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C13222
420_1.
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Deutsch
Bei der Außerbetriebnahme müssen einige Vorkeh-
rungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass
das Gerät und seine Komponenten kein Hindernis
darstellen und nicht leicht zugänglich sind.
Damit das Gerät keine Gefahr für Personen und für
die Umwelt darstellt, müssen alle Verbindungen mit
den Energiequellen (Strom usw.) getrennt und un-
brauchbar gemacht und alle ggf. vorhandenen
Flüssigkeiten (Schmiermittel, Öle usw.) abgelassen
werden.
Das Gerät in einem nicht leicht zugänglichen geeig-
neten Bereich abstellen, der mit geeigneten Mitteln
abgegrenzt wurde, um Unbefugten den Zugang zu
verwehren.
Bei der Verschrottung die Komponenten in Abhän-
gigkeit von ihren chemischen Eigenschaften tren-
nen und für ihre getrennte Entsorgung nach den
einschlägigen geltenden gesetzlichen Bestimmun-
gen sorgen.
Wichtig
Nicht biologisch abbaubare Produkte, Sch-
mieröle und nicht eisenhaltige Komponen-
ten (Gummi, PVC, Kunstharz usw.) dürfen
nicht in die Umwelt gelangen. Sie müssen
nach den einschlägigen geltenden gesetzli-
chen Bestimmungen entsorgt werden.
AUßERBETRIEBNAHME UND VERSCHROTTUNG DES GERÄTS