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DEUTSCH
DE
Alle Betriebe müssen den Einfl uss, den ihre
Tätigkeiten (Produkte, Dienstleistungen usw.)
auf die Umwelt haben, durch geeignete Verfah-
ren bestimmen und steuern.
Die Verfahren zur Bestimmung der signifi kan-
ten Auswirkungen auf die Umwelt müssen die
nachstehenden Faktoren berücksichtigen.
– Emissionen in die Atmosphäre
– Abwässer
– Abfallwirtschaft
– Bodenverunreinigung
– Nutzung der Rohstoff e und natürlichen
Ressourcen
– Ortsgebundene Probleme in Hinblick auf die
Umweltbelastung
Zu diesem Zweck gibt der Hersteller einige
Hinweise, die von jedem, der zur Interaktion
mit dem Gerät während seines vorgesehenen
Lebenszyklus berechtigt ist, beachtet werden
müssen, um die Umweltbelastung auf ein Mini-
mum zu reduzieren.
– Alle Verpackungsteile müssen nach den
gesetzlichen Bestimmungen im Betreiberland
entsorgt werden.
– Beim Betrieb und bei der Wartung ist darauf zu
achten, dass keine umweltbelastenden Stoff e
(Öle, Fette usw.) in die Umwelt gelangen. Abfäl-
le müssen nach den geltenden einschlägigen
Bestimmungen getrennt entsorgt werden.
– Wenn das Gerät endgültig außer Betrieb ge-
nommen wird, müssen alle seine Komponen-
ten in Abhängigkeit von ihren Eigenschaften
getrennt entsorgt werden.
Wichtig
Umweltschädliche Stoff e dürfen nicht in die
Umwelt gelangen. Die Entsorgung in Ein-
klang mit den geltenden gesetzlichen Be-
stimmungen vornehmen.
Gemäß der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG (Elekt-
ro- und Elektronik-Altgeräte) muss der Betreiber
bei der endgültigen Außerbetriebnahme die
Geräte bei den hierfür vorgesehenen Rücknah-
mestellen abgeben oder im Moment des Er-
werbs neuer Geräte unzerlegt an den Verkäufer
zurückgeben.
Alle Geräte, die in Einklang mit der WEEE-
Richtlinie 2002/96/EG entsorgt werden müssen,
müssen mit dem entsprechenden Symbol
gekennzeichnet sein (siehe Seite 6).
Wichtig
Die gesetzwidrige Beseitigung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten zieht Sanktio-
nen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim-
mungen in dem Mitgliedstaat nach sich, in
dem die Zuwiderhandlung begangen wurde.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte können
gefährliche Stoff e enthalten, die schädlich
für die Gesundheit der Personen und für die
Umwelt sein können. Daher müssen sie unbe-
dingt vorschriftsmäßig entsorgt werden.
ANWEISUNGEN UND WARNHINWEISE FÜR DIE IN HINBLICK AUF DIE UMWELTBELASTUNG