F06E/F06S
F06E/F06S
1-4
1-4
1.3.9
Keine Veränderungen, An-
und Umbauten am Gerät, die die
Sicherheit beeinträchtigen können,
ohne Genehmigung des Herstellers
vornehmen! Dies gilt auch für den
Einbau und die Einstellung von
Sicherheitseinrichtungen und -ven-
tilen sowie für das Schweißen an
tragenden Teilen.
1.3.10
Hydraulikanlage, und hier
besonders Hydraulikschlauchlei-
tungen, in angemessenen Zeitab-
ständen auf sicherheitsrelevante
Mängel überprüfen und erkannte
Mängel sofort beseitigen.
1.3.11
Vorgeschriebene oder in
den Betriebsanleitungen (Gerät und
Motor) bzw. im Wartungsplan ange-
gebene Fristen für wiederkehrende
Prüfungen/Inspektionen einhalten!
1.4 Personalauswahl und
-qualifikation
Grundsätzliche Pflichten
1.4.1
Das Gerät darf nur von Per-
sonen selbstständig geführt oder
gewartet werden, die vom Unter-
nehmer dafür bestimmt sind.
Diese Personen müssen außerdem
- das 18. Lebensjahr vollendet
haben,
- körperlich und geistig geeignet
sein,
- im Führen oder Warten des Ge-
rätes unterwiesen sein und ihre
Befähigung hierzu gegenüber
dem Unternehmer nachgewiesen
haben,
- erwarten lassen, dass sie die
ihnen übertragenen Aufgaben
zuverlässig erfüllen.
1.3.9
Keine Veränderungen, An-
und Umbauten am Gerät, die die
Sicherheit beeinträchtigen können,
ohne Genehmigung des Herstellers
vornehmen! Dies gilt auch für den
Einbau und die Einstellung von
Sicherheitseinrichtungen und -ven-
tilen sowie für das Schweißen an
tragenden Teilen.
1.3.10
Hydraulikanlage, und hier
besonders Hydraulikschlauchlei-
tungen, in angemessenen Zeitab-
ständen auf sicherheitsrelevante
Mängel überprüfen und erkannte
Mängel sofort beseitigen.
1.3.11
Vorgeschriebene oder in
den Betriebsanleitungen (Gerät und
Motor) bzw. im Wartungsplan ange-
gebene Fristen für wiederkehrende
Prüfungen/Inspektionen einhalten!
1.4 Personalauswahl und
-qualifikation
Grundsätzliche Pflichten
1.4.1
Das Gerät darf nur von Per-
sonen selbstständig geführt oder
gewartet werden, die vom Unter-
nehmer dafür bestimmt sind.
Diese Personen müssen außerdem
- das 18. Lebensjahr vollendet
haben,
- körperlich und geistig geeignet
sein,
- im Führen oder Warten des Ge-
rätes unterwiesen sein und ihre
Befähigung hierzu gegenüber
dem Unternehmer nachgewiesen
haben,
- erwarten lassen, dass sie die
ihnen übertragenen Aufgaben
zuverlässig erfüllen.
Содержание AF 60e
Страница 61: ...F06E F06S F06E F06S Beschilderung Beschilderung Signalisation Signalisation Signs Signs ...
Страница 89: ...F06E F06S F06E F06S Beschreibung Beschreibung Description Description Description Description ...
Страница 114: ...F06E F06S F06E F06S Bedienung Bedienung Conduite de véhicule Conduite de véhicule Operation Operation ...
Страница 161: ...F06E F06S F06E F06S Wartung Wartung Entretien Entretien Maintenance Maintenance ...
Страница 196: ...F06E F06S F06E F06S Störung Ursache und Abhilfe Störung Ursache und Abhilfe ...
Страница 200: ...F06E F06S F06E F06S Dérangements causes et remèdes Dérangements causes et remèdes ...
Страница 204: ...F06E F06S F06E F06S Malfunctions causes and remedies Malfunctions causes and remedies ...
Страница 213: ...Anhang Anhang Appendice Appendice Appendices Appendices ...
Страница 214: ......
Страница 215: ......
Страница 226: ......
Страница 227: ......
Страница 228: ......
Страница 230: ...F06E F06S F06E F06S A 11 4 Muster Prüfhinweise für Schaufellader A 11 4 Muster Prüfhinweise für Schaufellader ...
Страница 231: ...F06E F06S F06E F06S B B ...
Страница 232: ...F06E F06S F06E F06S C C ...
Страница 233: ...F06E F06S F06E F06S D D ...
Страница 234: ...F06E F06S F06E F06S E E ...
Страница 235: ...F06E F06S F06E F06S F F ...