DEUTSCH
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Die Firma Rizzoli garantiert, dass das Gerät alle in-
ternen Kontrollen und Abnahmen bestanden hat,
dass es in einem einwandfrei funktionierendem
Zustand und ohne Fabrikations- oder Materialfeh-
ler ist. Das Gerät ist das Ergebnis jahrzehntelanger
Erfahrung der Firma Rizzoli, die hiermit dessen
fachgerechte Konstruktion und Ausführung ga-
rantiert.
Die Garantie hat eine Dauer von 2 Jahren ab Kauf-
datum. Diese gilt ausschließlich für den Erstkäu-
fer und kann nicht übertragen werden. Bei Inan-
spruchnahme von Garantieleistungen muss der
Kunde einen gültigen Kaufbeleg (Kassenzettel,
Rechnung usw.) und den dem Gerät beiliegenden
Garantieschein (bitte sorgfältig aufbewahren) vor-
weisen.
Die Firma Rizzoli behält sich das Recht vor, nach
ihrem freien Ermessen die zur Lösung des Garan-
tiefalls am besten geeigneten Maßnahmen zu er-
greifen. Ausgetauschte Teile verbleiben im Besitz
der Firma Rizzoli. Die Firma Rizzoli behält sich das
Recht vor, die Durchführung eventueller Garantie-
leistungen entweder an Ort und Stelle oder direkt
in ihrem Werk vorzunehmen. Für Garantieleistun-
gen an Ort und Stelle wird dem Kunden die
zu diesem Zeitpunkt geltende Anfahrtspauscha-
le verrechnet. Diese Pauschale entfällt, falls der
Holzherd vor weniger als 3 Monaten gekauft wur-
de. Anfallende Transportspesen bei Reparaturen
durch eines der Kundendienstzentren der Firma
Rizzoli gehen zu Lasten des Kunden.
Eventuelle Materialfehler oder -mängel müssen in-
nerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware beanstandet
werden. Die Firma Rizzoli leistet in jedem Fall nur
Gewähr zum Austausch der im Lieferumfang an-
geführten Waren und übernimmt keine weiteren
Verantwortungen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
• Defekte Teile aufgrund nachlässiger und unsa-
chgemäßer Handhabung.
• Defekte Teile aufgrund Nichtbeachtung der in der
vorliegenden Gebrauchsanweisung angeführten
Anleitungen.
• Schäden durch unsachgemäßem Gebrauch des
Herdes und konsequenter Überhitzung dessel-
ben.
• Schäden aufgrund von Anschluss des Holzherdes
an einen nicht geeigneten Rauchabzug.
• Defekte Teile aufgrund unterlassener oder nur
teilweiser Befolgung der in Kraft stehenden na-
tionalen und örtlichen Bestimmungen und Vor-
schriften.
• Defekte Teile aufgrund nicht fachgerechter Mon-
tage.
• Defekte Teile aufgrund von Reparaturen, die
nicht vom autorisierten Rizzoli-Kundendienst
vorgenommen wurden.
• Verschleißteile wie Glühlampen, Roste, Dichtun-
gen, Backbleche, Glasscheiben usw.
Die Garantie auf den Zentralheizungsherd-Heiz-
kessel hat eine Dauer von 6 Jahren ab Kaufda-
tum. Diese Garantie deckt eventuelle Defekte
des Zentralheizungsherd-Heizkessels ab. Davon
ausgenommen sind Schäden, die durch eine nicht
fachgerecht geplante oder realisierte Heizanlage,
an die der Zentralheizungsherd angeschlossen ist
oder die durch den unkorrekten Gebrauch des
7.1
ERKLÄRUNG ZUR FACHGERECHTEN KONSTRUKTION
7.2
ALLGEMEINE KLAUSELN
7.3 GARANTIEBESTIMMUNGEN
7.4 MATERIALFEHLER
7.5
VOM GARANTIEANSPRUCH AUSGESCHLOSSENE TEILE
7.6
GARANTIE AUF DEN ZENTRALHEIZUNGSHERD-HEIZKESSEL (LT 90)
GARANTIE
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Summary of Contents for L 90
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