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Wilo Salmson France SAS 11/2016 V05 DIN A4
Deutsch
AUßERBETRIEBNAHME/ENTSORGUNG
Kreiselpumpen haben konstruktionsbedingt dre-
hende Teile, welche frei zugänglich sind. Betriebs
-
bedingt können sich an diesen Teilen scharfe
Kanten bilden.
Folgende Punkte müssen in regelmäßigen Ab
-
ständen kontrolliert werden:
•
Betriebsspannung (zulässige Abweichung
+/-5 % der Bemessungsspannung)
•
Frequenz (zulässige Abwe/- 2 % der
Bemessungsfrequenz)
• Stromaufnahme (zulässige Abweichung zwi-
schen den Phasen max. 5 %)
• Spannungsunterschied zwischen den einzelnen
Phasen (max. 1 %)
•
Schalthäufigkeit und –pausen (siehe Techni
-
sche Daten)
• Lufteintrag am Zulauf ist zu vermeiden, ggf.
muss ein Prallblech angebracht werden
• Mindestwasserüberdeckung
• Schaltpunkte der Niveausteuerung bzw. des
Trockenlaufschutzes
• Ruhiger Lauf
• Alle Schieber müssen geöffnet sein.
7. Außerbetriebnahme/Entsorgung
•
Sämtliche Arbeiten müssen mit größter Sorgfalt
durchgeführt werden.
• Es müssen die nötigen Körperschutzmittel getra-
gen werden.
•
Bei Arbeiten in Becken und/oder Behältern sind
die entsprechenden örtlichen Schutzmaßnahmen
einzuhalten. Es muss eine zweite Person zur Absi-
cherung anwesend sein.
• Zum Heben und Senken der Pumpe müssen tech-
nisch einwandfreie Hebemittel und amtlich zuge-
lassene Lastaufnahmemittel verwendet werden.
LEBENSGEFAHR durch Fehlfunktion!
Lastaufnahmemittel und Hebemittel müssen
technisch einwandfrei sein. Erst wenn das
Hebemittel technisch in Ordnung ist, darf mit
den Arbeiten begonnen werden. Ohne diese
Überprüfungen besteht Lebensgefahr!
7.1. Vorübergehende Außerbetriebnahme
Bei dieser Abschaltung bleibt die Pumpe einge
-
baut und wird nicht vom Stromnetz getrennt. Bei
der vorübergehenden Außerbetriebnahme muss
die Pumpe komplett eingetaucht bleiben, damit
diese vor Frost und Eis geschützt wird. Es ist zu
gewährleisten, dass die Temperatur im Betriebs
-
raum und vom Fördermedium nicht unter +3 °C
sinkt.
Somit ist die Pumpe jederzeit betriebsbereit. Bei
längeren Stillstandszeiten sollte in regelmäßigen
Abständen (monatlich bis vierteljährlich) ein 5
minütlicher Funktionslauf durchgeführt werden.
VORSICHT!
Ein Funktionslauf darf nur unter den gül-
tigen Betriebs- und Einsatzbedingungen
stattfinden. Ein Trockenlauf ist nicht erlaubt!
Missachtungen können einen Totalschaden
zur Folge haben!
7.2. Endgültige Außerbetriebnahme für Wartungs-
arbeiten oder Einlagerung
Die Anlage ist abzuschalten und die Pumpe muss
vom qualifizierten Elektrofachmann vom Strom
-
netz getrennt und gegen unbefugtes Wiederein-
schalten gesichert werden. Pumpen mit Stecker
müssen abgesteckt werden (nicht am Kabel zie-
hen!). Danach kann mit den Arbeiten für Ausbau,
Wartung und Einlagerung begonnen werden.
GEFAHR
durch giftige Substanzen!
Pumpen, die gesundheitsgefährdente Medien
fördern, müssen vor allen anderen Arbeiten
dekontaminiert werden! Es besteht sonst
Lebensgefahr! Tragen Sie dabei die nötigen
Körperschutzmittel!
VORSICHT
vor Verbrennungen!
Die Gehäuseteile können weit über 40 °C heiß
werden. Es besteht Verbrennungsgefahr! Las
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sen Sie die Pumpe nach dem Ausschalten erst
auf Umgebungstemperatur abkühlen.
7.3. Ausbau
7.3.1. Transportable Nassaufstellung
Bei transportabler Nassaufstellung kann die Pum
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pe nach dem Trennen vom Stromnetz und Ent-
leerung der Druckleitung aus der Grube gehoben
werden. Ggf. muss der Schlauch erst demontiert
werden. Ggf. muss eine entsprechende Hebevor-
richtung verwendet werden.
7.3.2. Stationäre Nassaufstellung
Bei stationärer Nassaufstellung mit Einhängevor
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richtung wird die Pumpe über die entsprechenden
Hebemittel aus dem Schacht gehoben. Halten
Sie während des Hebevorgangs die Strom-
zuführungsleitung immer leicht gestraft, um eine
Beschädigung dieser zu verhindern.
Der Betriebsraum muss zu diesem Zweck nicht
extra geleert werden. Alle druck- und saugseiti-
gen Schieber müssen geschlossen werden, um ein
Überlaufen des Betriebsraumes bzw. eine Entlee
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rung der Druckrohrleitung zu verhindern.
7.4. Rücklieferung/Einlagerung
Für den Versand müssen die Teile in reißfesten
und ausreichend großen Kunststoffsäcken dicht
verschlossen und auslaufsicher verpackt werden.
Beachten Sie für die Rücklieferung und Einla
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gerung ebenfalls das Kapitel „Transport und
Lagerung“!
7.5. Entsorgung
7.5.1.
Betriebsmittel
Öle und Schmierstoffe sind in geeigneten
Behälter aufzufangen und vorschriftsmäßig
gem. Richtlinie 75/439/EWG und Erlasse gem.
§§5a, 5b AbfG bzw. laut lokalen Richtlinien zu
entsorgen.