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Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass bei auftretendem Mangel
an Ihrem Rad der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel zum
Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war und nicht durch
unsachgemäßen Gebrauch, funktionsbedingten Verschleiß oder
Missbrauch entstanden ist . Die Gewährleistungsfrist von zwei Jah-
ren beginnt mit der Übergabe des Rades an Sie . Zum Nachweis des
Kauf- bzw . Übergabedatums heben Sie bitte das Übergabeprotokoll
und die Kaufbelege für die Dauer der Gewährleistungsfrist auf .
Liegt ein Mangel vor, so haben Sie ein Anrecht auf Nacherfüllung
durch die Beseitigung des Mangels
(Nacherfüllung)
oder die Lie-
ferung einer mangelfreien Sache
(Ersatzlieferung)
. Der Verkäufer
hat zu diesem Zweck erforderliche Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Der
Verkäufer ist jedoch berechtigt, die von Ihnen gewählte Art der
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig
hohen Kosten möglich ist .
Schlägt die Nacherfüllung mehr als zweimal fehl, können Sie
auf Herabsetzung der Vergütung
(Minderung)
oder Rückgängig-
machung des Kaufvertrages (Rücktritt) verlangen. Eine Vergütung
kann vom Käufer nicht beliebig angesetzt werden, sondern muss
sich am Wert der Sache und am Umfang des Mangels orientieren.
Bei geringfügigen Mängeln steht dem Käufer das Rücktrittrecht
nicht zu .
Die Rechte gelten ausdrücklich nicht, wenn der Käufer von dem
Mangel beim Kauf Kenntnis hatte!
Gewährleistung & Garantie bei Fahrrädern
Zu dem Kauf eines hochwertigen Qualitätsfahrrades der Firma
möchten wir Sie noch mal beglückwünschen! Seit dem
am 01.01.2002 geänderten europäischen Gewährleistungsrecht
steht Ihnen eine gesetzliche Sachmangelhaftung von zwei Jahren
zu. Die Sachmangelhaftung beginnt mit Übergabe des Fahrrades
durch unsere Fachhändler . Als Nachweis über das Kaufdatum
gelten das sowohl von Ihnen als auch unserem Fachhändler unter -
schriebene Übernahmeprotokoll und die Kaufbelege wie Rechnung,
Kassenbon oder EC ? Quittung .
Gewährleistung / Sachmangelhaftung
Sachmangelhaftung
(früher Gewährleistung) und
Garantie
sind
zwei verschiedene und voneinander unabhängige Sachverhalte .
Die Sachmangelhaftung ist ein
gesetzlich vorgeschriebener
und
ge regelter Schutz des Käufers, eine Garantie eine
freiwillige
Leistung
des Verkäufers .
Die Sachmangelhaftung gilt grundsätzlich
zwei Jahre
und billigt
dem Käufer eines mangelbehafteten Gegenstandes bestimmte
Rechte zu .
Bei einem Verkauf von Privatperson an Privatperson ist die
Sachmangelhaftung ausgeschlossen werden. Eine Beschränkung
der Sachmangelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer
nicht kennt - wenn er etwas arglistig verschweigt, haftet er trotz
Ausschluss (§ 444 BGB) .
Innerhalb der grundsätzlichen zweijährigen Gewährleistungsp?icht
besteht in den ersten sechs Monaten die so genannte
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DEUTSCH
Содержание GEPIDA
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