NovoPort® IV
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Demontage / Entsorgung
12.1 Demontage
Die Demontage erfolgt in umgekehrter Reihenfolge der Montageanleitung
(Kapitel Installation und Montage, Seite 10).
12.2 Entsorgung
Zur Entsorgung demontieren Sie die Toranlage und zerlegen Sie diese in die
einzelnen Materialgruppen:
• Kunststoffe
• Nichteisenmetalle (z. B. Kupferschrott)
• Elektroschrott (Motoren)
• Stahl
Entsorgen Sie die Materialien entsprechend der landesüblichen Gesetzgebung!
Entsorgen Sie Verpackungsmaterialien stets umweltgerecht und nach den
geltenden örtlichen Entsorgungsvorschriften.
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Garantiebestimmungen
Bitte beachten Sie, dass sich der Geltungsbereich ausschließlich auf die private
Nutzung der Anlage erstreckt.
Unter privater Nutzung verstehen wir max. 10 Zyklen (AUF/ZU) pro Tag.
Der vollständige Text der Garantiebestimmung ist unter der folgenden
Internetadresse verfügbar:
https://www.novoferm.de/garantiebestimmungen
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf einem Elektro- oder
Elektronik-Altgerät besagt, dass dieses am Ende seiner Lebensdauer
nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Zur kostenfreien Rückgabe
stehen in Ihrer Nähe Sammelstellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte
zur Verfügung. Die Adressen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw.
Kommunalverwaltung. Durch die getrennte Sammlung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten soll die Wiederverwendung, die stoffliche
Verwertung bzw. andere Formen der Verwertung von Altgeräten
ermöglicht sowie negative Folgen bei der Entsorgung der in den Geräten
möglicherweise enthaltenen gefährlichen Stoffe auf die Umwelt und die
menschliche Gesundheit vermieden werden.
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen in
der Europäischen Union – gemäß Richtlinie 2006/66/ EG DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 06. September
2006 über Batterien und Akkumulatoren – einer fachgerechten
Entsorgung zugeführt werden. Bitte entsorgen Sie Batterien und Akkus
entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Li-Ion