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Elektrogabelhubwagen mit Elektrofahrwerk
EGU 14 P; EGU 22 P; EGU 30 P
F8.1.21
Technische Änderungen vorbehalten!
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2.3. Sicherheitshinweise
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Die Last nie in gehobenem Zustand unbeaufsichtigt
lassen.
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Das Befördern und das Mitfahren von Personen ist
verboten !
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Aufenthalt unter gehobener Last verboten !
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Die angegebene Nutzlast darf nicht überschritten wer-
den.
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Der Betrieb ist nur auf ebenen und befestigtem Boden
zulässig.
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Das Ladegut muss gleichmäßig auf den Gabeln verteilt
werden.
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Der Elektrogabelhubwagen darf
niemals
bei angeho-
benen Gabeln zusätzlich beladen werden.
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Nie in bewegliche Teile greifen
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Vor und während dem Betrieb sind die Sicherheits-
funktionen zu prüfen (Feststelleinrichtung, Senkbrems-
ventil, Batterietrennschalter).
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Bei festgestellten Mängeln ist der Betrieb sofort einzu-
stellen.
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Änderungen am Gabelhubwagen, sowie das Anbrin-
gen von Zusatzgeräten, sind nur mit unserer aus-
drücklichen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
2.4. Bedienungspersonal
Der Elektrogabelhubwagen mir Elektrofahrwerk darf als kraftbetriebenes Geh- Flurfördergerät nur von ge-
eigneten Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ausreichen eingewiesen und mit der Führung
beauftragt sind, verwendet werden.
2.5. Prüfung
Gem. BGV D 27 § 20 ist der Elektrogabelhubwagen nach Bedarf jedoch jährlich mindestens einmal,
durch einen Sachverständigen zu prüfen.
Die Ergebnisse der Prüfung sind in ein Prüfbuch einzutragen.
2.6. Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme sind unbedingt die vorliegende Betriebsanleitung, sowie die jeweils gültigen Unfallver-
hütungsvorschriften aufmerksam durchzuarbeiten.
Es ist darauf zu achten, dass die Batterie vollgeladen angesteckt ist.
Fahrzeug
nur
mit Batteriestrom fahren! Gleichgerichteter Wechselstrom beschädigt die Elektronikbauteile.
Getriebe- und Hydraulikölstand überprüfen.
Sicherheitsfunktionen wie:
Sicherheitstaste
Überdruckventil
NOT-AUS (Batteriestecker)
Bremse
überprüfen.
Probefahrt durchführen.