6/40
Notizen
1.3
Sicherheit
Beginnen Sie mit dem Lesen der wichtigen Sicherheitsregeln
1.3.1 Sicherheitshinweise Allgemein
Diese Schranke ist so konstruiert und geprüft, dass sie bei Installation und Benutzung unter
genauer Befolgung der anschließenden Sicherheitsregeln angemessene Sicherheit bietet.
Die Produkte haben unser Haus in fehlerfreiem Zustand verlassen. Trotzdem können von diesem
Produkt während der Montage und im späteren Betrieb Gefahren ausgehen, wenn das Produkt
unsachgemäß installiert oder betrieben wird.
Die Betriebsanleitung muss so aufbewahrt werden, dass diese vom Betreiber der Anlage jederzeit
eingesehen werden kann.
Der Hersteller kann nicht jede Gefahrenstelle, die vom installierten Produkt ausgeht voraussehen.
Der Betreiber der Anlage und der Installateur haben sicher zu stellen, dass zu keinem Zeitpunkt
Gefahren für Personen oder Gegenstände entstehen können.
Sind Teile der Anlage beschädigt (z.B. Schrankenbalken gebrochen) ist die Anlage sofort außer
Betrieb zu nehmen. Die Reparatur darf nur von einem autorisierten Fachmann erfolgen.
Ein kompletter Sicherheitscheck mit Dokumentation ist nach der Reparatur erforderlich.
1.3.2 Minimierung der Risiken
Der Aufsteller der Anlage hat für die Minimierung von einem etwaigen bestehenden Restrisiko
nach dem Stand der Technik Sorge zu tragen.
Beispiel 1: Aufstellung von genügend Signaltafeln, Hinweisschildern oder Verbauungen (Geländer),
damit Fußgänger ausreichend gewarnt werden und nicht durch die Schrankenanlage laufen.
Beispiel 2: Einfahrtsbreiten für Fahrzeuge so anlegen, dass auch breitere, längere und höhere
Fahrzeuge komfortabel passieren können, ohne die Anlage zu beschädigen. Ggf. deutliche
Hinweisschilder anbringen.
1.3.3 Sicherheit für Fußgänger
Für die Sicherheit von Fußgängern ist höchste Sorge zu tragen. Hierbei gilt es dieser Montage und
Bedienungsanleitung genau zu folgen. Ebenso sind länderspezifische Richtlinien und Vorschriften
zur Vermeidung von Unfällen zu beachten und einzuhalten.
Eine Schrankenanlage ist nicht sicher für Fußgänger und/oder
Radfahrer und darf von diesen nicht bedient werden bzw. nicht
bedienbar sein. Der Aufsteller oder der Betreiber hat für geeignete
Maßnahmen Sorge zu tragen und eine Trennung zwischen
Personenverkehr und Fahrzeugen zu sorgen. Die Aufstellung von
Beschilderungen und Warntafeln in ausreichender Anzahl sowie
bauliche Trennungen sind erforderlich. Der Fussgängerweg muss
außerhalb der Schrankenanlage liegen. Die Öffnungs- und
Schließbewegungen der Schranken müssen überwacht und beob-
achtet werden. Ist keine Sichtkontrolle und Überwachung möglich ist
der Betrieb nicht erlaubt.
1.3.4 Kennzeichenerklärung dieser Anleitung
In dieser Montage und Betriebsanleitung sind mögliche Gefahren und Hinweise wie folgt
gekennzeichnet.
WARNUNG / ACHTUNG:
Solche Warnzeichen bedeuten “Vorsicht!”, eine Aufforderung zur Beachtung, da ihre Missachtung
Personen- bzw. Sachschäden verursachen kann. Bitte lesen Sie diese Warnungen sorgfältig. Die
Nichtbeachtung der folgenden Sicherheitsregeln kann ernsthafte Personen- oder Sachschäden
verursachen.