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ENTSORGUNGSVERFAHREN
(RL 2002/96/EG - WEEE)
Das Symbol unten auf dem Gerät weist auf die getrennte Sammlung elektrischer
und elektronischer Geräte hin. Wenn das Gerät außer Dienst gestellt wird,
darf es nicht als normaler Hausmüll entsorgt werden. Vielmehr ist es bei einer
Sammelstelle in Ihrer Nähe abzugeben oder beim Kauf eines neuen Gerätes
gleichwertiger Art mit denselben Funktionen an den Vertreiber zurückzugeben. Dieses
Verfahren der getrennten Sammlung von elektrischen und elektronischen Geräten trägt
einer Umweltpolitik der Gemeinschaft Rechnung, die auf die Erhaltung und den Schutz der
Umwelt sowie die Verbesserung ihrer Qualität ausgerichtet ist. Das Verfahren zielt ferner
darauf ab, mögliche Wirkungen durch die in diesen Geräten enthaltenen gefährlichen
Stoffe sowie durch den unsachgemäßen Gebrauch dieser Geräte oder ihrer Teile auf die
menschliche Gesundheit zu verhindern.
Achtung!
Bei einer vorschriftswidrigen Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte
können Sanktionen verhängt werden.
DIESES PRODUKT GENÜGT DER
Gemeinschaftsrichtlinie RoHS 2002/95/EG
(Restriction of Hazardous Substances Directive), die im Februar 2003 von der Europäischen
Gemeinschaft verabschiedet worden ist, um die Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe (Blei - Quecksilber - Cadmium – sechswertiges Chrom - Polybromierte Biphenyle
PBB - Polybromierte Diphenylether PBDE) bei der Herstellung verschiedener Arten von
Elektro- und Elektronikgeräten zu beschränken. I’mWatch setzt die Richtlinie RoHS um. Die
Richtlinie RoHS ist eng mit der Richtlinie zur Demontage elektrischer und elektronischer
Geräte 2002/96/EG (WEEE - Waste Electrical and Electronic Equipment) verbunden, die
die Sammlung, Aufbereitung und Verwertung für elektrische Geräte regelt und Teil einer
Gesetzesinitiative ist, mit der das Problem der enormen Abfallmenge durch Elektro-Altgeräte
gelöst werden soll.
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