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Externer Lithium-Akku und -Starthilfegerät, 12 V
423352
19
silverlinetools.com
Starthilfe-Schutzeinrichtung
LED-Status
Erläuterung
Maßnahme
GRÜN
Durchgehend
leuchtend
Kabel-/Klemmenpolarität richtig, die Spannung des Lithium-
Starthilfegerätes beträgt mehr als 11 V und die Fahrzeugbatterie liegt über
dem unteren Grenzwert.
Hinweis:
Wenn nach Anschluss des Starthilfegerätes an die
Fahrzeugbatterie innerhalb von zwei Minuten kein Anlassversuch erfolgt:
a) LED-Licht bleibt GRÜN, b) LED-Licht wechselt zu schnell GELB blinkend
(siehe unten) oder c) LED-Licht wechselt zu durchgehend GELB leuchtend
(siehe unten).
Der Überbrückungsvorgang kann beginnen.
GRÜN
Blinkend
Der Startstrom wird max. drei Sek. gehalten und geht dann in eine 60
Sek. anhaltende Ruhephase über, in der kein Ausgangsstrom abgegeben
werden darf.
Die LED zeigt nach 60 Sek. den Status an.
Hinweis:
Wenn kein Anlassversuch erfolgte, liegt eine hohe, vom Fahrzeugsystem
ausgehende Last an den Kabeln an. Dies weist auf eine beschädigte bzw. defekte
Fahrzeugbatterie oder ein Problem im Fahrzeugsystem hin. Ein solches Problem
muss behoben werden, bevor das Lithium-Starthilfegerät verwendet wird, und die
Fahrzeugbatterie muss geprüft und/oder ersetzt werden.
GRÜN
In schneller
Abfolge
blinkend
Nach fünf aufeinanderfolgenden Starthilfeversuchen (bestehend aus drei
Sek. Anlassversuch/60 Sek. Ruhephase) darf kein Ausgangsstrom mehr
abgegeben werden.
Rückstelltaste (14) drücken, um einen weiteren Starthilfevorgang mit fünf
Versuchen einzuleiten.
GELB
Durchgehend
leuchtend
Die Ladespannung des Lithium-Starthilfegerätes liegt unter 11 V, d.h.
es leuchten weniger als drei Ladestands-LEDs (3). Die Rückstelltaste der
Starthilfe-Schutzeinrichtung ist deaktiviert und es darf kein Ausgangsstrom
abgegeben werden.
Lithium-Starthilfegerät vollständig aufladen, bevor der Überbrückungsvorgang
begonnen wird.
GELB
In schneller
Abfolge
blinkend
Die Spannung des Lithium-Starthilfegerätes liegt über den erforderlichen
11 V (mindestens drei Ladestands-LEDs) und die Fahrzeugbatterie wird
nicht erkannt. Es darf kein Ausgangsstrom abgegeben werden.
Hinweis:
Zangenklemmen nicht an die Klemmen der Fahrzeugbatterie
angeschlossen oder Fahrzeugbatterie liegt unter dem unteren Grenzwert.
Verbindung zwischen Zangenklemmen und Fahrzeugbatterie auf festen Sitz
prüfen. Wenn das GELBE Licht weiter schnell blinkt, Rückstelltaste drücken, um
„Systemprüfung“ der Fahrzeugbatterie einzuleiten.
Hinweis:
Wenn die Fahrzeugbatterie unter dem unteren Grenzwert liegt, muss sie ggf.
teilweise oder vollständig wiederaufgeladen oder ersetzt werden.
GELB/GRÜN
Abwechselnd
blinkend
Nachdem Starthilfegerät und Zangenklemmen richtig an die
Fahrzeugbatterie angeschlossenem worden sind und die Rückstelltaste
gedrückt wurde, erfolgt eine drei Sek. dauernde „Systemprüfung“ der
Fahrzeugbatterie.
Nach Beendigung der „Systemprüfung“ zeigt die LED eine Systemstatusrückmeldung
an. Entnehmen Sie weitere Informationen bitte der Spalte „Erläuterung” bzw.
