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Einbau und Reparatur des
Gerätes darf nur vom Fach-
mann durchgeführt wer-
den.
Vor Beginn der Arbeiten
Einbauanweisung sorgfältig
durchlesen und befolgen!
Verwendungszweck
Dieses Gerät wurde für den
Einbau in Reisemobile, Cara-
vans und Boote konstruiert.
Andere Anwendungen sind
nach Rücksprache mit Truma
möglich.
Zulassung
Konformitätserklärung:
Die Trumatic C ist durch den
DVGW geprüft und erfüllt die
EG Gasgeräte-Richtlinie
(90/396/EWG) sowie die mit-
geltenden EG-Richtlinien. Für
EU-Länder liegt die CE Pro-
dukt-Ident-Nummer vor:
C 3402: CE-0085AS0121
C 6002: CE-0085AS0122
Das Heizgerät ist für den Ein-
bau in von Personen benutz-
ten Räumen (in Kraftfahrzeu-
gen) und für den Betrieb
während der Fahrt zugelas-
sen.
Der Einbau in das Innere von
Kraftomnibussen und in Fahr-
zeuge zum Transport gefährli-
cher Güter ist nicht zulässig.
Bei Einbau in Sonderfahrzeu-
ge müssen die dafür gelten-
den Vorschriften berücksich-
tigt werden.
In Deutschland muß bei einer
Begutachtung oder Prüfung
des Fahrzeuges gemäß §§
19, 20 und 21 StVZO der Ein-
bau mit überprüft werden.
Bei nachträglichem Einbau ist
nach § 19 StVZO zu verfah-
ren.
Allg. Bauartgenehmigung
des Kraftfahrt-Bundesam-
tes
C 3402:
S 300
C 6002:
S 301
Vorschriften
Jede Veränderung am Gerät
(einschließlich Abgasführung
und Kamin) oder die Verwen-
dung von Ersatzteilen und
funktionswichtigen Zubehör-
teilen, die keine Original-Tru-
ma-Teile sind, sowie das
Nichteinhalten der Einbau-
und Gebrauchsanweisung
führt zum Erlöschen der Ga-
rantie sowie zum Ausschluß
von Haftungsansprüchen.
Außerdem erlischt die Be-
triebserlaubnis des Gerätes
und dadurch in manchen
Ländern auch die Betriebser-
laubnis des Fahrzeuges.
Der Betriebsdruck der Gas-
versorgung, 30 mbar (bzw.
28 mbar Butan/37 mbar
Propan) oder 50 mbar,
muß mit dem Betriebs-
druck des Gerätes (siehe
Fabrikschild) übereinstim-
men.
Das Jahr der ersten Inbe-
triebnahme muß auf dem
Fabrikschild angekreuzt
werden.
Beim Einbau des Gerätes
müssen die technischen
und administrativen Vor-
schriften des Landes, in
dem das Fahrzeug zum er-
sten Mal zugelassen wird,
beachtet werden.
In Deutschland z.B. müssen
Gasgeräte, Flaschenaufstel-
lung, Leitungsverlegung so-
wie Abnahme und Dichtprü-
fung dem DVGW-Arbeitsblatt
G 607 für Flüssiggasanlagen
in Fahrzeugen entsprechen.
Bei gewerblich genutzten
Fahrzeugen sind die entspre-
chenden Unfall-Verhütungs-
vorschriften der Berufsgenos-
senschaften (BGV D 34) zu
beachten.
Nähere Angaben zu den Vor-
schriften in den entsprechen-
den Bestimmungsländern
können über unsere Aus-
lands-Vertretungen (siehe Ge-
brauchsanweisung) angefor-
dert werden.
Abgasleitungen und Kamine
müssen so verlegt sein, daß
das Eindringen von Abgasen
in das Fahrzeuginnere nicht
möglich ist. Betriebswichtige
Teile des Fahrzeuges dürfen
in ihrer Funktion nicht beein-
trächtigt werden. Die Mün-
dung des Abgasrohres muß
zur Seite oder nach oben zei-
gen.
Warmluftverteilung:
Heizluftansaugöffnungen
müssen so angeordnet sein,
daß unter normalen Betriebs-
bedingungen ein Ansaugen
von Abgasen des Fahrzeug-
motors und des Heizgerätes
nicht zu erwarten ist. Durch
bauliche Maßnahmen muß
gewährleistet sein, daß die in
das Fahrzeuginnere geführte
Heizluft nicht verunreinigt
werden kann (z.B. durch Öl-
dämpfe). Das ist erfüllt z.B.:
bei Luftheizungen im Umluft-
betrieb sowohl bei Innen-
raumeinbauten als auch bei
Außeneinbau. (Bei Lufthei-
zungen im Frischluftbetrieb
darf die Frischluft nicht aus
dem Motorraum oder in der
Nähe des Auspuffs oder der
Abgasausströmöffnung der
Heizung angesaugt werden).
