Sicherheit
Version 1.1.2 vom 2019-05-07
Seite 16
Originalbetriebsanleitung
F80 | F105
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OPTIMUM
M A S C H I N E N - G E R M A N Y
®
Der Betreiber muss
Pflichten des
Betreibers
das Personal schulen,
das Personal in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) unterweisen über
- alle die CNC-Maschine betreffenden Sicherheitsvorschriften,
- die Bedienung der CNC-Maschine,
- die anerkannten Regeln der Technik,
- die möglichen Notsituationen,
den Kenntnisstand des Personals prüfen,
die Schulungen/Unterweisungen in einem Betriebsbuch dokumentieren,
die Teilnahme an den Schulungen/Unterweisungen durch Unterschrift bestätigen lassen,
kontrollieren, ob das Personal sicherheits- und gefahrenbewußt arbeitet und die
Betriebsanleitung beachtet.
die Prüffristen der Maschine nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung festlegen, Dokumen-
tieren, und eine betriebliche Gefahrenanalyse nach § 6 Arbeitsschutzgesetz durchführen.
Der Bediener muss
Pflichten des
Bedieners
eine Spezialausbildung über den Umgang und die Programmierung der CNC-Maschine
erhalten haben,
den Programmablauf kennen und wissen, wie sich die einzelnen Prozeßparameter auswir-
ken,
das Betriebsbuch führen,
vor der Inbetriebnahme
- die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben,
- mit allen Sicherheitseinrichtungen und -vorschriften vertraut sein.
zusätzliche
Anforderunge
n an die Qua-
lifikation
Für Arbeiten an folgenden CNC Maschinenteilen gelten zusätzliche Anforderungen:
Elektrische Bauteile oder Betriebsmittel: Nur eine Elektrofachkraft oder Leitung und Aufsicht
durch eine Elektrofachkraft.
1.8
Bedienerpositionen
Die Bedienerposition befindet sich vor der CNC-Maschine an den Sichtfenstern oder an der
Maschinensteuertafel.
1.9
Sicherheitseinrichtungen
Betreiben Sie die CNC-Maschine nur mit ordnungsgemäß funktionierenden Sicherheitseinrich-
tungen.
Setzen Sie die CNC-Maschine sofort still, wenn eine Sicherheitseinrichtung fehlerhaft ist oder
unwirksam wird.
Sie sind dafür verantwortlich!
Nach dem Ansprechen oder des Defektes einer Sicherheitseinrichtung dürfen Sie die CNC-
Maschine erst dann wieder benutzen, wenn Sie
die Ursache der Störung beseitigt haben,
sich überzeugt haben, dass dadurch keine Gefahr für Personen oder Sachen entsteht.
WARNUNG!
Wenn Sie eine Sicherheitseinrichtung überbrücken, entfernen oder auf andere Art außer
Funktion setzen, gefährden Sie sich und andere an der CNC-Maschine arbeitende
Menschen. Mögliche Folgen sind
Verletzungen durch weggeschleuderte Werkzeuge, Werkstücke oder deren Bruchstü-
cke,
Berühren von rotierenden oder bewegten Teilen,
ein tödlicher Stromschlag,
Einziehen von Bekleidungsstücken.