ST-SP Pag.
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D
ANGEWENDETE GRAFISCHE SYMBOLIK, UM DIE NOTWENDIGKEIT VON PERSÖNLICHER SCHUTZAUSRÜSTUNG ANZUGEBEN
In diesem Absatz werden die grafischen Symbole angezeigt, die im vorliegenden Handbuch verwendet werden, um die
Notwendigkeit aufzuzeigen, dass bestimmte PSAgetragen werden müssen.
Gibt die Notwendigkeit an, angemessenen Kopfschutz zu tragen, um den beschriebenen
Vorgang auszuführen
Gibt die Notwendigkeit an, angemessene Schutzhandschuhe zu tragen, um den beschriebenen
Vorgang auszuführen (eventuell dielektrisch zur Ausführung von Eingriffen auf der elektrischen
Anlage).
Gibt die Notwendigkeit an, angemessene Schutzkleidung zu tragen, um den beschriebenen
Vorgang auszuführen
Gibt die Notwendigkeit an, angemessene Sicherheitsschuhe zu tragen, um den beschriebenen
Vorgang auszuführen
Gibt die Notwendigkeit an, angemessenen Augenschutz zu tragen, um den beschriebenen Vorgang
auszuführen
1.5 Gewährleistung
1.5.1
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Hersteller, die Firma R
IVACOLD SRL
, bietet eine Gewährleistung für das B
LOCKSYSTEM
R
EIHE
ST-SP und die vom gleichen Hersteller
gefertigte Ausrüstung ohne Material- oder Verarbeitungsfehler für eine Zeitdauer, die bei Vertragsentwurf für den Verkauf der
M
ASCHINE
vereinbart wird.
1.5.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossene Teile
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind alle eventuell mit der M
ASCHINE
mitgelieferten Verschleißteile und Werkzeuge, sowie
Verbrauchsmaterialien.
1.5.3 Zu Lasten des Nutzers
Zu Lasten des Kunden gehen:
Die elektrische Voreinstellung;
Werkzeuge und Verbrauchsmaterialien.
1.5.4 Eingriffe, die den Verfall der Gewährleistung verursachen
Jeder Versuch seitens des Nutzers oder durch unbefugtes Personal, Teile der M
ASCHINE
abzubauen, zu verändern oder zu
beschädigen, zieht den Verfall der Gewährleistung nach sich und entbindet den Hersteller von jeglicher Verantwortung für
eventuelle Verletzungen an Personen, oder Schäden an Gegenständen, die durch diese Beschädigungen entstehen.
In den nachfolgenden Fällen, hält der sich Hersteller ebenfalls von eventuellen Haftungen für entbunden und hebt die
Gewährleistung der M
ASCHINE
auf:
Unsachgemäßer Gebrauch der M
ASCHINE
(siehe diesbezüglich den
Absatz 3.6 – Sachgemäßer und unsachgemäßer
Gebrauch der Maschine
,
Kapitel 3 – Sicherheit und technische Daten
);
Verwendung und Widerspruch mit den geltenden Bestimmungen des Landes, in dem die Maschine genutzt wird;
Einrichtung der M
ASCHINE
unter anderen Bedingungen, als wie in
Kapitel 4 – Transport und Einrichtung
spezifiziert;
Anschlüsse, die nicht mit den in
Kapitel 4 – Transport und Einrichtung
aufgeführten Spezifikationen übereinstimmen;
Verwendung von Arbeitsausrüstung, die von der in
Kapitel 5 – Gebrauch der Maschine
und
Kapitel 6 - Wartung und
Verschrottung
spezifizierten Ausrüstung abweicht;
Gesamte oder teilweise Nichtbeachtung der im vorliegenden Handbuch aufgeführten Anleitungen;
Fehlende oder falsche Wartung;
Einsatz von nicht originalen oder vom Hersteller nicht spezifizierten Ersatzteilen