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Das mit Tätigkeiten am Maschinen-Schraubstock beauf-
tragte Personal muß vor Arbeitsbeginn die Bedienungsan-
leitung und hier besonders das Kapitel ”Sicherheitshin-
weise” gelesen haben.
Die Sicherheit beim Bearbeiten von Werkstücken hängt
weitgehend von dem richtigen Einsatz und der fachge-
rechten Handhabung des Spannmittels ab.
Unsachgemäßes Handhaben und Arbeiten kann die
Funktion des Maschinen-Schraubstockes beeinträchtigen.
Es besteht Gefahr durch sich lösende und herausschleu-
dernde Werkstücke.
1. Montage, Bedienung und Wartung müssen fachgerecht
ausgeführt werden.
2. Bei unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer
Handhabung des Maschinen-Schraubstockes können
von ihm Gefahren ausgehen.
3. Der Bediener ist verpflichtet, den Maschinen-Schraub-
stock nur im einwandfreien Zustand zu betreiben.
4. Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise ist zu
unterlassen.
5. Der Bediener ist verpflichtet, eintretende Änderungen,
die das sichere Arbeiten mit dem Maschinen-Schraub-
stock beeinträchtigen, sofort zu melden.
6. Änderungen oder Umbauten, die die Sicherheit des
Maschinen-Schraubstockes beeinträchtigen, sind nicht
gestattet.
7. Bei Reparatur oder Instandsetzung des Maschinen-
Schraubstockes dürfen nur Original-Ersatzteile des
Herstellers verwendet werden.
Reparaturen sind nur von Fachkräften durchzuführen.
8. Die länderspezifischen Arbeits- und Unfallverhütungs-
vorschriften sind zu befolgen.
9. Es gelten die europäischen bzw. länderspezifischen
Maschinen-Richtlinien.
10. Ergänzend zur Bedienungsanleitung sind die allgemein-
gültigen, gesetzlichen und sonstigen verbindlichen Rege-
lungen zur Unfallverhütung und zum Unfallschutz zu
beachten.
11. Die Angaben und Empfehlungen in der Bedienungsan-
leitung sind genau zu beachten.
12. Wenn keine anderen Angaben, dann ist beim Spannen
die Handkurbel immer im Uhrzeigersinn zu drehen.
Beim Drehen gegen den Uhrzeigersinn droht Gefahr für
Personen und den Maschinen-Schraubstock durch sich
lösende Werkstücke.
13. Die Aufspannung des Schraubstockes darf nur auf einer
verformungsstabilen Unterlage vorgenommen werden.
14. Die Spannpratzen und Befestigungsschrauben müssen
entsprechend der Bedienungsanleitung angebracht
werden.
15. Nach längerer Ruhezeit muß der Schraubstock vor
erneutem Einsatz auf einwandfreie Funktion geprüft
werden.
Dazu gehört in der Regel die Kontrolle der Spannkraft
und des Spannbereichs.
16. Die Prüfung der Spannkraft muß über ein geeignetes
Meßverfahren erfolgen, z.B. hydraulische Kraftmeß-
dose, elektronische Kraftmesser. Die gemessene
Spannkraft muß mindestens 80% der max. Spannkraft
betragen.
17. Bei Maschinen-Schraubstöcken, die ein Versetzen der
Spannbacken beinhalten, ist auf genügend Restspann-
weg in der Endstellung zu achten.
18. Bei hydraulischen Maschinen-Schraubstöcken, die
zum Antrieb einen Druckübersetzer oder ein Hydraulik-
Aggregat benötigen, muß bei Ausfall der Primärenergie
die Spannkraft mindestens solange erhalten bleiben, bis
die Maschine stillgesetzt oder das Werkzeug aus dem
Arbeitsbereich gefahren werden kann.
19. Mechanisches Spannen ist bei den hydraulisch betätig-
ten Maschinen-Schraubstöcken unzulässig.
20. Die Hydraulikzuleitungen für die Spanneinrichtung müs-
sen auf den maximalen Betriebsdruck ausgelegt und
gegen mechanische Zerstörung geschützt sein.
21. Wird z.B. im Palettenbetrieb der hydraulische Maschi-
nen-Schraubstock von der Hydraulikzuleitung abgekop-
pelt, so ist vor dem Einsatz die Dichtigkeit des Hydraulik-
systems in abgekoppeltem Zustand zu überprüfen. Der
Druck muß mindestens solange erhalten bleiben, so-
lange die Taktzeit dauert.
22. Beim Spannen der Werkstücke ist darauf zu achten, daß
die Spannflächen voll zum Tragen kommen. Ist dies nicht
der Fall, z.B. durch zu große Winkel oder Parallelitätsfeh-
ler des Werkstückes, müssen geeignete Backen aus
dem Zubehörprogramm, z.B. Pendelbacken, unter Um-
ständen spezielle Spannbacken, eingesetzt werden.
23. Der Maschinen-Schraubstock darf nur zum Spannen von
festen Werkstücken verwendet werden.
Bei elastischen Werkstücken und ungenügender Spann-
kraft besteht Verletzungsgefahr durch sich lösende und
herausschleudernde Werkstücke.
24. Bei Maschinen-Schraubstöcken, die mit selbsttätiger
Kraftübersetzung ausgerüstet sind, deren Übersetzung
wegabhängig funktioniert, ist auf folgendes zu achten:
Beim Spannen von Werkstückpaketen oder unebenen
durchgebogenen Werkstücken, oder Werkstücken mit
starker Gratbildung müssen diese soweit mechanisch
vorgespannt werden (ohne Kraftübersetzer), bis die
Nachgiebigkeit aufgehoben ist. Erst dann darf die
Hochdruckkraft eingesetzt werden.
25. Werden überhohe oder überlange Werkstücke gespannt,
sind diese durch entsprechende Hilfseinrichtungen, z.B.
Anschläge oder Auflagen, zu sichern. Um Vibrationen
zu vermeiden, sind unter Umständen spezielle Spann-
backen oder mehrere Spannstellen erforderlich.
1. Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz
von Maschinen-Schraubstöcken
Vor Inbetriebnahme des Maschinen-Schraubstockes ist folgendes zu beachten: