DE
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– Deutsch
TABELLE A - Grundsätzliche Eigenschaften für die EG-Markierung (gemäß Tabelle ZA.1 der Norm EN 13241-1)
Grundsätzliche Merkmale
Punkt der Norm
Ergebnis
Wasserfestigkeit
4 .4 .2 NPD
*
Abgabe gefährlicher Substanzen
4 .2 .9
Konform
Widerstand gegenüber der Windkraft
4 .4 .3
Konform
Wärmefestigkeit
4 .4 .5
NPD
*
Wasserdurchlässigkeit
4 .4 .6 NPD
*
Sichere Öffnung für Tore mit vertikaler Öffnung
4 .2 .8
Konform
Definition der Geometrie der Glasteile
4.2.5
NPD
*
Mechanische Festigkeit und Stabilität
4 .2 .3
Konform
Bewegungskräfte für angetriebene Schließungen
4 .3 .3
Konform
Dauer der Wasserfestigkeit, der Wärmefestigkeit und der Luftdurchlässigkeit 4 .4 .7 NPD
*
*
NPD = Nicht erklärte Leistung, wenn das Produkt keine Leistung bietet, zum Beispiel „Luftdurchlässigkeit“, oder wenn die Anforderung nicht anwendbar ist, zum Beispiel „Definition
der Geometrie der Glasteile“ .
1.3 - Recommandations particulières concernant les Directi-
ves Européennes applicables au produit
• Bauprodukte-Richtlinie:
Besondere Hinweise für dieses Produkt gemäß der Bauprodukte-Richtlinie
305/2011:
- Die vollständige Installation dieses Produkts, wie in diesem Bedienungs-
handbuch und für einige Verwendungstypen beschrieben (beispielsweise mit
Ausnahme der ausschließlichen Verwendung für Fahrzeuge), kann dazu füh-
ren, dass dieses Gerät in den Anwendungsbereich der Verordnung 305/2011
und der entsprechenden harmonisierten Norm EN 13241-1 fällt .
- Im Absatz 1.3.1 „Installationskriterien und besondere Hinweise in Bezug auf
die grundlegenden Anforderungen“ sind alle Installationskriterien angegeben, die
erforderlich sind, damit das Produkt den wichtigsten Anforderungen der Verord-
nung 305/2011 entspricht . Die Person, die die Installation vornimmt, muss si-
cherstellen und prüfen, dass alle diese Kriterien streng eingehalten werden .
- Falls die Straßensperre unter Nichtbeachtung einer oder mehrerer dieser
Kriterien verwendet oder installiert wird, können diese Anforderungen gege-
benenfalls nicht gewährleistet werden .
Die Verwendung des Produkts in
diesen Situationen ist solange untersagt, bis die Person, die die Ins-
tallation vorgenommen hat, die Einhaltung der von der Richtlinie vor-
gesehenen Auflagen und Anforderungen überprüft hat
; in diesem Fall
muss das auf dem Produkt angebrachte Etikett unverzüglich entfernt werden
und die EG-Konformitätserklärung des Anhangs I dieses Handbuchs darf
nicht benutzt werden . Demzufolge wird die Person, die die Installation vor-
nimmt, ihrerseits zum Hersteller des Produkts „Automatischer Schranken-
baum“ und ist verpflichtet, die Bestimmungen der Verordnung 305/2011 und
der harmonisierten Norm EN 13241-1 einzuhalten . In diesem Fall muss die
Straßensperre als „unvollständige Maschine“ eingestuft werden und es kann
die Konformitätserklärung des Anhangs II verwendet werden (die zum integ-
ralen Bestandteil der technischen Unterlagen wird) .
• Maschinenrichtlinie:
- Im Absatz 1.3.1 „Installationskriterien und besondere Hinweise in Bezug
auf die grundlegenden Anforderungen“ sind alle Installationskriterien angege-
ben, die erforderlich sind, damit das Produkt den wichtigsten Anforderungen
der Maschinenrichtlinie entspricht . Die Person, die die Installation ausführt, ist
dazu verpflichtet, die genaue Einhaltung aller dieser Kriterien zu kontrollieren
und zu gewährleisten .
- Falls die Straßensperre unter Nichtbeachtung einer oder mehrerer dieser
Kriterien verwendet oder installiert wird, können diese Anforderungen gege-
benenfalls nicht gewährleistet werden .
