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10. Entsorgung
Elektroaltgeräte sowie „historische“ Elektroaltgeräte von der Firma ecom instruments
GmbH werden zu unseren Lasten der Entsorgung zugeführt und nach der europäischen
Richtlinie 2002/96/EG und dem deutschen Elektro-Gesetz vom 6.03.2005 kostenfrei
entsorgt. Der Versand der Geräte zu ecom instruments GmbH geht auf Kosten des Ver-
senders.
Für spezielle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an das
für Ihr Gebiet zuständiges ecom-instruments Verkaufsbüro.
11. Garantie und Haftung
Für dieses Produkt gewährt die ecom instruments GmbH laut den allgemeinen Geschäftsbedin-
gungen eine Garantie von zwei Jahren auf Funktion und Material unter den angegebenen und
zulässigen Betriebs- und Wartungsbedingungen. Ausgenommen hiervon sind alle Verschleißteile
(z.B. Akkus, Batterien, Leuchtmittel, etc).
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produkte, die unsachgemäß verwendet, verändert,
vernachlässigt, durch Unfälle beschädigt oder anormalen Betriebsbedingungen sowie einer
unsachgemäßen Handhabung ausgesetzt wurden.
Forderungen auf Gewährleistungen können durch Einsenden des defekten Geräts geltend
gemacht werden. Reparaturen, neues Einjustieren oder Austauschen des Gerätes behalten wir
uns vor.
Die voranstehenden Garantiebestimmungen sind das einzige und alleinige Recht auf Scha-
denersatz des Erwerbers und gelten ausschließlich und an Stelle von allen anderen vertraglich
oder gesetzlichen Gewährleistungspflichten. ecom instruments GmbH übernimmt keine Haftung
für spezielle, unmittelbare, mittelbare, Begleit- oder Folgeschäden sowie Verluste, unabhängig
davon, ob sie auf Verletzung der Gewährleistungspflicht, rechtmäßige oder unrechtmäßige Hand-
lungen, Handlungen in gutem Glauben sowie andere Handlungen zurückzuführen sind.
Falls in einigen Ländern die Begrenzung einer gesetzlichen Gewährleistung sowie der Aus-
schluss oder Begrenzung von Begleit- oder Folgeschäden nicht zulässig ist, könnte es sein,
dass die obengenannten Einschränkungen und Ausschlüsse nicht für jeden Erwerber gelten.
Sollte irgendeine Klausel dieser Garantiebestimmungen von einem zuständigen Gericht für
unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden werden, so bleiben die Wirksamkeit oder Er-
zwingbarkeit irgendeiner anderen Bedingung dieser Garantiebestimmungen von einem solchen
Spruch unberührt.
Summary of Contents for SHL 100-EX
Page 10: ... Vor Inbetriebnahme Pluspol 14 stecken ...
Page 15: ...14 Abbildungen ...
Page 17: ...16 12 EG Baumusterprüfbescheinigung ...
Page 18: ...17 ...
Page 27: ...26 Plug the positive pole 14 preoperational ...
Page 32: ...31 Illustrations ...
Page 34: ...33 12 EC type examination certificate ...
Page 35: ...34 ...
Page 44: ...43 Fichez le pôle positif 14 avant la mise en fonctionnement ...
Page 49: ...48 Illustrations ...
Page 51: ...50 12 Attestation d examen CE de type ...
Page 52: ...51 ...
Page 61: ...60 Sluit voor gebruik de positieve pool aan 14 ...
Page 66: ...65 Afbeeldingen ...
Page 68: ...67 12 EG verklaring van typeonderzoek ...
Page 69: ...68 ...
Page 78: ...77 Prima della messa in funzione inserire il polo positivo 14 ...
Page 83: ...82 Illustrazioni ...
Page 85: ...84 12 Attestato di certificazione ...
Page 86: ...85 ...
Page 95: ...94 Conecte el polo positivo 14 antes del uso ...
Page 100: ...99 Ilustraciones ...
Page 102: ...101 14 Certificado de ensayo de tipo de construcción CE ...
Page 103: ...102 ...
Page 112: ...111 Ligue o pólo positivo 14 antes da colocação em funcionamento ...
Page 117: ...116 Desenhos ...
Page 119: ...118 15 N do Certificado do modelo CE ...
Page 120: ...119 ...
Page 129: ...128 Innan du startar skall pluspolen anslutas ...
Page 134: ...133 Bilder ...
Page 136: ...135 14 EG konstruktionskontrollintyg ...
Page 137: ...136 ...