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Anhang E
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Wireless-G Broadband-Router
Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter,
Datenstrukturlayouts und Zugriffsfunktionen sowie kleine
Makros und kleine Inlinefunktionen (zehn Zeilen Länge
oder kürzer) benutzt, dann unterliegt die Benutzung
der Objektdatei keinen Beschränkungen, unabhängig
davon, ob es rechtlich gesehen ein abgeleitetes
Werk ist. (Ausführbare Programme, welche diesen
Objektcode sowie Teile der Bibliothek enthalten, fallen
jedoch weiterhin unter die Bestimmungen von § 6).
Ansonsten können Sie, wenn das Werk ein von der
Bibliothek abgeleitetes ist, den Objektcode für das
Werk unter den Bedingungen von § 6 weitergeben. Alle
ausführbaren Programme, welche dieses Werk enthalten,
fallen ebenfalls unter § 6, gleichgültig, ob sie direkt
mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.
6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden
Paragrafen dürfen Sie auch ein „Werk, das die Bibliothek
nutzt“, mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen,
um ein Werk zu erzeugen, das Teile der Bibliothek enthält,
und dieses unter Bedingungen ihrer eigenen Wahl
weitergeben, sofern diese Bedingungen Bearbeitungen
für den eigenen Gebrauch des Empfängers und eine
Rückentwicklung („Reverse Engineering“) zum Beheben
von Mängeln solcher Bearbeitungen gestatten.
Jede Kopie des Werks muss mit einem deutlichen
Vermerk versehen werden, dass die Bibliothek darin
verwendet wird und dass die Bibliothek sowie ihre
Verwendung dieser Lizenz unterliegen. Sie müssen diese
Lizenz in kopierter Form mitliefern. Wenn das Werk bei
Ausführung Urheberrechtshinweise anzeigt, müssen
auch der Urheberrechtshinweis für die Bibliothek sowie
eine Referenz, die den Benutzer zur Kopie dieser Lizenz
führt, angezeigt werden. Ferner müssen Sie einer der
nachfolgend genannten fünf Bedingungen nachkommen:
a) Sie liefern das Werk zusammen mit dem vollständigen
zugehörigen
maschinenlesbaren
Quellcode
der
Bibliothek aus, und zwar einschließlich jeglicher am
Werk vorgenommener Änderungen (wobei dessen
Weitergabe gemäß den Bedingungen der §§ 1 und 2
erfolgen muss); und wenn das Werk ein ausführbares,
mit der Bibliothek verknüpftes Programm ist, dann
liefern Sie es zusammen mit dem vollständigen
maschinenlesbaren „Werk, das die Bibliothek nutzt“
in Form von Objektcode und/oder Quellcode,
sodass der Benutzer die Bibliothek verändern und
dann erneut verknüpfen kann, um ein verändertes
ausführbares Programm zu erzeugen, das die
veränderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass
der Benutzer, der die Inhalte von Definitionsdateien
in der Bibliothek verändert, nicht unbedingt in der
Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren,
um die veränderten Definitionen zu benutzen.)
b) Benutzen Sie einen geeigneten „Shared-Library-
Mechanismus“ zum Verknüpfen mit der Bibliothek.
Geeignet ist ein Mechanismus, der (1) während der
Laufzeit eine im Computersystem des Benutzers
bereits vorhandene Kopie der Bibliothek benutzt,
anstatt Bibliotheksfunktionen in das ausführbare
Programm zu kopieren, und der (2) auch mit einer
veränderten Version der Bibliothek, wenn der Benutzer
eine solche installiert, richtig funktioniert, solange
die veränderte Version schnittstellenkompatibel
mit der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.
c) Sie liefern das Werk zusammen mit einem mindestens
drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot
aus, demselben Benutzer die oben in § 6 Absatz
(a) genannten Materialien zu Kosten, welche die
reinen Weitergabekosten nicht übersteigen, zur
Verfügung zu stellen.
d) Wenn die Verbreitung des Werks dadurch erfolgt,
dass der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene
Stelle gewährt wird, bieten Sie gleichwertigen
Kopierzugriff auf die oben angegebenen Materialien
von derselben Stelle an.
e) Vergewissern Sie sich, dass der Benutzer bereits eine
Kopie dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie diesem
Benutzer bereits eine Kopie geschickt haben.
Für ein ausführbares Programm muss die verlangte
Form des „Werks, das die Bibliothek nutzt“ alle Daten
und Hilfsprogramme mit einschließen, die man braucht,
um daraus das ausführbare Programm zu reproduzieren.
Als besondere Ausnahme jedoch brauchen die zu
verteilenden Materialien nichts von dem zu enthalten,
was üblicherweise entweder als Quellcode oder in binärer
Form zusammen mit den Hauptkomponenten des
Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird,
unter dem das Programm läuft – es sei denn, diese
Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im Widerspruch
zu Lizenzbeschränkungen anderer, proprietärer Bibliotheken
steht, die normalerweise nicht zum Betriebssystem gehören.
Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie nicht gleichzeitig
jene proprietären Bibliotheken und die vorliegende
Bibliothek zusammen in einem ausführbaren Programm,
das Sie weitergeben, verwenden dürfen.
7. Sie dürfen Funktionseinheiten der Bibliothek, die ein auf
der Bibliothek basierendes Werk darstellen, zusammen
mit anderen, nicht unter diese Lizenz fallenden
Funktionseinheiten in eine einzelne Bibliothek einbauen
und eine solche kombinierte Bibliothek weitergeben,
vorausgesetzt, dass die gesonderte Weitergabe des
auf der Bibliothek basierenden Werks einerseits und
der anderen Funktionseinheiten andererseits ansonsten
gestattet ist, und vorausgesetzt, dass Sie folgende
zwei Dinge tun:
a) Sie liefern zusammen mit der kombinierten Bibliothek
auch eine Kopie desselben auf der Bibliothek
basierenden Werks aus, die nicht mit irgendwelchen
anderen Funktionseinheiten kombiniert ist. Dieses
Werk muss unter den Bedingungen der obigen
Paragrafen verbreitet werden.
b) Sie weisen bei der kombinierten Bibliothek gut
sichtbar auf die Tatsache hin, dass ein Teil davon
ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist,
und erklären, wo man die mitgegebene unkombinierte
Form desselben Werks finden kann.
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