Hinweise für Boote
Der Einbau in Boote muß
gemäß EN ISO 10239 („Flüs-
siggasanlagen; kleine Was-
serfahrzeuge“) oder den tech-
nischen und administrativen
Vorschriften des Landes, in
dem das Boot zum ersten
Mal zugelassen wird, erfol-
gen.
In Deutschland sind für Sport-
boote die „Technischen Re-
geln“ DVGW-Arbeitsblatt
G 608 und für die gewerbli-
che Binnenschiffahrt die
„Richtlinien für Bau, Ausrü-
stung, Prüfung und Betrieb
von Flüssiggasanlagen zu
Haushaltszwecken auf Was-
serfahrzeugen in der Binnen-
schiffahrt“ (BGR 146) einzu-
halten. Danach darf die Flüs-
siggasanlage nur durch von
den Binnenschiffahrts-Berufs-
genossenschaften anerkannte
Einrichter eingebaut und
durch Sachverständige dieser
Berufsgenossenschaften ge-
prüft werden.
Nähere Angaben zu den Vor-
schriften in den entsprechen-
den Bestimmungsländern
können über unsere Aus-
lands-Vertretungen (siehe Ge-
brauchsanweisung) angefor-
dert werden.
Weitere Einbauhinweise sind
der Truma-Einbauanweisung
für Bootsheizungen zu ent-
nehmen.
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Platzwahl
Das Gerät und seine Abgas-
führung grundsätzlich so ein-
bauen, daß es für Servicear-
beiten jederzeit gut zugäng-
lich ist und leicht aus- und
eingebaut werden kann.
Um eine gleichmäßige Auf-
heizung des Fahrzeuges zu
erzielen, muß die Heizung
möglichst
zentral
im Fahr-
zeug in einem Kleiderschrank,
in Stauräumen oder ähnli-
chem mit ausreichender
Höhe so montiert werden,
daß die Luftverteilungsrohre
annähernd gleich lang verlegt
werden können.
Hierzu eine Öffnung von
mind. 480 x 480 mm aus-
schneiden oder Möbelver-
blendungen abnehmen.
Achtung:
Um eine mögliche
Gefährdung von Personen
durch die sich bei einem Un-
fall lösende Heizung zu ver-
ringern, kann die obere Ab-
deckplatte des Einbauschran-
kes (Bild C: 30) bündig mit
der Heizung an den übrigen
Möbelteilen fest geschraubt
werden. Oder quer zur Fahrt-
richtung (insbesondere bei
Heckeinbauten) muß eine sta-
bile Möbelkonsole vor (ne-
ben) der Heizung angebracht
werden (Bild C: 31). Hierzu
kann eine feste Leiste (min.
30 x 50 mm) oder eine Platte
zum Einschieben in einer
Höhe von ca. 200 mm über
dem Boden an einer stabilen
Möbelkonsole angebracht
werden.
Achtung:
Unterhalb des Ge-
rätes dürfen sich keine
wärmeempfindlichen Mate-
rialien befinden (keine Kabel,
kein Teppichboden etc.), da
am Geräteboden hohe Umge-
bungstemperaturen auftreten
können!
Um elektrische Bauteile in-
nerhalb des Gerätes nicht zu
beschädigen, dürfen keinerlei
elektrische- oder Wasserlei-
tungen an der Isolierung des
Gerätes befestigt werden.
Auf der Seite des Vorzeltes,
speziell bei Wohnwagen, soll-
te auf den Einsatz des Wand-
kamins verzichtet und ein
Dachkamin montiert werden.
Für Wohnwagen mit Über-
dach steht eine spezielle Ka-
minverlängerung sowie eine
Schutzdach-Durchführung
zur Verfügung (siehe Ge-
brauchsanweisung).
Kamine müssen so plaziert
sein, daß das Eindringen von
Abgasen in den Innenraum
nicht möglich ist. Deshalb bei
der Platzwahl beachten, daß
sich direkt oberhalb und
30 cm seitlich keine zu öff-
nenden Fenster, Luken oder
Lüftungsöffnungen befinden
dürfen. Ist dies nicht möglich,
muß durch ein innen am Fen-
ster (bzw. an der Luke) ange-
brachtes Warnschild darauf
hingewiesen werden, daß
dieses während des Betriebes
geschlossen bleiben muß.
Belüftungen für Kühlschränke
müssen dann dicht zum In-
nenraum ausgeführt werden.
Trumatic
C 3402, C 6002
Flüssiggasheizung
mit integriertem Boiler
(Sonderversion mit zu-
sätzlicher Elektrobe-
heizung 230 V,450 W
für Warmwasser)
Einbauanweisung