Die Verwendung des Produkts un-
ter diesen Umständen ist solange verboten, bis die Person, die die
Installation vorgenommen hat, die Einhaltung der von der Richtlinie
vorgesehenen Auflagen und Anforderungen überprüft hat
; in diesem
Fall darf nicht die EG-Konformitätserklärung: Anhang I benutzt werden . Dem-
zufolge wird die Person, die die Installation vornimmt, ihrerseits zum Her-
steller des Produkts „Automatische Schranke“ und ist verpflichtet, die Be-
stimmungen der Maschinenrichtlinie einzuhalten . Der Hersteller ist zur Erstel-
lung einer Risikoanalyse verpflichtet, die auch die Liste der wesentlichen Si-
cherheitsanforderungen, angeführt in „Anlage I der Maschinenrichtlinie“, und
die Angabe der jeweils angewendeten Lösungen umfasst . Die Risikoanalyse
ist integraler Bestandteil der „Technischen Dokumentation“ der Automatisie-
rung. Sie muss von einem Fachmonteur verfasst sein. Es kann die „Konfor-
mitätserklärung“ des Anhangs II verwendet werden, die von jener Person zu
erstellen ist, welche die Installation der Straßensperre ausführt .
Besondere Hinweise zur Eignung dieses Produkts
in Bezug auf die Ma-
schinenrichtlinie - zu beachten, wenn der Monteur zum Hersteller des
Produkts wird.
Die Straßensperre wird als „unvollständige Maschine“ auf den Markt gebracht
und ist daher für den Einbau in eine Maschine bzw . für den Zusammenbau mit
anderen Maschinen konzipiert, um so „eine Maschine“ im Sinne der Maschi-
nenrichtlinie - nur in Kombination mit anderen Bauteilen und in den im vor-
liegenden Bedienungshandbuch beschriebenen Modalitäten - zu bilden . Wie
von der Maschinenrichtlinie vorgesehen, wird darauf hingewiesen, dass die In-
betriebnahme des oben genannten Produktes erst gestattet ist, nachdem die
Maschine, in die dieses Produkt eingegliedert ist, vom Maschinenhersteller als
konform mit der Maschinenrichtlinie ausgewiesen und erklärt worden ist .
• „Niederspannungsrichtlinie“:
Besondere Hinweise zur Gebrauchstauglichkeit dieses Produkts in Bezug auf
die Niederspannungsrichtlinie .
Dieses Produkt entspricht bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Nut-
zung in der vorgesehenen Konfiguration gemäß vorliegendem Handbuch so-
wie in Kombination mit den im Produktkatalog von NICE S .p .A . enthaltenen
Teilen den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie .
Bei Verwendung des Produkts in anderer Konfiguration bzw. mit anderen,
nicht vorgesehenen Komponenten, kann die Einhaltung dieser Anforderun-
gen nicht gewährleistet werden; die Verwendung des Produkts ist unter die-
sen Umständen solange verboten, bis die Person, die die Installation vorge-
nommen hat, die Einhaltung der von der Richtlinie vorgesehenen Auflagen
und Anforderungen sicherstellt .
• Richtlinie zur „elektromagnetischen Verträglichkeit“:
Besondere Hinweise zur Gebrauchstauglichkeit dieses Produkts in Bezug auf
die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit.
Dieses Produkt wurde Tests zur elektromagnetischen Verträglichkeit unter
schwierigsten Anwendungsbedingungen unterzogen, und zwar in den von
diesem Handbuch vorgesehenen Konfigurationen und in Kombination mit
Teilen, die im Produktkatalog von Nice S .p .A . enthalten sind .
Bei Verwendung des Produkts in anderer Konfiguration bzw. mit anderen,
nicht vorgesehenen Teilen kann die elektromagnetische Verträglichkeit gege-
benenfalls nicht gewährleistet werden; die Verwendung des Produkts ist un-
ter diesen Umständen solange verboten, bis die Person, die die Installation
vorgenommen hat, die Einhaltung der von der Richtlinie vorgesehenen Aufla-
gen und Anforderungen sicherstellt .
1.3.1 -
Besondere Hinweise in Bezug auf die für dieses Produkt
anwendbaren Europäischen Richtlinien
Dieses Produkt entspricht bei ordnungsgemäßer Installation den grundlegen-
den Anforderungen der Verordnung 305/2011 gemäß den Bestimmungen der
harmonisierten Norm EN 13241-1, wie sie aus
Tabelle A
und der EU-Maschi-
nenrichtlinie hervorgehen .
