L06M
L06M
1-8
1.5.1.20
Ist die Sicht des Fahrers
auf seinen Fahr- und Arbeitsbe-
reich durch einsatzbedingte Ein-
flüsse eingeschränkt, muß er ein-
gewiesen werden oder der Fahr-
und Arbeitsbereich ist durch eine
feste Absperrung zu sichern.
1.5.1.21
Als Einweiser dürfen nur
zuverlässige Personen eingesetzt
werden. Sie sind vor Beginn ihrer
Tätigkeit über ihre Aufgaben zu
unterrichten.
1.5.1.22
Zur Verständigung zwi-
schen Fahrer und Einweiser sind
Signale zu vereinbaren. Die Signale
dürfen nur vom Fahrer und vom
Einweiser gegeben werden.
1.5.1.23
Einweiser müssen gut
erkennbar sein, z. B. durch Warn-
kleidung. Sie haben sich im Blick-
feld des Fahrers aufzuhalten.
1.5.1.24
Beim Passieren von Un-
terführungen, Brücken, Tunnel,
Freileitungen usw. immer auf
ausreichenden Abstand achten!
1.5.1.25
Von Bruch-, Gruben-,
Halden- und Böschungsrändern so
weit entfernt bleiben, daß keine
Absturzgefahr besteht. Der Unter-
nehmer oder sein Beauftragter
haben entsprechend der Tragfä-
higkeit des Untergrundes den
erforderlichen Abstand von der
Absturzkante festzulegen.
1.5.1.26
An ortsfesten Kippstellen
darf das Gerät nur betrieben
werden, wenn fest eingebaute
Einrichtungen an der Kippstelle das
Ablaufen und Abstürzen des
Gerätes verhindern.
1-8
1.5.1.20
Ist die Sicht des Fahrers
auf seinen Fahr- und Arbeitsbe-
reich durch einsatzbedingte Ein-
flüsse eingeschränkt, muß er ein-
gewiesen werden oder der Fahr-
und Arbeitsbereich ist durch eine
feste Absperrung zu sichern.
1.5.1.21
Als Einweiser dürfen nur
zuverlässige Personen eingesetzt
werden. Sie sind vor Beginn ihrer
Tätigkeit über ihre Aufgaben zu
unterrichten.
1.5.1.22
Zur Verständigung zwi-
schen Fahrer und Einweiser sind
Signale zu vereinbaren. Die Signale
dürfen nur vom Fahrer und vom
Einweiser gegeben werden.
1.5.1.23
Einweiser müssen gut
erkennbar sein, z. B. durch Warn-
kleidung. Sie haben sich im Blick-
feld des Fahrers aufzuhalten.
1.5.1.24
Beim Passieren von Un-
terführungen, Brücken, Tunnel,
Freileitungen usw. immer auf
ausreichenden Abstand achten!
1.5.1.25
Von Bruch-, Gruben-,
Halden- und Böschungsrändern so
weit entfernt bleiben, daß keine
Absturzgefahr besteht. Der Unter-
nehmer oder sein Beauftragter
haben entsprechend der Tragfä-
higkeit des Untergrundes den
erforderlichen Abstand von der
Absturzkante festzulegen.
1.5.1.26
An ortsfesten Kippstellen
darf das Gerät nur betrieben
werden, wenn fest eingebaute
Einrichtungen an der Kippstelle das
Ablaufen und Abstürzen des
Gerätes verhindern.
Содержание AL70
Страница 58: ...L06M L06M Beschilderung Signalisation Signs Beschilderung Signalisation Signs ...
Страница 83: ...L06M L06M Beschreibung Description Description Beschreibung Description Description ...
Страница 106: ...L06M L06M Bedienung Conduite de véhicule Operation Bedienung Conduite de véhicule Operation ...
Страница 121: ...L06M L06M Anbaugeräte Equipements complémentaires Attachments Anbaugeräte Equipements complémentaires Attachments ...
Страница 143: ...L06M L06M Wartung Entretien Maintenance Wartung Entretien Maintenance ...
Страница 173: ...L06M L06M Anhang Appendice Annexes Anhang Appendice Annexes ...
Страница 174: ......
Страница 175: ......
Страница 182: ......
Страница 186: ......
Страница 187: ......
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