DEUTSCH
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2.1.1 VERWENDETE TERMINOLOGIE
Nachfolgend finden Sie Definitionen von Personen und
spezifischen Situationen, die mit der Maschine und/
oder Personen, die mit der Maschine in engem Kon-
takt arbeiten, zu tun haben.
• BENUTZER: eine Person, Körperschaft oder Gesell-
schaft, welche die Maschine erworben oder gelie-
hen hat und diese gemäß ihrem Zweck benutzen
möchte. Der Benutzer trägt die Verantwortung für
die Maschine und für die Schulung des verantwort-
lichen Bedienpersonals.
• GEFAHRENBEREICH: Jeder Bereich innerhalb und/
oder in der Nähe der Maschine, in dem der Aufent-
halt einer ausgesetzten Person ein Sicherheits- und
Gesundheitsrisiko darstellt.
• AUSGESETZTE PERSON: Jede Person, die sich
ganz oder teilweise innerhalb der Gefahrenzone be-
findet.
• BEFUGTE KUNDENDIENSTSTELLE: eine Struktur
mit der rechtlichen Befugnis der Herstellerfirma,
die über das Fachpersonal verfügt, das zur Durch-
führung von Kundendiensteingriffen, Reparaturen
und Wartungsarbeiten - auch solchen, die einen
gewissen Schwierigkeitsgrad aufweisen -, die für
die Aufrechterhaltung eines einwandfreien
Maschinenbetriebs dienen, befähigt ist.
2.1.2 ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
VORSICHT!
Eine Nichtbeachtung der im Abschnitt 2 „Betriebs-
sicherheit und Unfallverhütung“ beschriebenen Vor-
schriften und eine eventuelle Verletzung der Sicher-
heitsvorrichtungen befreit die Herstellerfirma von
jeglicher Verantwortung für das Auftreten eventu-
eller Unfälle, Schäden oder Betriebsstörungen der
Maschine.
Allgemeine Hinweise:
- Der Benutzer verpflichtet sich, die Maschine aus-
schließlich dem Fachpersonal anzuvertrauen, das
für die Benutzung der Maschine speziell geschult
wurde.
- Der Benutzer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu
ergreifen, damit keine unbefugten Personen die
Maschinen in Betrieb nehmen.
- Der Benutzer verpflichtet sich, eigenes Personal
über die Anwendung und Beachtung der
Sicherheitsvorschriften auf adäquate Weise zu in-
formieren.
- Der Benutzer hat die Herstellerfirma über das Auf-
treten von Mängeln oder Störungen der Sicherheits-
systeme sowie über jede mutmaßliche Gefahren-
situation zu unterreichten.
- Der Bediener muss immer die für ihn individuell
vorgesehene Schutzmittel, die von der Gesetzge-
bung vorgeschrieben sind, verwenden und alle In-
halte dieses Handbuchs beachten.
- Der Bediener muss alle Gefahren- und Sicherheits-
schilder auf der Maschine beachten.
- Der Bediener darf keine Schritte unternehmen und
keine Eingriffe durchführen, die nicht unter seine
Zuständigkeit fallen.
- Die Maschine wurde nur mit dem gelieferten Zube-
hör bei der amtlichen Prüfung abgenommen. Eine
Zusatzmontage von Teilen anderer Marken oder
eventuelle Umgestaltungen können Änderungen der
Eigenschaften der Maschine herbeiführen und dem-
entsprechend die Betriebssicherheit der Maschine
beeinträchtigen.
- Die Maschine darf nicht mit abmontierten oder
beschädigten Schutzvorrichtungen in Betrieb ge-
nommen werden.
2.2 SICHERHEITSSCHILDER
Die Maschine wurde unter Einsatz aller potentiellen
Lösungen zum Schutz und zur Sicherheit des bedie-
nenden Personals entwickelt. Dennoch kann die Ma-
schine einige Risiken darstellen, d.h. solche Risiken,
die in einigen Einsatzsituationen nicht vollständig
abgebaut werden können. Auf diese möglichen Risi-
ken wird auf der Maschine mit Hilfe der Aufkleber
(Piktogramme) hingewiesen, die auf verschiedene ris-
kante und gefährliche Grundsituationen hindeuten.
VORSICHT!
Die Aufkleber sauber halten und abgerissene bzw.
beschädigte Aufkleber mit neuen ersetzen.
In Bezug auf die Abb. 3 lesen Sie die nachfolgend
stehenden Informationen aufmerksam durch und prä-
gen Sie sie sich ein.
1) Vor der Inbetriebsetzung der Maschine sind die
Bedienungsanweisungen aufmerksam zu lesen.
2) Lärmbelastung: Bei Maschinen mit Benzinmotor
ist während des Betriebs die Benutzung eines
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