Achtung!
– Falls die Straßensperre ausschließlich für die Durchfahrt von Fahr-
zeugen genutzt wird, ist sie vom Anwendungsbereich der EN 13241-1 aus-
geschlossen; in diesem Fall könnten einige der Anforderungen, die in Tabelle
A angeführt sind, nicht obligatorisch sein. Die Durchfahrt gilt dann als „aus-
schließlich für Fahrzeuge bestimmt“, wenn für eine andere Nutzung (beispiels-
weise durch Fußgänger) ein ausdrückliches Verbot, z. B. durch angemessene
Schilder, besteht; falls andere Nutzungen benötigt werden, muss dafür in un-
mittelbarer Nähe ausreichend Platz vorhanden sein .
• Freisetzung gefährlicher Substanzen:
Dieses Produkt enthält gemäß Norm EN 13241-1 und gemäß der auf der
Homepage der Europäischen Union veröffentlichten Liste keine gefährlichen
Substanzen und/oder setzt keine gefährlichen Substanzen frei .
Besonderer Hinweis, um die Beibehaltung der Anforderung zu gewähr-
leisten
– Es ist außerordentlich wichtig, dass auch andere bei der Installation
verwendete Materialien, wie z . B . Stromkabel, dieser Anforderung entsprechen .
• Widerstand gegen Windlast
In der
Tabelle B
ist der Widerstand des im Lieferumfang enthaltenen Schran-
kenbaums gegenüber dem Differenzdruck des Windes angeführt . Die Prüfun-
gen wurden mit einem mit Pufferprofil ausgestatteten Schrankenbaum ausge-
übt; andere Zubehörteile könnten die ausgesetzte Oberfläche erhöhen und so
den Widerstand gegen Windlast verringern .
• Sichere Öffnung für Schranken mit vertikaler Bewegung
Das Produkt erzeugt keine unkontrollierten Bewegungen und verursacht nicht
das Herunterfallen des Schrankenbaums bei Störungen eines einzelnen Bau-
teils des Aufhängungs- oder Ausgleichssystems (Federn) .
Besondere Hinweise, um die Beibehaltung der Anforderungen zu ge-
währleisten:
:
- Führen Sie die Installation unter strenger Beachtung der in den Kapiteln 3 „Instal-
lation“ und 6 „Abnahme und Inbetriebnahme“ beschriebenen Anweisungen durch.
- Vergewissern Sie sich, dass ein Wartungsplan erstellt wird, gemäß dem die im
Kapitel „Wartungsplan“ (herausnehmbares Beiblatt am Ende des Handbuchs)
vorgesehenen Arbeiten minutiös ausgeführt werden .
• Mechanische Festigkeit und Stabilität
Das Produkt ist so geplant und gebaut, dass die angewandten Kräfte, Aufprall
und Verschleiß das Produkt bei normalem Gebrauch weder beschädigen noch
seine mechanischen Leistungen beeinträchtigen .
Hinweis
: Siehe die Angaben für die Anforderung „Sichere Öffnung für Schran-
ken mit vertikaler Bewegung“ .
• Bewegungskräfte für motorbetriebene Schließungen
Die ausgeübten Betriebskräfte des Schrankenbaums werden in Bezug auf
Quetsch- und Aufprallgefahren durch eine dieser drei Methoden geschützt:
1
Für den Betrieb mit „Steuerung ohne Selbsthaltevorrichtung“ (Tot-
mannfunktion):
wie in EN 12453 . In diesem Fall muss die Steuertaste in
Sichtweite der Automatisierung positioniert sein . Wenn diese öffentlich zu-
gänglich ist, muss verhindert werden, dass sie von jedermann betätigt wer-
den kann, z. B. durch Verwendung eines Schlüsselschalters.
2
Für den Betriebsmodus „Halbautomatisch“:
durch Kraftbegrenzung, wie
in EN 12453 .
3
Für den Betriebsmodus „Automatisch“:
Durch Kraftbegrenzung, wie in
EN 12453; in diesem Fall muss zumindest ein Fotozellenpaar (Lichtschran-
ke), wie in Abb . 2 dargestellt, verwendet werden .
Besonderer Hinweis, um die Beibehaltung der Anforderung zu gewähr-
leisten:
Siehe die Angaben für die Anforderung „Sichere Öffnung für Schranken
mit vertikaler Bewegung“ .
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