S06C
S06C
1.3.9
Keine Veränderungen, An-
und Umbauten am Gerät, die die
Sicherheit beeinträchtigen können,
ohne Genehmigung des Herstel-
lers vornehmen! Dies gilt auch für
den Einbau und die Einstellung von
Sicherheitseinrichtungen und -ven-
tilen sowie für das Schweißen an
tragenden Teilen.
1.3.10
Hydraulikanlage, und hier
besonders Hydraulikschlauchlei-
tungen, in angemessenen Zeitab-
ständen auf sicherheitsrelevante
Mängel überprüfen und erkannte
Mängel sofort beseitigen.
1.3.11
Vorgeschriebene oder in
den Betriebsanleitungen (Gerät und
Motor) bzw. im Wartungsplan ange-
gebene Fristen für wiederkehrende
Prüfungen/Inspektionen einhalten!
1.4 Personalauswahl und
-qualifikation
Grundsätzliche Pflichten
1.4.1
Das Gerät darf nur von
Personen selbständig geführt oder
gewartet werden, die vom Unter-
nehmer dafür bestimmt sind. Diese
Personen müssen außerdem
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- körperlich und geistig geeignet
sein
- im Führen oder Warten des Ge-
rätes unterwiesen sein und ihre
Befähigung hierzu gegenüber
dem Unternehmer nachgewiesen
haben
- erwarten lassen, daß sie die
ihnen übertragenen Aufgaben
zuverlässig erfüllen
1-4
1.3.9
Keine Veränderungen, An-
und Umbauten am Gerät, die die
Sicherheit beeinträchtigen können,
ohne Genehmigung des Herstel-
lers vornehmen! Dies gilt auch für
den Einbau und die Einstellung von
Sicherheitseinrichtungen und -ven-
tilen sowie für das Schweißen an
tragenden Teilen.
1.3.10
Hydraulikanlage, und hier
besonders Hydraulikschlauchlei-
tungen, in angemessenen Zeitab-
ständen auf sicherheitsrelevante
Mängel überprüfen und erkannte
Mängel sofort beseitigen.
1.3.11
Vorgeschriebene oder in
den Betriebsanleitungen (Gerät und
Motor) bzw. im Wartungsplan ange-
gebene Fristen für wiederkehrende
Prüfungen/Inspektionen einhalten!
1.4 Personalauswahl und
-qualifikation
Grundsätzliche Pflichten
1.4.1
Das Gerät darf nur von
Personen selbständig geführt oder
gewartet werden, die vom Unter-
nehmer dafür bestimmt sind. Diese
Personen müssen außerdem
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- körperlich und geistig geeignet
sein
- im Führen oder Warten des Ge-
rätes unterwiesen sein und ihre
Befähigung hierzu gegenüber
dem Unternehmer nachgewiesen
haben
- erwarten lassen, daß sie die
ihnen übertragenen Aufgaben
zuverlässig erfüllen
1-4
Summary of Contents for AS5
Page 61: ...S06C S06C Beschilderung Signs Symboler Beschilderung Signs Symboler ...
Page 97: ...S06C 3 10 C B A A D E 3 3 3 Frontbagger Front mounted backhoe Grävlastarskopa ...
Page 99: ...S06C A A C B 3 3 4 Lasthaken Lifting hook Laskrokar 3 11 ...
Page 101: ...S06C 3 12 3 3 5 Greifer Grab Gripskopa B A B A C C ...
Page 107: ...S06C 3 15 A D E C B A 3 4 3 Frontbagger Front mounted backhoe Grävlastarskopa ...
Page 109: ...S06C 3 16 A A C B 3 4 4 Lasthaken Lifting hook Laskrokar ...
Page 111: ...S06C 3 17 3 4 5 Greifer Grab Gripskopa B A B A C C ...
Page 113: ...S06C S06C Beschreibung Description Beskrivning Beschreibung Description Beskrivning ...
Page 136: ...S06C S06C Bedienung Operation Användning Bedienung Operation Användning ...
Page 157: ...S06C S06C Anbaugeräte Attachments Redskap Anbaugeräte Attachments Redskap ...
Page 183: ...S06C S06C Wartung Maintenance Underhåll Wartung Maintenance Underhåll ...
Page 217: ...Anhang Annexes Bilagor Anhang Annexes Bilagor ...
Page 218: ......
Page 219: ......
Page 226: ......
Page 230: ......
Page 231: ......
Page 232: ......