Appendix
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Rev. 3.1.1/16.07.99
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Dem Lizenznehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung von MINOLTA
erlaubt:
(1) Kopien der Software zu anderen als den hier ausdrücklich genannten
Zwecken zu verwenden, anzufertigen, zu verändern, mit anderer
Software zu mischen oder zu übertragen,
(2) die Software zu entassemblieren oder entkompilieren, vorbehaltlich
anderslautender gesetzlicher Bestimmungen oder
(3) die Software oder eine Kopie davon zu vermieten, zu verleasen, zu
übertragen oder eine Unterlizenz zu erteilen.
2. Haftungsbeschränkungen
MINOLTA gewährt bei sachgerechter Benutzung eine Garantie auf
Material und Verarbeitung der Hardware, die die Software beinhaltet. Die
Haftungsbedingungen und -beschränkungen bezüglich der Hardware, die
die Software beinhaltet, sind in den Gewährleistungsbedingungen
aufgeführt, die mit der Hardware ausgeliefert wurden. Neben dieser
Gewährleistung auf Hardware und Medien wird keine weitere Haftung für
die Software übernommen. Die Software wird in dem Zustand geliefert, in
dem sie sich bei der Übergabe befindet. Diese Gewährleistungen gelten
anstelle etwaiger anderer ausdrücklicher oder stillschweigender
Gewährleistungen einschließlich - jedoch nicht beschränkt hierauf - der
gesetzlich vermuteten Gewährleistung bezüglich der Nutzung und
Eignung der Software für einen bestimmten Zweck.
3. Beschränkung von Gewährleistungsansprüchen
IN KEINEM FALL HAFTET MINOLTA FÜR ENTGANGENEN GEWINN
ODER VERLORENE EINSPARUNGSMÖGLICHKEIT ODER
GELEGENTLICH WEGEN DES GEBRAUCHS ENTSTANDENE ODER
ANDERER FOLGESCHÄDEN, SELBST WENN MINOLTA ODER DIE
AUTORISIERTEN HÄNDLER ÜBER MÖGLICHE SCHÄDEN DIESER
ART UNTERRICHTET WURDEN. MINOLTA HAFTET AUCH NICHT
FÜR ANSPRÜCHE DES LIZENZNEHMERS AUFGRUND EINES
ANSPRUCHS EINES DRITTEN.
4. Allgemeine Bestimmungen
Der Lizenznehmer kann den Lizenzvertrag jederzeit beenden, indem er
sämtliche Kopien der Software vernichtet oder entsprechend
anderweitiger Bestimmungen dieses Vertrages handelt. MINOLTA kann
den Lizenzvertrag mit dem Lizenznehmer beenden, wenn dieser diese
Bedingungen nicht einhält. In diesem Fall erklärt sich der Lizenznehmer
damit einverstanden, alle Kopien der Software zu vernichten. Jedweder
Versuch, eine Kopie der Software zu anderen als den hier ausdrücklich
genannten Zwecken zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen oder eine
Unterlizenz hiervon zu erteilen, ist nichtig. Der Lizenznehmer erkennt
hiermit an, daß er für die sich aus diesem Vertrag etwa ergebenden
persönlichen Steuern haftet. Rechte aus diesem Vertrag können von den
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