„Maßnahme” unter dem entsprechenden LED-Status in dieser Übersicht.
ROT
In schneller
Abfolge
blinkend
Die Spannung des Lithium-Starthilfegerätes liegt über den erforderlichen
11 V, die Zangenklemmen bzw. Kabel sind in UMGEKEHRTER POLARITÄT
an die Klemmen der Fahrzeugbatterie angeschlossen oder es wurde ein
Kurzschluss der Fahrzeugbatterie festgestellt. Es darf kein Ausgangsstrom
abgegeben werden und die Rückstelltaste der Starthilfe-Schutzeinrichtung
wurde deaktiviert.
Nehmen Sie den Hochstrom-Anschlussstecker (12) vom Lithium-Starthilfegerät und
die Zangenklemmen von den Klemmen der Fahrzeugbatterie. Schließen Sie die
Zangenklemmen wieder an die Fahrzeugbatterie an und achten Sie dabei auf die
richtige Polung (rote Plus- an rote Plusklemme und schwarze Minus- und schwarze
Minusklemme); verbinden Sie anschließend den Hochstrom-Anschlussstecker wieder
mit dem Lithium-Starthilfegerät.
Hinweis:
Die Ursache dieses Fehlers muss ausfindig gemacht und behoben werden,
bevor weitere Starthilfeversuche mithilfe des Lithium-Starthilfegerätes vorgenommen
werden können.
WARNUNG
! Falls das Lithium-Starthilfegerät zu irgendeinem Zeitpunkt warm wird, trennen
Sie das Lithium-Starthilfegerät von den Kabeln und lassen Sie es dann vollständig abkühlen,
bevor Sie den Überbrückungsvorgang wiederholen.
Instandhaltung
Hinweis
: Das Lithium-Starthilfegerät ist mit einem wiederaufladbaren Lithium-Polymer-Akku
ausgestattet. Dieser Akku kann nicht durch den Verbraucher ausgetauscht werden und muss
entsorgt werden, sobald der Akku seine volle Kapazität nur noch für sehr kurze Zeit aufrechterhalten
kann. Durch das richtige Ladeverfahren wird die Lebensdauer des Akkus maximiert.
Reinigung
• Halten Sie Ihr Lithium-Starthilfegerät sauber. Entfernen Sie stets Staub und Schmutzpartikel.
• Säubern Sie das Gerät mit einer weichen Bürste oder einem trockenen Tuch.
• Halten Sie die Plus- und Minusklemmen stets sauber. Verschmutzte elektrische Kontakte
beinträchtigen die Leistung dieses Gerätes erheblich.
• Die Zangenklemmen können mit einer weichen Drahtbürste gereinigt werden.
• Das Gerät darf keinesfalls mit Wasser oder Alkoholreiniger gesäubert werden.
• Falls das Gerät nicht regelmäßig verwendet wird, sollte es alle drei bis vier Monate
mindestens einmal vollständig aufgeladen werden, um die Lebensdauer des
Lithium-Polymer-Akkus zu erhalten.
Lagerung
• Lagern Sie das Gerät in vollständig aufgeladenem Zustand. Es kann seine Ladung bis zu ein
Jahr halten, sollte aber nach längerer Lagerung vor der erneuten Verwendung stets wieder
aufgeladen werden.
• Lagern Sie dieses Gerät sorgfältig an einem sicheren, kühlen, trockenen Ort (-10–30 °C)
außerhalb der Reichweite von Kindern.
• Achten Sie bei der Aufbewahrung in einem fahrenden Fahrzeug darauf, dass das Gerät –
insbesondere der Lithium-Polymer-Akku (1) – nicht herumrutschen kann.
Entsorgung
Beachten Sie bei der Entsorgung von defekten und nicht mehr reparablen Elektrowerkzeugen die
geltenden Vorschriften und Gesetze.
• Elektrowerkzeuge und andere elektrische und elektronische Altgeräte nicht über den
Hausmüll entsorgen.
• Lassen Sie sich von der zuständigen Behörde bezüglich der ordnungsgemäßen Entsorgung von
Elektrowerkzeugen beraten.
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