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Lockern oder Trennen zu vermeiden.
• Es ist verboten, Schutzausrüstungen zu verwenden, bei denen der Betrieb eines Bauteils durch
den Betrieb eines anderen Bauteils gestört wird.
• Alle Komponenten der Absturzschutzausrüstung müssen den einschlägigen Vorschriften und
Bedienungsanleitungen der Ausrüstung sowie folgenden geltenden Normen entsprechen:
- EN 361 - für Auffanggurte
- EN 353-1, EN 353-2, EN 354, EN 355, EN 360, EN 362 – für Absturzsicherungssysteme
- EN 795 – für Anschlageinrichtungen (ortsfeste Anschlagpunkte)
- EN 358 – für Systeme zur Arbeitsplatzpositionierung oder zum Rückhalten
• Vor jeder Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung muss eine gründliche Sichtprüfung
der Ausrüstung durchgeführt werden, um ihren Zustand und ihre korrekte Funktion zu überp-
rüfen. Die Sichtprüfung wird vom Benutzer des Gerätes durchgeführt.
• bei der Sichtprüfung sind alle Ausrüstungskomponenten zu überprüfen. Dabei ist insbesondere
auf irgendwelche Beschädigungen, übermäßigen Verschleiß, Korrosion, Abrieb, Schnitte und
Fehlfunktionen zu achten. Besondere Aufmerksamkeit sollte bei folgenden speziellen Geräten
geschenkt werden:
- bei Auffanggurten und Haltegurten auf die Schnallen, Einstellelemente, Anschlagpunkte
(Anschlagösen), Gurte, Nähte, Schlaufen;
- bei Falldämpfern auf die Anschlagschlaufen, Gurte, Nähte, das Gehäuse, die Verbindungselemente;
- bei Stoffseilen und Stoffführungen auf das Seil, die Schlaufen, die Kauschen, die Einstellele-
mente, die Spleiße;
- bei Stahlseilen und Stahlführungen auf das Seil, die Drähte, die Klemmen, die Schlaufen, die
Kauschen, die Verbindungselemente, die Einstellelemente;
- bei Höhensicherungsgeräten auf das Seil bzw. das Gurtband, das ordnungsgemäße Funktio-
nieren des Aufrollmechanismus und des Bremsmechanismus, das Gehäuse, den Falldämpfer,
die Verbindungselemente;
- bei mitlaufenden Auffanggeräten auf den Gerätekörper, das korrekte Gleiten auf der Führung,
das Funktionieren des Blockademechanismus, die Rollen, die Schrauben und die Nieten, die
Verbindungselemente, den Falldämpfer;
- bei Verbindungselementen (Karabinerhaken) auf den Haken, die Nieten, die Klinke, das
Funktionieren des Blockademechanismus.
• Mindestens einmal jährlich, nach jeweils 12 Monaten des Gebrauchs, muss die persönliche
Schutzausrüstung außer Betrieb genommen werden, um sie einer gründlichen wiederkehrenden
Inspektion zu unterziehen. Diese wiederkehrende Inspektion kann von einer Person durchgeführt
werden, die am Arbeitsplatz für die wiederkehrende Prüfung von Schutzausrüstungen
verantwortlich und in diesem Bereich ausgebildet ist. Die wiederkehrenden Inspektionen können
auch vom Gerätehersteller oder von einer von ihm beauftragten Person bzw. einem von ihm
beauftragten Unternehmen durchgeführt werden. Es müssen alle Elemente der Ausrüstung
genau untersucht werden, indem besondere auf irgendwelche Beschädigungen, übermäßigen
Verschleiß, Korrosion, Abrieb, Schnitte und ein nicht ordnungsgemäßes Funktionieren geachtet
wird (siehe weiter oben).
• In einigen Fällen, in denen die Schutzausrüstung eine komplizierte und technisch anspruchsvolle
Konstruktion aufweist, wie beispielsweise bei Höhensicherungsgeräten, dürfen die wieder-
kehrenden Inspektionen nur vom Gerätehersteller oder dessen Vertreter durchgeführt werden.
Nach der Durchführung der wiederkehrenden Inspektion ist das Datum der nächsten Inspektion