SWK 360 A1
DE
│
AT
│
CH
│
107
■
Entsorgung
Gerät entsorgen
Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern zeigt an, dass
dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU unterliegt. Diese Richtlinie besagt, dass Sie dieses
Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem normalen Haushaltsmüll entsorgen
dürfen, sondern in speziell eingerichteten Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrieben
abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei. Schonen Sie die Umwelt und entsorgen
Sie fachgerecht.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem lokalen Entsorger oder der Stadt- bzw. Gemeindever-
waltung.
Batterien/Akkus entsorgen
Batterien/Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Batterien/Akkus können
Giftstoffe enthalten, die die Umwelt schädigen. Entsorgen Sie die Batterien/Akkus
deshalb unbedingt entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Batterien/Akkus bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde,
seines Stadtteils oder im Handel abzugeben. Diese Verpflichtung dient dazu, dass Batterien/Akkus
einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden können.
Geben Sie Batterien/Akkus nur im entladenen Zustand zurück.