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Anhang E
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Wireless-G Broadband-Router
8. Sie dürfen die Bibliothek nicht vervielfältigen, verändern,
weiter lizenzieren oder verbreiten oder verknüpfen,
sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet
ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung,
Modifizierung,
Weiterlizenzierung
und
Verbreitung
sowie der Verknüpfung mit der Bibliothek ist unzulässig
und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte aus
dieser Lizenz. Jedoch erlöschen die Lizenzen Dritter,
die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß dieser Lizenz
erhalten haben, nicht, solange diese die Lizenz voll
anerkennen und befolgen.
9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da
Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gewährt Ihnen
nur diese Lizenz das Recht, die Bibliothek oder daraus
abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten.
Wenn Sie die Lizenz nicht anerkennen, sind solche
Handlungen gesetzlich verboten. Indem Sie die Bibliothek
(oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder
verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser
Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der
Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung der
Bibliothek oder eines darauf basierenden Werks.
10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder irgendein auf
der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält
der
Empfänger
automatisch
vom
ursprünglichen
Lizenzgeber die Lizenz, die Bibliothek entsprechend den
hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu
verbreiten und zu verändern und zu verknüpfen. Sie dürfen
die Inanspruchnahme der in dieser Lizenzvereinbarung
zugestandenen Rechte durch den Empfänger nicht
weiter einschränken. Sie sind nicht dafür verantwortlich,
die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
11. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
einer Patentverletzung oder aus einem anderen
Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen
(durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig)
auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht
davon, die Bestimmungen dieser Lizenz einzuhalten.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Bibliothek unter
gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz
und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten,
dann dürfen Sie die Bibliothek folglich überhaupt nicht
verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die
gebührenfreie Weiterverbreitung der Bibliothek durch
diejenigen erlaubt, die die Bibliothek direkt oder indirekt
von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
sowohl dem Patentrecht als auch dieser Lizenz zu genügen,
darin, ganz auf die Verbreitung der Bibliothek zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragrafen als ungültig oder
unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen,
so soll dieser Paragraf seinem Sinne nach angewandt
werden; im Übrigen soll dieser Paragraf als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragrafen ist nicht, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu
verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten;
dieser Paragraf hat einzig den Zweck, die Integrität des
Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das
durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird.
Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu dem großen
Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im
Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems
geleistet; es liegt beim Autor/Geber, zu entscheiden,
ob er die Software mittels irgendeines anderen
Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese
Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Paragraf soll deutlich klarstellen, was sich als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz ergibt.
12. Wenn die Verbreitung und/oder die Nutzung der
Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente
oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen
eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der die
Bibliothek unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite
geografische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der
diese Länder ausgeschlossen werden, sodass die Verbreitung
nur innerhalb von und zwischen nicht ausgeschlossenen
Ländern erlaubt ist. In einem solchen Fall enthält diese
Lizenz die Beschränkung, so als wäre sie darin schriftlich
festgehalten.
13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser
General Public License (Kleinere Allgemeine Öffentliche
Lizenz)
veröffentlichen.
Diese
neuen
Versionen
entsprechen im Prinzip der gegenwärtigen Version,
können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen
und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige
Versionsnummer. Wenn in einer Bibliothek angegeben
wird, dass sie dieser Lizenz in einer bestimmten
Versionsnummer oder „jeder späteren Version“ („any later
version“) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder
die Bestimmungen der genannten Version zu befolgen
oder diejenigen jeder beliebigen späteren Version,
die von der Free Software Foundation veröffentlicht
wurde. Wenn die Bibliothek keine Lizenzversionsnummer
angibt, können Sie eine beliebige von der Free Software
Foundation veröffentlichte Version auswählen.
14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in anderen freien
Programmen verwenden möchten, deren Bedingungen
für die Verbreitung anders lauten, bitten Sie den
Autor schriftlich um Erlaubnis. Für Software, die unter
dem Copyright der Free Software Foundation steht,
schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen
zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere
Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet, zum
einen den freien Status aller von unserer freien Software
abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen die
gemeinschaftliche Nutzung und Wiederverwendung
von Software im Allgemeinen zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
15. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST,
GIBT ES FÜR DIESE BIBLIOTHEK KEINE GEWÄHRLEISTUNG,
DA SIE KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD. SOFERN NICHT
ANDERWEITIG
SCHRIFTLICH
ANGEGEBEN,
STELLEN
DIE
URHEBERRECHTSINHABER
UND/ODER
DRITTE
DIE BIBLIOTHEK OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE
IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH
NOCH KONKLUDENT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT
BESCHRÄNKT AUF MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ZUR VERFÜGUNG. DAS VOLLE
RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER
BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK
ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE DIE KOSTEN FÜR
EINEN NOTWENDIGEN SERVICE BZW. EINE ERFORDERLICHE
REPARATUR ODER KORREKTUR.
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