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6. Sicherheitshinweise
Die hier abgedruckten Sicherheitshinweise sind nur
auf das Produkt selber bezogen.
Betreiberpflichten,
insbesondere betreffend
Lebensmittelhygiene
sowie
Arbeitssicherheit
können nebenher bestehen, z.B.
aufgrund allgemeiner gesetzlicher Vorgaben. Diese
werden vom Gesetzgeber veröffentlicht – jedoch nicht
von Geräteherstellern. Soweit gesetzliche Anforderun-
gen an die Konstruktion der Maschine bestehen, be-
scheinigt
MELITTA®
SystemService hiermit deren voll-
umfängliche Einhaltung.
Setzen Sie die Erkenntnisse aus den Sicherheits-
hinweisen in dieser Anleitung um in die Betriebs-
anweisungen für Ihr Personal und SB-Kunden:
'
Im
Getränke-Ausgabebereich
besteht Gefahr
durch
Verbrühen,
wenn heiße Flüssigkeiten
ausgestoßen werden. Dies ist der Fall ...
– bei der
Getränke-Ausgabe,
– bei der automatischen
Reinigung,
– bei der automatischen
Restentleerung
des
Vorratsbehälters,
– bei der automatischen
Kesselentlüftung.
Sorgen Sie dafür, dass niemand in den Getränke-
Ausgabebereich greift, solange die Maschine ein-
geschaltet ist. Ausnahme ist natürlich das Einset-
zen und Herausnehmen von Gefäßen – hier sind
die erforderlichen Schutzabstände konstruktiv
bereits ausreichend berücksichtigt.
+
Beim
Einwurf der Reinigungsmittel
in die zu
reinigenden Behälter kann es durch Unachtsam-
keit zu
Verwechselungen
kommen. Reinigungs-
mittel können
gesundheitsschädlich
sein beim
Verschlucken, Einatmen und Hautkontakt.
Sorgen Sie dafür, dass
niemals
Reinigungsmittel
in den Kaffeemehl-Behälter
eingeworfen wer-
den – z.B. durch Unterweisung Ihres Personals.
Sorgen Sie dafür, dass alle
Informationen
über
das von Ihnen verwendete Reinigungsmittel auch
in Notsituationen leicht verfügbar
sind. Wenn
Sie die im Kapitel "Reinigung" empfohlenen Mittel
von
MELITTA®
verwenden, liegen diese jeweils bei.
➀
Es kann im Fehlerfall
Quetschgefahr
bestehen,
wenn jemand bei eingeschalteter Maschine in die
Kaffeemehl-
oder
Instantpulver-Behälter
greift.
Sorgen Sie dafür, dass niemand in die Behälter
greift, solange die Maschine eingeschaltet ist. Im
Betrieb ist an keiner Stelle ein Hineingreifen er-
forderlich.
➁
'
D
Ausgedruckt von Pressworks.
17:29 01.06.105
Datei 04-11.DTP, Seite 5.