S06C
S06C
1-8
1.5.1.20
Ist die Sicht des Fahrers
auf seinen Fahr- und Arbeitsbe-
reich durch einsatzbedingte Ein-
flüsse eingeschränkt, muß er ein-
gewiesen werden oder der Fahr-
und Arbeitsbereich ist durch eine
feste Absperrung zu sichern.
1.5.1.21
Als Einweiser dürfen nur
zuverlässige Personen eingesetzt
werden. Sie sind vor Beginn ihrer
Tätigkeit über ihre Aufgaben zu
unterrichten.
1.5.1.22
Zur Verständigung zwi-
schen Fahrer und Einweiser sind
Signale zu vereinbaren. Die Signale
dürfen nur vom Fahrer und vom
Einweiser gegeben werden.
1.5.1.23
Einweiser müssen gut
erkennbar sein, z. B. durch Warn-
kleidung. Sie haben sich im Blick-
feld des Fahrers aufzuhalten.
1.5.1.24
Beim Passieren von Un-
terführungen, Brücken, Tunnel,
Freileitungen usw. immer auf
ausreichenden Abstand achten!
1.5.1.25
Von Bruch-, Gruben-,
Halden- und Böschungsrändern so
weit entfernt bleiben, daß keine
Absturzgefahr besteht. Der Unter-
nehmer oder sein Beauftragter
haben entsprechend der Tragfä-
higkeit des Untergrundes den
erforderlichen Abstand von der
Absturzkante festzulegen.
1.5.1.26
An ortsfesten Kippstellen
darf das Gerät nur betrieben
werden, wenn fest eingebaute
Einrichtungen an der Kippstelle das
Ablaufen und Abstürzen des
Gerätes verhindern.
1-8
1.5.1.20
Ist die Sicht des Fahrers
auf seinen Fahr- und Arbeitsbe-
reich durch einsatzbedingte Ein-
flüsse eingeschränkt, muß er ein-
gewiesen werden oder der Fahr-
und Arbeitsbereich ist durch eine
feste Absperrung zu sichern.
1.5.1.21
Als Einweiser dürfen nur
zuverlässige Personen eingesetzt
werden. Sie sind vor Beginn ihrer
Tätigkeit über ihre Aufgaben zu
unterrichten.
1.5.1.22
Zur Verständigung zwi-
schen Fahrer und Einweiser sind
Signale zu vereinbaren. Die Signale
dürfen nur vom Fahrer und vom
Einweiser gegeben werden.
1.5.1.23
Einweiser müssen gut
erkennbar sein, z. B. durch Warn-
kleidung. Sie haben sich im Blick-
feld des Fahrers aufzuhalten.
1.5.1.24
Beim Passieren von Un-
terführungen, Brücken, Tunnel,
Freileitungen usw. immer auf
ausreichenden Abstand achten!
1.5.1.25
Von Bruch-, Gruben-,
Halden- und Böschungsrändern so
weit entfernt bleiben, daß keine
Absturzgefahr besteht. Der Unter-
nehmer oder sein Beauftragter
haben entsprechend der Tragfä-
higkeit des Untergrundes den
erforderlichen Abstand von der
Absturzkante festzulegen.
1.5.1.26
An ortsfesten Kippstellen
darf das Gerät nur betrieben
werden, wenn fest eingebaute
Einrichtungen an der Kippstelle das
Ablaufen und Abstürzen des
Gerätes verhindern.
Содержание AS5
Страница 61: ...S06C S06C Beschilderung Signs Symboler Beschilderung Signs Symboler ...
Страница 78: ...S06C S06C Technische Daten Technical data Tekniska data Technische Daten Technical data Tekniska data ...
Страница 97: ...S06C 3 10 C B A A D E 3 3 3 Frontbagger Front mounted backhoe Grävlastarskopa ...
Страница 99: ...S06C A A C B 3 3 4 Lasthaken Lifting hook Laskrokar 3 11 ...
Страница 101: ...S06C 3 12 3 3 5 Greifer Grab Gripskopa B A B A C C ...
Страница 107: ...S06C 3 15 A D E C B A 3 4 3 Frontbagger Front mounted backhoe Grävlastarskopa ...
Страница 109: ...S06C 3 16 A A C B 3 4 4 Lasthaken Lifting hook Laskrokar ...
Страница 111: ...S06C 3 17 3 4 5 Greifer Grab Gripskopa B A B A C C ...
Страница 113: ...S06C S06C Beschreibung Description Beskrivning Beschreibung Description Beskrivning ...
Страница 136: ...S06C S06C Bedienung Operation Användning Bedienung Operation Användning ...
Страница 157: ...S06C S06C Anbaugeräte Attachments Redskap Anbaugeräte Attachments Redskap ...
Страница 183: ...S06C S06C Wartung Maintenance Underhåll Wartung Maintenance Underhåll ...
Страница 217: ...Anhang Annexes Bilagor Anhang Annexes Bilagor ...
Страница 218: ......
Страница 219: ......
Страница 226: ......
Страница 230: ......
Страница 231: ......
Страница 232: ......