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d) Voraussetzungen an das Personal
–
Alle
Reparaturen und Wartungsarbeiten
an der
Maschine dürfen nur vom Kundendienst oder
durch vom Hersteller autorisierte Fachleute vor-
genommen werden.
–
Einstellungen, Reinigen und Rüsten
an der
Maschine dürfen nur vom Aufsteller oder vom
Hersteller eingewiesene Personen vornehmen.
e) Voraussetzungen an den Aufstellort
–
Die Maschine darf nur in geschlossenen trocke-
nen Räumen aufgestellt und verwendet werden,
nicht im Freien!
Feuchtigkeit und Temperatur-
einwirkungen können die Funktionsfähigkeit und
Sicherheit der Maschine beeinträchtigen.
➈
Der Aufstellbereich muss nach hinten min. 10 cm
zusätzlichen Platz
wegen der Wärmeentwick-
lung bieten – nach oben 31 cm, um den Deckel
aufklappen zu können.
–
Wenn die Maschine von nicht eingewiesenen
Personen bedient werden soll, muss sie so
aufgestellt sein, dass sie von eingewiesenem
Personal
ständig beaufsichtigt
werden kann.
f)
Voraussetzungen an den Betrieb
–
Die regelmäßigen
Reinigungsarbeiten
müssen
durchgeführt werden, wie in dieser Anleitung be-
schrieben.
–
Nach jeweils ca. 80.000 Tassen muss eine
Wartung der Maschine
durch den Kunden-
dienst erfolgen (kostenpflichtig).
–
Erkennbare
Fehlfunktionen oder Schäden
müssen vom Kundendienst erst überprüft und
gegebenenfalls instandgesetzt werden, bevor die
Maschine weiter verwendet werden darf.
–
Die für gewerbliche Betreiber gesetzlich vorge-
schriebene regelmäßige Überprüfung der An-
lage durch eine autorisierte Elektrofachkraft auf
ordnungsgemäßen Zustand muss durchgeführt
und dokumentiert werden. Die Unfallverhütungs-
vorschrift BGV A
3
(vorm. VBG IV) schreibt für
ortsfeste Geräte einen Zeitabstand von längs-
tens 4 Jahre vor. Diese Prüfungen können auf
Anforderung vom
MELITTA®
Kundendienst vorge-
nommen und bescheinigt werden.
(Diese Maschine entspricht der BGV A
3
und
braucht vor der ersten Inbetriebnahme keiner
weiteren Prüfung unterzogen werden).
10 cm
31 cm
➈
g) Voraussetzungen an das Produktmaterial
–
Das
Kaffeemehl
muss geeignet sein für den Ein-
satz in Gewerbe-Kaffeemaschinen, zum Beispiel
"MELITTA®
Favorit-Premium" oder "Hochland
Classic".
–
Das
Instant-Pulver
muss geeignet sein für den
Einsatz in Automaten, z.B.
"MELITTA®
Premium
Cappucino Milchpulver" oder "
MELITTA®
Kakao".
–
Das
Reinigungsmittel
für den Einwurf in den
Vorratsbehälter muss für die Verwendung in
Melitta-Kaffeemaschinen geeignet sein, z.B.
"MELITTA®
SWIRL Reiniger 3000".
D
Ausgedruckt von Pressworks.
17:29 01.06.105
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