Deutsch
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WILO SE 05/2010
2.2
Personalqualifikation
Das Personal für die Montage, Bedienung, Wartung muss die entspre-
chende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen.
2.3
Gefahren bei Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann eine Gefährdung
für Personen und Produkt/ Anlage zur Folge haben. Die Nichtbeach-
tung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust jeglicher Schadener-
satzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefähr-
dungen nach sich ziehen:
• Versagen wichtiger Funktionen des Produktes/der Anlage,
• Versagen vorgeschriebener Wartungs- und Reparaturverfahren,
• Gefährdungen von Personen durch elektrische, mechanische und
bakteriologische Einwirkungen,
• Sachschäden.
2.4
Sicherheitshinweise für den
Betreiber
Die bestehenden Vorschriften zur Unfallverhütung sind zu beachten.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen. Wei-
sungen lokaler oder genereller Vorschriften [z. B. IEC, VDE usw.] und
der örtlichen Energieversorgungsunternehmen sind zu beachten.
Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt, durch Personen (einschließlich
Kinder) mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder geistigen
Fähigkeiten oder mangels Erfahrung und/oder mangels Wissen
benutzt zu werden, es sei denn, sie werden durch eine für ihre Sicher-
heit zuständige Person beaufsichtigt oder erhielten von ihr Anwei-
sungen, wie das Gerät zu benutzen ist.
Kinder müssen beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie
nicht mit dem Gerät spielen.
2.5
Sicherheitshinweise für Inspektions-
und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Inspektions- und Monta-
gearbeiten von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausge-
führt werden, das sich durch eingehendes Studium der Betriebs-
anleitung ausreichend informiert hat.
Die Arbeiten an dem Produkt/der Anlage dürfen nur im Stillstand
durchgeführt werden. Die in der Einbau- und Betriebsanleitung
beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen des Produktes/der
Anlage muss unbedingt eingehalten werden.
2.6
Eigenmächtiger Umbau und
Ersatzteilherstellung
Veränderungen des Produktes sind nur nach Absprache mit dem Her-
steller zulässig. Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes
Zubehör dienen der Sicherheit. Die Verwendung anderer Teile kann
die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufheben.
2.7
Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit des gelieferten Produktes ist nur bei bestim-
mungsgemäßer Verwendung entsprechend Abschnitt „Verwen-
dungszweck“ der Betriebsanleitung gewährleistet. Die im Katalog/
Datenblatt angegebenen Grenzwerte dürfen auf keinen Fall unter-
bzw. überschritten werden.