S06C
S06C
1-2
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1.2.2
Das Gerät und alle vom
Hersteller zugelassenen Anbauge-
räte nur in technisch einwandfrei-
em Zustand sowie bestimmungs-
gemäß, sicherheits- und gefahren-
bewußt unter Beachtung der
Betriebsanleitungen (Gerät und
Motor) benutzen! Insbesondere
Störungen, die die Sicherheit
beeinträchtigen können, umgehend
beseitigen (lassen)!
1.2.3
Das Gerät ist ausschließ-
lich für die in dieser Betriebsanlei-
tung beschriebenen Tätigkeiten be-
stimmt. Eine andere oder darüber
hinausgehende Benutzung gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für hier-
aus resultierende Schäden haftet
der Hersteller nicht. Das Risiko trägt
allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Ver-
wendung gehört auch das Beachten
der Betriebsanleitungen (Gerät und
Motor) und die Einhaltung der Inspek-
tions- und Wartungsbedingungen.
1.3 Organisatorische Maß-
nahmen
1.3.1
Die Betriebsanleitungen
(Gerät und Motor) sind ständig am
Einsatzort des Gerätes griffbereit
aufzubewahren.
1.3.2
Ergänzend zu den Betriebs-
anleitungen (Gerät und Motor) sind
allgemeingültige gesetzliche und
sonstige verbindliche Regelungen
zur Unfallverhütung (insbesondere
UVV der gewerblichen Berufsge-
nossenschaften - VBG 40) und
zum Umweltschutz zu beachten und
anzuweisen!
1.2.2
Das Gerät und alle vom
Hersteller zugelassenen Anbauge-
räte nur in technisch einwandfrei-
em Zustand sowie bestimmungs-
gemäß, sicherheits- und gefahren-
bewußt unter Beachtung der
Betriebsanleitungen (Gerät und
Motor) benutzen! Insbesondere
Störungen, die die Sicherheit
beeinträchtigen können, umgehend
beseitigen (lassen)!
1.2.3
Das Gerät ist ausschließ-
lich für die in dieser Betriebsanlei-
tung beschriebenen Tätigkeiten be-
stimmt. Eine andere oder darüber
hinausgehende Benutzung gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für hier-
aus resultierende Schäden haftet
der Hersteller nicht. Das Risiko trägt
allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Ver-
wendung gehört auch das Beachten
der Betriebsanleitungen (Gerät und
Motor) und die Einhaltung der Inspek-
tions- und Wartungsbedingungen.
1.3 Organisatorische Maß-
nahmen
1.3.1
Die Betriebsanleitungen
(Gerät und Motor) sind ständig am
Einsatzort des Gerätes griffbereit
aufzubewahren.
1.3.2
Ergänzend zu den Betriebs-
anleitungen (Gerät und Motor) sind
allgemeingültige gesetzliche und
sonstige verbindliche Regelungen
zur Unfallverhütung (insbesonde-
re UVV der gewerblichen Berufs-
genossenschaften - VBG 40) und
zum Umweltschutz zu beachten
und anzuweisen!
Summary of Contents for AS5
Page 61: ...S06C S06C Beschilderung Signs Symboler Beschilderung Signs Symboler ...
Page 97: ...S06C 3 10 C B A A D E 3 3 3 Frontbagger Front mounted backhoe Grävlastarskopa ...
Page 99: ...S06C A A C B 3 3 4 Lasthaken Lifting hook Laskrokar 3 11 ...
Page 101: ...S06C 3 12 3 3 5 Greifer Grab Gripskopa B A B A C C ...
Page 107: ...S06C 3 15 A D E C B A 3 4 3 Frontbagger Front mounted backhoe Grävlastarskopa ...
Page 109: ...S06C 3 16 A A C B 3 4 4 Lasthaken Lifting hook Laskrokar ...
Page 111: ...S06C 3 17 3 4 5 Greifer Grab Gripskopa B A B A C C ...
Page 113: ...S06C S06C Beschreibung Description Beskrivning Beschreibung Description Beskrivning ...
Page 136: ...S06C S06C Bedienung Operation Användning Bedienung Operation Användning ...
Page 157: ...S06C S06C Anbaugeräte Attachments Redskap Anbaugeräte Attachments Redskap ...
Page 183: ...S06C S06C Wartung Maintenance Underhåll Wartung Maintenance Underhåll ...
Page 217: ...Anhang Annexes Bilagor Anhang Annexes Bilagor ...
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Page 219: ......
Page 226: ......
Page 230: ......
Page 231: ......
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