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festzulegen.
• Die regelmäßigen wiederkehrenden Inspektionen sind für den Zustand und die Sicherheit
des Benutzers, die von der vollkommenen Funktionstüchtigkeit und Stabilität der Ausrüstung
abhängt, von größter Bedeutung.
• Bei der wiederkehrenden Inspektion ist die Lesbarkeit aller Kennzeichnungen der Schutzausrüs-
tung (die Eigenschaft der jeweiligen Vorrichtung) zu überprüfen.
• Alle die Schutzausrüstung betreffenden Angaben (Bezeichnung, Seriennummer, Kaufdatum,
Einsatzbeginn, Name des Benutzers, Angaben zu Reparaturen und Inspektionen sowie
Außerbetriebnahme) müssen in der Gerätekarte der jeweiligen Ausrüstung vermerkt werden.
Für die Einträge auf der Gerätekarte ist der Betrieb verantwortlich, in dem das jeweilige Gerät
benutzt wird. Die Karte füllt die im Betrieb für die Schutzausrüstung verantwortliche Person
aus. Die Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung ohne eine ausgefüllte Gerätekarte
ist untersagt.
• Wird das Gerät außerhalb seines Herkunftslandes verkauft, muss der Gerätelieferant dem Gerät
eine Bedienungsanleitung, eine Wartungsanleitung und Angaben über die wiederkehrenden
Inspektionen und Reparaturen des Gerätes in der Landessprache, in dem das Gerät zum Einsatz
gebracht wird, beigeben.
• Die persönliche Schutzausrüstung muss unverzüglich außer Betrieb genommen werden, wenn
irgendwelche Zweifel an ihrem Zustand oder ihrem ordnungsgemäßen Funktionieren aufkom-
men. Ein erneuter Einsatz des Gerätes darf erst wieder nach einer sorgfältigen Inspektion durch
den Hersteller und dessen schriftlicher Tauglichkeitsbestätigung erfolgen.
• Die persönliche Schutzausrüstung muss außer Betrieb genommen und entsorgt (dauerhaft
zerstört) werden, wenn sie am Auffangen eines Absturzes beteiligt war.
• Nur ein Auffanggurt gemäß EN 361 ist die einzige zulässige Körperhaltevorrichtung, die
innerhalb einer persönlichen Absturzsicherungsausrüstung verwendet werden darf.
• Das Absturzsicherungssystem darf nur an den mit dem Großbuchstaben "A" markierten
Aufhängepunkten (Klemmen, Schlaufen) des Auffanggurtes befestigt werden.
• Der Anschlagpunkt (Die Anschlageinrichtung) des Absturzsicherungsgerätes muss eine stabile
Konstruktion und eine Position haben, um die Möglichkeit eines Falls einzuschränken und den
Weg des freien Falles zu begrenzen. Der Verankerungspunkt des Gerätes muss sich oberhalb
des Arbeitsbereichs des Benutzers befinden. Die Gestaltung und Bauweise des Verankerun-
gspunktes der Ausrüstung müssen eine stabile Verbindung der Ausrüstung gewährleisten
und verhindern, dass sie sich ungewollt lösen kann. Die Verwendung von zertifizierten und
gekennzeichneten Geräteanschlagpunkten gemäß EN 795 wird empfohlen.
• Zur Vermeidung eines Zusammenstoßens mit Gegenständen oder einer tieferen Ebene
während des Auffangens eines Falles muss der Freiraum unterhalb des Arbeitsbereichs, an
dem die persönliche Absturzschutzausrüstung eingesetzt wird, überprüft werden. Der Wert
des erforderlichen Freiraumes unterhalb des Arbeitsplatzes ist in der Bedienungsanleitung der
Schutzausrüstung, die wir verwenden möchten, zu prüfen.
• bei der Verwendung der Vorrichtung muss gefährlichen Umständen, die die Funktionstüchtigkeit
des Gerätes oder die Sicherheit des Benutzers beeinflussen können, besondere Aufmerksamkeit
gewidmet werden. Dies gilt vor allem für die folgenden Aspekte:
- Verknoten und Bewegungen der Seile über scharfe Kanten hinweg;
- Pendelabstürze;