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Anhang E
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Wireless-G Broadband-Router
4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern,
weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch
diese
Lizenz
ausdrücklich
gestattet
ist.
Jeder
anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung,
Weiterlizenzierung und Verbreitung ist unzulässig und
führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte aus
dieser Lizenz. Jedoch erlöschen die Lizenzen Dritter,
die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß dieser Lizenz
erhalten haben, nicht, solange diese die Lizenz voll
anerkennen und befolgen.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen,
da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gewährt
Ihnen nur diese Lizenz das Recht, das Programm oder
von ihm abgeleitete Werke zu verändern oder zu
verbreiten. Wenn Sie die Lizenz nicht anerkennen, sind
solche Handlungen gesetzlich verboten. Indem Sie das
Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verändern
oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser
Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der
Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des
Programms oder eines darauf basierenden Werks.
6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem
Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der
Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber
die Lizenz, das Programm entsprechend den hier
festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten
und zu verändern. Sie dürfen die Inanspruchnahme
der in dieser Lizenzvereinbarung zugestandenen Rechte
durch den Empfänger nicht weiter einschränken. Sie sind
nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz
durch Dritte durchzusetzen.
7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde
(nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch
Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt
werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen,
so befreien Sie diese Umstände nicht davon, die
Bestimmungen dieser Lizenz einzuhalten. Wenn es Ihnen
nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger
Beachtung der Bedingungen dieser Lizenz und Ihrer
anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen
Sie das Programm folglich überhaupt nicht verbreiten.
Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen
erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von
Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu
befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms
zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragrafen als ungültig oder
unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen,
so soll dieser Paragraf seinem Sinne nach angewandt
werden; im Übrigen soll dieser Paragraf als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragrafen ist nicht, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu
verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten;
dieser Paragraf hat einzig den Zweck, die Integrität des
Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das
durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird.
Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu dem großen
Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im
Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems
geleistet; es liegt beim Autor/Geber, zu entscheiden, ob er
die Software mittels irgendeines anderen Systems
verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese
Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Paragraf soll deutlich klarstellen, was sich als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz ergibt.
8. Wenn die Verbreitung und/oder die Nutzung des Programms
in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder
durch
urheberrechtlich
geschützte
Schnittstellen
eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber,
der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine
explizite geografische Begrenzung der Verbreitung
angeben, in der diese Länder ausgeschlossen werden,
sodass die Verbreitung nur innerhalb von und zwischen
nicht ausgeschlossenen Ländern erlaubt ist. In einem
solchen Fall enthält diese Lizenz die Beschränkung,
so als wäre sie darin schriftlich festgehalten.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
überarbeitete und/oder neue Versionen der General
Public License veröffentlichen. Diese neuen Versionen
entsprechen im Prinzip der gegenwärtigen Version,
können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen
und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige
Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben
wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten
Versionsnummer oder „jeder späteren Version“ („any later
version“) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder
die Bestimmungen der genannten Version zu befolgen
oder diejenigen jeder beliebigen späteren Version,
die von der Free Software Foundation veröffentlicht
wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer
angibt, können Sie eine beliebige von der Free
Software Foundation veröffentlichte Version auswählen.
10. Wenn Sie Teile des Programms in anderen freien
Programmen verwenden möchten, deren Bedingungen für
die Verbreitung abweichen, bitten Sie den Autor schriftlich
um Erlaubnis. Für Software, die unter dem Copyright
der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die
Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck
gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von
den beiden Zielen geleitet, zum einen den freien Status
aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu
erhalten und zum anderen die gemeinschaftliche Nutzung
und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu
fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST,
GIBT ES FÜR DIESES PROGRAMM KEINE GEWÄHRLEISTUNG,
DA ES KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD. SOFERN NICHT
ANDERWEITIG SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE
COPYRIGHT-INHABER UND/ODER DRITTE DAS PROGRAMM
WIE BESEHEN ZUR VERFÜGUNG, OHNE MÄNGELGEWÄHR
UND OHNE IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER
AUSDRÜCKLICH
NOCH
IMPLIZIT,
EINSCHLIESSLICH,
ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF MARKTFÄHIGKEIT ODER
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS VOLLE
RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT
DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH
DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN
SIE DIE KOSTEN FÜR EINEN NOTWENDIGEN SERVICE
BZW. EINE ERFORDERLICHE REPARATUR ODER KORREKTUR.
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