20
DE
11.0
ENTSORGUNG
•
Der TRACHEOPORT
®
COMPACT beinhaltet keine
Gefahrgüter.
•
Das Gehäusematerial ist voll recyclingfähig.
•
Gerät und Zubehör sind vor der Entsorgung zu
dekontaminieren, da erregerhaltige Sekretreste zu einer
Gefährdung führen können.
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Achten Sie auf eine sorgfältige Materialtrennung.
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Beachten Sie länderspezifische Entsorgungsvorschriften
(z. B. Abfallverbrennung).
Entsorgung in der EU
Bei dem voran beschriebenen Absauggerät handelt es
sich um ein hochwertiges medizinisches Produkt mit hoher
Lebensdauer. Nach dem Ende eines Lebenszyklus muss das
Gerät einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Laut
den EU-Richtlinien (WEEE und RoHS) darf das Gerät nicht über
den allgemeinen Hausmüll entsorgt werden. Bitte beachten Sie
die im jeweiligen Land geltenden Gesetze und Vorschriften,
welche für die Entsorgung von Altgeräten bestehen.
Entsorgung in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Elektrogesetz
(ElektroG) den Entsorgungsvorgang von Elektroaltgeräten. Bei
dem TRACHEOPORT
®
COMPACT handelt es sich um einen
Gerätetyp, der laut Regelsetzung der EAR (Stiftung Elektro-
Altgeräte Register) vom ElektroG ausgenommen ist. Um den
ordnungsgemäßen Entsorgungsvorgang zu gewährleisten,
überlassen Sie das Altgerät entweder ihrem zuständigen
Fachhändler oder lassen es der Andreas Fahl Medizintechnik-
Vertrieb GmbH direkt zur fachgerechten Entsorgung zukommen.
Vor der Entsorgung bzw. vor dem Transport müssen
alle Zubehör- und Schlauchteile gründlich gereinigt
und desinfiziert werden. Das Gerät selbst muss einer
Oberflächendesinfektion unterzogen werden.
Содержание TRACHEOPORT COMPACT
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