie
z . B . Fahren über Treppen oder Sprünge, harte
Anwendungen wie genehmigte Wettbewerbsver-
anstaltungen,
Trickfahrten oder Kunstsprungfiguren, ausgelegt.
Typ 2
MTB – Federweg bis ca. 120 mm
im mittelschwerem Gelände wie z .B . Feldwegen,
Trails und Cross Country-Kursen eingesetzt wer-
den . Es dürfen kleine Hindernisse wie Wurzeln,
Steine oder Stufen überfahren werden . Entspre-
chende Schutzausrüstung (geeigneter Helm,
Handschuhe) ist zu tragen .
Hersteller und Händler haften nicht für eine über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausge-
hende Verwendung . Das gilt insbesondere für die
Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und da-
raus resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
• die Benutzung in schwerem Gelände, Sprün-
ge, Steilabfahrten, Bikepark
• Überladung oder
• unsachgemäße Beseitigung von Mängeln
FLYER E-MTBs sind nicht für Extrembelastun-
gen, wie z . B . Fahren über Treppen oder Sprün-
ge, harte Anwendungen wie ungenehmigte
Wettbewerbsveranstaltungen, Trickfahrten oder
Kunstsprungfiguren, ausgelegt.
FLYER E-MTBs sind ab Werk nicht StVZO-kon-
form und somit nicht für den Strassenverkehr zu-
gelassen . Informieren Sie sich bei Ihrem FLYER
Fachhändler bezüglich einer StVZO-konformen
Aufrüstung Ihres FLYER E-MTBs, falls Sie am
Strassenverkehr teilnehmen möchten .
Typ 3
All Mountain – Federweg bis ca. 160mm
im Gelände eingesetzt werden . Es dürfen Hinder-
nisse wie Wurzeln, Steine oder Stufen überfahren
werden .
Kleine Sprünge sind zulässig . Entsprechende
Schutzausrüstung (geeigneter Helm, Handschu-
he, evtl . Protektoren) ist zu tragen . Hersteller
und Händler haften nicht für eine über den be-
stimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende
Verwendung . Das gilt insbesondere für die Nicht-
einhaltung der Sicherheitshinweise und daraus
resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
• die Benutzung in schwerem Gelände, hohe-
Sprünge, Downhill oder Bikepark
• Überladung oder
• unsachgemäße Beseitigung von Mängeln
Fahrräder sind nicht für Extrembelastungen,
wie z . B . Steilabfahrten oder hohe Sprünge,
harte Anwendungen wie ungenehmigte Wett-
bewerbsveranstaltungen, Trickfahrten oder
Kunstsprungfiguren, ausgelegt.
FLYER E-MTBs sind ab Werk nicht StVZO-kon-
form und somit nicht für den Strassenverkehr zu-
gelassen . Informieren Sie sich bei Ihrem FLYER
Fachhändler bezüglich einer StVZO-konformen
Aufrüstung Ihres FLYER E-MTBs, falls Sie am
Strassenverkehr teilnehmen möchten .
FLYER E-Bikes sind nicht für die Teilnahme an
Wettbewerben/Wettkämpfen zugelassen . Bei
Fragen zu den Nutzungsgrenzen wenden Sie
sich an Ihren FLYER Fachhändler oder den Her-
steller .