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MITSUBISHI ELECTRIC HYDRONICS & IT COOLING SYSTEM S.p.A.
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Übersetzung der Original-Betriebsanleitung
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Verzögerung zwischen Aus- und Einschalten: 3 Minuten
Die Pumpe muss mindestens 1 Minute vor dem Gerätestart eingeschaltet und frühestens 1 Minute nach Anhalten des Geräts ausgeschaltet werden; bei
Nichtbeachtung dieser Vorgabe verfällt die Garantie.
7.4
Phasenasymmetrie der Versorgungsspannung
Bei mehr als 2% Phasenasymmetrie dürfen die Elektromotoren nicht betrieben werden. Zur Kontrolle folgende Formel verwenden:
Max Spannungsabweichung vom Mittelwert
% Asymmetrie = ------------------------------------------------ x 100
mittlerer Spannungswert
Beispiel: Nennspannung 400 - 3 - 50
AB = 409 V ; BC = 398 V ; AC 396 V
Mittelwert V = (409 + 398 + 396) / 3 = 401 V
(409 - 401)
Asymmetrie % = ------------------- X 100 = 1,99
401
WICHTIG:
Wenn die Netzspannung mehr als 2% Phasenasymmetrie aufweist, ist mit dem Energieversorger Kontakt aufzunehmen. Der Betrieb des Geräts mit mehr als 2%
Phasenasymmetrie führt zum GARANTIEVERLUST.
Vor Inbetriebsetzung ist zu prüfen, ob die elektrischen Anlagen so ausgeführt sind, dass die Konformität mit der Richtlinie 2004/108/EG (elektromagnetische Verträglichkeit)
gewährleistet ist.
7.5
Kontrolle der Phasenfolge bei Geräten mit Scroll-Verdichtern
Nach dem Start muss geprüft werden, ob der Geräuschpegel des Verdichters normal ist und ob die Temperatur auf der Ansaugseite niedriger als am Auslass ist. Andernfalls ist
eine Phase umzukehren.
ZU BEACHTEN: Einige Verdichter sind mit einer Phasenfolgeüberwachung ausgestattet, die bei umgekehrten Phasen den „Temperaturalarm“ anzeigt.
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OBLIGATORISCHE KONTROLLEN BEI DER ERSTINBETRIEBNAHME
Der Kältekreis wird von MEHITS auf Dichtheit getestet. Dieser Test wird nach dem Endzusammenbau der Maschine im Herstellerwerk ausgeführt. Vor der Inbetriebsetzung muss
eine weitere Kontrolle vorgenommen werden, um festzustellen, ob durch den Transport oder die Installation Leckstellen verursacht worden sind.
Es muss überprüft werden, ob das Produkt und die Installation den vor Ort gültigen Vorschriften entsprechen. Es ist sicherzustellen, dass die erforderlichen Erklärungen für
Installation und Inbetriebnahme ausgestellt und mitgeteilt worden sind.
Die Inbetriebnahme der Geräte muss durch vom Hersteller oder seinem Beauftragten benanntes Fachpersonal erfolgen (Kontaktdaten siehe Angaben auf der letzten Seite).
Das autorisierte technische Kundendienstzentrum wird Sie bitten, das Formular für die Erstinbetriebnahme auszufüllen. Dieses Formular muss an den autorisierten technischen
Kundendienst zurückgeschickt werden, um die Inbetriebnahme des Gerätes zu planen.
Die erste Inbetriebnahme muss von einem Techniker durchgeführt werden und dabei müssen der Installateur und der Bediener anwesend sein.
Der Techniker nimmt die Abnahme der Anlage vor, wobei er die Kontrollen, Kalibrierungen und die erste Inbetriebnahme nach den ihm vorbehaltenen Verfahren und Fähigkeiten
durchgeführt werden.
Nach den ersten Betriebstagen sind die Netzfilter der Hydraulikkreise zu überprüfen und ggf. zu reinigen.
8.1
Einstellung des Geräts
Details über die Einstellung und die Bedienung des Geräts entnehmen Sie bitte dem Benutzerhandbuch der elektronischen Steuerung.
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WARTUNG
Zur Erhaltung der einwandfreien Betriebstüchtigkeit des Kälteteils hinsichtlich Funktionsweise, Energieverbrauch und Sicherheit ist die Wartung grundsätzlich wichtig.
Jedes Gerät von MEHITS ist mit einem Maschinenbordbuch ausgestattet, in das der Benutzer oder die für die Wartung der Maschine zuständige und verantwortliche Person alle
vorgeschriebenen Anmerkungen einträgt, um eine historische Dokumentation des Betriebs der MEHITS Einheit zur Verfügung zu haben. Die fehlenden Eintragungen in das
Bordbuch sind als Beweis für eine mangelhafte Wartung anzusehen.
Der Hersteller schreibt in Ermangelung spezifischer Bestimmungen für HFO-Kältemittel die Anwendung und Einhaltung folgender Vorschriften vor:
- Verordnung (EG) Nr. 842/2006 - Art. 3
„
Dichtheitskontrolle“
- Verordnung (EG) Nr. 1516/2007
„
Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit“
sowie in den nationalen Gesetzen zur Umsetzung der oben genannten europäischen Verordnungen.
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