DEUTSCH
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Die Firma Rizzoli garantiert, dass das Gerät alle in-
ternen Kontrollen und Abnahmen bestanden hat,
dass es in einem einwandfrei funktionierendem
Zustand und ohne Fabrikations- oder Materialfeh-
ler ist. Das Gerät ist das Ergebnis jahrzehntelanger
Erfahrung der Firma Rizzoli, die hiermit dessen
fachgerechte Konstruktion und Ausführung ga-
rantiert.
Die Garantie hat eine Dauer von 2 Jahren ab Kauf-
datum. Diese gilt ausschließlich für den Erstkäufer
und kann nicht übertragen werden. Bei Inanspruch-
nahme von Garantieleistungen muss der Kunde
einen gültigen Kaufbeleg (Kassenzettel, Rechnung
usw.) und den dem Gerät beiliegenden Garantie-
schein (bitte sorgfältig aufbewahren) vorweisen.
Die Firma Rizzoli behält sich das Recht vor, nach
ihrem freien Ermessen die zur Lösung des Garan-
tiefalls am besten geeigneten Maßnahmen zu er-
greifen. Ausgetauschte Teile verbleiben im Besitz
der Firma Rizzoli. Die Firma Rizzoli behält sich
das Recht vor, die Durchführung eventueller Ga-
rantieleistungen entweder an Ort und Stelle oder
direkt in ihrem Werk vorzunehmen. Für Garantie-
leistungen an Ort und Stelle wird dem Kunden die
zu diesem Zeitpunkt geltende Anfahrtspauscha-
le verrechnet. Diese Pauschale entfällt, falls der
Zentralheizungsherd vor weniger als 3 Monaten
gekauft wurde. Anfallende Transportspesen bei
Reparaturen durch eines der Kundendienstzentren
der Firma Rizzoli gehen zu Lasten des Kunden.
Eventuelle Materialfehler oder -mängel müssen in-
nerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware beanstandet
werden. Die Firma Rizzoli leistet in jedem Fall nur
Gewähr zum Austausch der im Lieferumfang an-
geführten Waren und übernimmt keine weiteren
Verantwortungen.
Die Garantie auf den Zentralheizungsherd-Heiz-
kessel hat eine Dauer von 6 Jahren ab Kaufda-
tum. Diese Garantie deckt eventuelle Defekte
des Zentralheizungsherd-Heizkessels ab. Davon
ausgenommen sind Schäden, die durch eine nicht
fachgerecht geplante oder realisierte Heizanlage,
an die der Zentralheizungsherd angeschlossen ist
oder die durch den unkorrekten Gebrauch des
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
• Defekte Teile aufgrund nachlässiger und unsach-
gemäßer Handhabung.
• Defekte Teile aufgrund Nichtbeachtung der in
der vorliegenden Gebrauchsanweisung ange-
führten Anleitungen.
• Schäden durch unsachgemäßem Gebrauch des
Herdes und konsequenter Überhitzung desselben.
• Schäden aufgrund von Anschluss des Zentralhei-
zungsherdes an einen nicht geeigneten Rauch-
abzug.
• Defekte Teile aufgrund unterlassener oder nur
teilweiser Befolgung der in Kraft stehenden na-
tionalen und örtlichen Bestimmungen und Vor-
schriften.
• Defekte Teile aufgrund nicht fachgerechter
Montage.
• Defekte Teile aufgrund von Reparaturen, die
nicht vom autorisierten Rizzoli-Kundendienst
vorgenommen wurden.
• Verschleißteile wie Schamottsteine, Glühlampen,
Roste, Dichtungen, Backbleche, Glasscheiben usw.
7.1
ERKLÄRUNG ZUR FACHGERECHTEN KONSTRUKTION
7.2
ALLGEMEINE KLAUSELN
7.3 GARANTIEBESTIMMUNGEN
7.4 MATERIALFEHLER
7.6
GARANTIE AUF DEN ZENTRALHEIZUNGSHERD-HEIZKESSEL
7.5
VOM GARANTIEANSPRUCH AUSGESCHLOSSENE TEILE
GARANTIE
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