S06C
S06C
5-2
5-2
HINWEIS
- Bei außergewöhnlich niedrigen
Temperaturen nach Betriebsan-
leitung Motor verfahren.
-
Nach einem Kaltstart kann die Ver-
stopfungsanzeige (4-11/24) vorzei-
tig aufleuchten. Sie erlischt jedoch
bei Erwärmung des Hydrauliköls.
Das Gerät bis zum Erlöschen der
Kontrolleuchte (4-11/24) nur mit
niedriger
Drehzahl, niemals mit
Vollast, betreiben.
5.2.2 Fahren mit dem Gerät
auf öffentlichen Straßen
ACHTUNG
Das Fahren auf öffentlichen Straßen
ist
nur mit
Standard-, Mehrzweck-
oder Leichtgutschaufel und
nur mit
montiertem Schaufelschutz erlaubt.
Zusätzlich darf in der Schaufel der
darin verzurrte Frontbagger mitge-
führt werden.
Der Fahrer muß folgenden Führer-
schein besitzen:
- Klasse IV alt bzw. V neu für den
Langsamläufer - 20 km/h -
- Klasse III für den Schnelläufer -
30 km/h -
Der Führerschein (Original) sowie
die Betriebserlaubnis (Original) sind
mitzuführen.
Vor Antritt der Fahrt im öffentlichen
Straßenverkehr sind folgende Sicher-
heitsmaßnahmen für den Straßen-
verkehr zu treffen:
5.2.2.1 Mitführen einer
Schaufel
(1) Den Schaufelarm soweit ab-
senken, daß der tiefste Punkt des
Schaufelarmes bzw. der Schaufel
mindestens 30 cm über der Fahr-
bahn steht (5-2).
(2) Beide Kugelblockhähne (1-2/
Pfeile) schließen.
Bild 5-2
HINWEIS
- Bei außergewöhnlich niedrigen
Temperaturen nach Betriebsan-
leitung Motor verfahren.
-
Nach einem Kaltstart kann die Ver-
stopfungsanzeige (4-11/24) vorzei-
tig aufleuchten. Sie erlischt jedoch
bei Erwärmung des Hydrauliköls.
Das Gerät bis zum Erlöschen der
Kontrolleuchte (4-11/24) nur mit
niedriger
Drehzahl, niemals mit
Vollast, betreiben.
5.2.2 Fahren mit dem Gerät
auf öffentlichen Straßen
ACHTUNG
Das Fahren auf öffentlichen Straßen
ist
nur mit
Standard-, Mehrzweck-
oder Leichtgutschaufel und
nur mit
montiertem Schaufelschutz erlaubt.
Zusätzlich darf in der Schaufel der
darin verzurrte Frontbagger mitge-
führt werden.
Der Fahrer muß folgenden Führer-
schein besitzen:
- Klasse IV alt bzw. V neu für den
Langsamläufer - 20 km/h -
- Klasse III für den Schnelläufer -
30 km/h -
Der Führerschein (Original) sowie
die Betriebserlaubnis (Original) sind
mitzuführen.
Vor Antritt der Fahrt im öffentlichen
Straßenverkehr sind folgende Sicher-
heitsmaßnahmen für den Straßen-
verkehr zu treffen:
5.2.2.1 Mitführen einer
Schaufel
(1) Den Schaufelarm soweit ab-
senken, daß der tiefste Punkt des
Schaufelarmes bzw. der Schaufel
mindestens 30 cm über der Fahr-
bahn steht (5-2).
(2) Beide Kugelblockhähne (1-2/
Pfeile) schließen.
Bild 5-2
Summary of Contents for AS5
Page 61: ...S06C S06C Beschilderung Signs Symboler Beschilderung Signs Symboler ...
Page 97: ...S06C 3 10 C B A A D E 3 3 3 Frontbagger Front mounted backhoe Grävlastarskopa ...
Page 99: ...S06C A A C B 3 3 4 Lasthaken Lifting hook Laskrokar 3 11 ...
Page 101: ...S06C 3 12 3 3 5 Greifer Grab Gripskopa B A B A C C ...
Page 107: ...S06C 3 15 A D E C B A 3 4 3 Frontbagger Front mounted backhoe Grävlastarskopa ...
Page 109: ...S06C 3 16 A A C B 3 4 4 Lasthaken Lifting hook Laskrokar ...
Page 111: ...S06C 3 17 3 4 5 Greifer Grab Gripskopa B A B A C C ...
Page 113: ...S06C S06C Beschreibung Description Beskrivning Beschreibung Description Beskrivning ...
Page 136: ...S06C S06C Bedienung Operation Användning Bedienung Operation Användning ...
Page 157: ...S06C S06C Anbaugeräte Attachments Redskap Anbaugeräte Attachments Redskap ...
Page 183: ...S06C S06C Wartung Maintenance Underhåll Wartung Maintenance Underhåll ...
Page 217: ...Anhang Annexes Bilagor Anhang Annexes Bilagor ...
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Page 226: ......
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