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– Nach Anschluss der Flasche muss die-
se mittels schaumbildender Mittel auf
Dichtheit geprüft werden.
– Die Ventile sind langsam zu öffnen. Das
Öffnen und Schließen darf nicht unter
Zuhilfenahme von Schlagwerkzeugen
erfolgen.
– Bei Flüssiggasbränden nur Kohlensäu-
retrockenlöscher oder Kohlensäure-
gas-Löscher verwenden.
– Die gesamte Flüssiggasanlage muss
laufend auf ihren betriebssicheren Zu-
stand, besonders auf Dichtigkeit über-
wacht werden. Die Benutzung des
Fahrzeuges bei undichter Gasanlage
ist verboten.
– Vor dem Lösen der Rohr- beziehungs-
weise Schlauchverbindung ist das Fla-
schenventil zu schließen. Die An-
schlussmutter an der Flasche ist lang-
sam und zunächst nur wenig zu lösen,
da sonst das noch in der Leitung befind-
liche unter Druck stehende Gas spon-
tan austritt.
– Wird das Gas aus einem Großbehälter
getankt, so sind die einschlägigen Vor-
schriften bei dem jeweiligen Flüssig-
gas-Großvertrieb zu erfragen.
Gefahr
Verletzungsgefahr!
–
Flüssiggas in flüssiger Form erzeugt
auf der bloßen Haut Frostwunden.
–
Nach dem Ausbau muss die Ver-
schlussmutter auf das Anschlussgewin-
de der Flasche fest aufgeschraubt wer-
den.
–
Zur Probe auf Dichtigkeit sind Seifen-
wasser, Nekal oder sonstige schaum-
bildende Mittel zu benutzen. Das Ab-
leuchten der Flüssiggasanlage mit offe-
ner Flamme ist verboten.
–
Beim Auswechseln einzelner Anlage-
teile sind die Einbauvorschriften der
Hersteller zu beachten. Dabei sind Fla-
schen- und Hauptabsperrventile zu
schließen.
–
Der Zustand der elektrischen Anlage
der Flüssiggas-Kraftfahrzeuge ist lau-
fend zu überwachen. Funken können
bei Undichtigkeiten der gasführenden
Anlageteile Explosionen verursachen.
–
Nach längerem Stillstand eines Flüssig-
gas-Kraftfahrzeuges ist der Einstell-
raum vor Inbetriebnahme des Fahrzeu-
ges oder seiner elektrischen Anlagen
gründlich zu lüften.
–
Unfälle im Zusammenhang mit Gasfla-
schen oder der Flüssiggasanlage sind
der Berufsgenossenschaft und dem zu-
ständigen Gewerbeaufsichtsamt sofort
zu melden. Beschädigte Teile sind bis
zum Abschluss der Untersuchung auf-
zubewahren.
– Die Lagerung von Treibgas- bezie-
hungsweise Flüssiggasflaschen muss
nach den Vorschriften TRF 1996 (Tech-
nische Regeln Flüssiggas, siehe DA zur
BGV D34, Anhang 4) vorgenommen
werden.
– Gasflaschen sind stehend aufzubewah-
ren. Der Umgang mit offenem Feuer
und das Rauchen am Aufstellungsort
von Behältern und während der Repa-
ratur ist nicht zulässig. Im Freien aufge-
stellte Flaschen müssen gegen Zugriff
gesichert sein. Leere Flaschen müssen
grundsätzlich verschlossen sein.
– Die Flaschen- und Hauptabsperrventile
sind sofort nach dem Einstellen des
Kraftfahrzeuges zu schließen.
– Für die Lage und Beschaffenheit der
Einstellräume für Flüssiggas-Kraftfahr-
zeuge gelten die Bestimmungen der
Reichsgaragenordnung und der jeweili-
gen Landes-Bauordnung.
– Die Gasflaschen sind in besonderen,
von den Einstellräumen getrennten
Räumen aufzubewahren (siehe DA zur
BGV D34, Anhang 2).
– Die in den Räumen verwendeten elekt-
rischen Handlampen müssen mit ge-
schlossener, abgedichteter Überglocke
und mit kräftigem Schutzkorb versehen
sein.
– Bei Arbeiten in Ausbesserungswerk-
stätten sind die Flaschen- und
Hauptabsperrventile zu schließen und
die Treibgasflaschen gegen Wärmeein-
wirkung zu schützen.
– Vor Betriebspausen und vor Betriebs-
schluss ist durch eine verantwortliche
Person nachzuprüfen, ob sämtliche
Ventile, vor allem Flaschenventile, ge-
schlossen sind. Feuerarbeiten, insbe-
sondere Schweiß- und Schneidarbei-
ten, dürfen in der Nähe von Treibgasfla-
schen nicht ausgeführt werden. Treib-
gasflaschen, auch wenn sie leer sind,
dürfen nicht in den Werkstätten aufbe-
wahrt werden.
– Die Einstell- und Lagerräume sowie die
Ausbesserungswerkstätten müssen gut
belüftet sein. Dabei ist zu beachten,
dass Flüssiggase schwerer als Luft
sind. Sie sammeln sich am Boden, in
Arbeitsgruben und sonstigen Boden-
vertiefungen an und können hier explo-
sive Gas-Luft-Gemische bilden.
–
Beim Transport des Gerätes ist der Mo-
tor stillzusetzen und das Gerät sicher
zu befestigen.
Kraftstoffhahn schließen.
–
Vor dem Reinigen und Warten des Ge-
rätes, dem Auswechseln von Teilen
oder der Umstellung auf eine andere
Funktion ist das Gerät auszuschalten
und gegebenenfalls der Zündschlüssel
abzuziehen.
–
Bei Arbeiten an der elektrischen Anlage
ist die Batterie abzuklemmen.
–
Die Reinigung des Gerätes darf nicht
mit Schlauch- oder Hochdruckwasser-
strahl erfolgen (Gefahr von Kurzschlüs-
sen oder anderer Schäden).
–
Instandsetzungen dürfen nur durch zu-
gelassene Kundendienststellen oder
durch Fachkräfte für dieses Gebiet,
welche mit allen relevanten Sicher-
heitsvorschriften vertraut sind, durch-
geführt werden.
–
Sicherheitsüberprüfung nach den ört-
lich geltenden Vorschriften für ortsver-
änderliche gewerblich genutzte Geräte
beachten.
–
Arbeiten am Gerät immer mit geeigne-
ten Handschuhen durchführen.
Die Kehrmaschine arbeitet nach dem Über-
wurfprinzip.
– Die Seitenbesen (3) reinigen Ecken
und Kanten der Kehrfläche und beför-
dern das Kehrgut in die Bahn der Kehr-
walze.
– Die rotierende Kehrwalze (4) befördert
das Kehrgut direkt in den Kehrgutbe-
hälter (5).
– Der im Behälter aufgewirbelte Staub
wird über den Staubfilter (2) getrennt
und die gefilterte Reinluft durch das
Sauggebläse (1) abgesaugt.
In den Einstell- und Lagerräumen sowie
den Ausbesserungswerkstätten
Sicherheitshinweise zum Transport
des Gerätes
Sicherheitshinweise zu Pflege und
Wartung
Funktion
5
DE
Summary of Contents for KM 100/100 R G
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Page 158: ...2 18 15 3 4 HVBG DIN 51622 90 10 30 70 0 C 32 F BGG 936 33 37 UVV BGV D34 1 158 EL...
Page 159: ...3 Nekal TRF 1996 DA BGV D 34 4 DA BGV D34 2 3 4 5 2 1 159 EL...
Page 160: ...4 1 2 3 4 5 KM 100 100 R LPG 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 1 2 3 4 160 EL...
Page 161: ...5 6 km h 1 1 11kg 1 2 30 mm 3 KM 100 100 R G 1 cm KM 100 100 R LPG 1 2 3 161 EL...
Page 165: ...9 1 0 3 1 0 1 0 165 EL...
Page 166: ...10 10 mm 1 2 50 70 mm 1 0 35 40 mm 10 15 mm 1 2 mm 166 EL...
Page 167: ...11 0 1 3 1 3 5 6 491 538 6 491 538 5 167 EL...
Page 168: ...12 K MIN MAX K 168 EL...
Page 169: ...13 K rcher K rcher K rcher K rcher K rcher K rcher K rcher K rcher K rcher 169 EL...
Page 187: ...2 18 15 3 4 HVBG DIN 51622 90 10 30 70 187 RU...
Page 189: ...4 3 4 5 2 1 189 RU...
Page 190: ...5 1 2 3 4 5 KM 100 100 R LPG 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 1 2 3 4 190 RU...
Page 191: ...6 6 1 1 11 1 2 30 3 KM 100 100 R G Normal 92 KM 100 100 R LPG 1 2 3 191 RU...
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Page 196: ...11 10 1 2 50 70 1 0 35 40 10 15 196 RU...
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Page 198: ...13 2 MIN MAX 198 RU...
Page 199: ...14 K rcher K rcher K rcher K rcher K rcher K rcher K rcher K rcher K rcher 199 RU...
Page 315: ...2 18 15 3 4 e V HVBG DIN 51622 A B 90 10 30 70 0 C 32 F BGG 936 33 37 UVV BGV D34 315 BG...
Page 316: ...3 B 1 TRF 1996 DA BGV D34 4 DA BGV D34 2 316 BG...
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Page 318: ...5 1 2 3 4 5 KM 100 100 R LPG 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 1 2 3 4 318 BG...
Page 319: ...6 6 1 1 11 1 2 30 3 KM 100 100 R G 1 KM 100 100 R LPG 1 2 3 319 BG...
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Page 327: ...14 Gefahr K rcher K rcher K rcher K rcher K rcher K rcher K rcher K rcher K rcher 327 BG...
Page 373: ...2 18 15 3 4 HVBG DIN 51622 90 10 30 70 0 C 32 F BGG 936 33 37 UVV BGV D34 373 UK...
Page 374: ...3 1 oben Nekal TRF 1996 DA BGV D34 4 Reichsgaragenordnung DA BGV D34 2 374 UK...
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Page 376: ...5 1 2 3 4 5 KM 100 100 R LPG 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 1 2 3 4 376 UK...
Page 377: ...6 6 1 1 11 1 2 30 3 KM 100 100 R G Normal 92 1 KM 100 100 R LPG 1 2 3 377 UK...
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Page 384: ...13 Karcher Karcher Karcher Karcher Karcher Karcher Karcher Karcher Karcher 384 UK...
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Page 388: ...http www kaercher com dealersearch...