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12. LEBENSDAUER DER MOTOREN AUS DER PRODUKTION KON
Č
AR-MES d.d.
•
unter normalen im Betriebs-und Wartungsanleitungen vorgesehenen Betriebsbedingungen und unter
normaler regelmässiger Wartung ist die Motorlebensdauer länger
•
der Hersteller sichert die Verfügbarkeit der Ersatzteilen in der Zeitperiode bis 7 Jahren ,
einschliesslich der Garantiezeit. Der Service beim Hersteller ist auch für die Produkte welchen älter
als 7 Jahre sind unter besonderen Vertragsbedingungen möglich.
•
die komplette Dokumentation der Produktgegenstände ist bis 10 Jahre nach dem Produktionsschluss
entsprechendes Motortyps verfügbar.
•
Für die Verpackung benutzen wir ökologische Materialen/Stoffe, welche man auf umweltschonende
Weise wieder verwerten, deponieren oder entsorgen kann. Zwecksmässig sind auch die
Verpackungsmaterialen/Stoffe sonderbezeichnet.
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wenn Sie den Elektromotor zu benutzen aufhören, achten Sie bitte darauf, dass der nicht als
umweltbelastend wirkt. Überlassen Sie bitte den Motor einer berechtigten Abfallsammelstelle.
13. ANFORDERUNGEN IN DER GARANTIEZEIT
Mängel im Betrieb oder entstandene Beschädigungen auf die Produkte in der Garantiezeit sollen,
wenn durch der Materialfehler-oder Bearbeitungsqualität verursacht, den Hersteller
KON
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AR-MES
d.d.
unter Anfuehrung folgender Daten, gemeldet werden:
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Lieferscheinnummer oder Rechnungsnummer nach welcher das Produkt geliefert war
•
Katalogbezeichnung des fehlerhaften Produktes (Seriennummer und
Artikel)
•
Reklamationsursache, Fehlerbeschreibung, Photos oder Videoaufzeichnung,
falls öglich beilegen
Bemerkung: die Fehlerbeschreibung „arbeitet nicht“ wird man nicht akzeptieren, sondern man soll
wirklich das enstandene Problem beschreiben. Betriebsfehler oder Beschädigungen entstanden
durch unsachgemässe und unvorsichtige Anwendung während des Transportes/der Lagerung/ der
Anschliessung, betrachtet man als nicht berechtigte Reklamationsanträge in der Garantiezeit.
Gleiches gilt auch, wenn das Produkt vor der Zustellung an den Hersteller, während der Garantiezeit
zerlegt war.
14. GARANTIEERKLÄRUNG
Das Qualitätssicherungssystem errichtet in
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AR-MES d.d.
ist zertifiziert im Einklang mit der
Anforderungen der Norm ISO 9001. Aufgrund dessen ist die fehlerfreie Arbeit unserer Produkte
mittels eine rigorosen Prozess-und Endkontrolle vor der Lieferung an die Kunden gesichert, aufgrund
welcher man den Garantieschein herausgibt. Wenn es doch neben dieser, durch schlechte
Bearbeitungs-oder
Materialqualität bedingten Fehler oder Betriebsstörungen gekommen war, verpflichten wir uns in der
Garantiezeit diese auf unsere Kosten zu entfernen und somit die gewährte Produktqualität wieder
herzustellen.
Die Garantiezeit beträgt
12 Monate
im Einklang mit „Algemeinen Verkaufsbedingungen“ oder wie es
im Vertrag definiert ist und läuft von dem Verkaufs- / Übernahmedatum des Produktes. Der
Kunde/Käufer ist verpflichtet sich an der jedem Produkt beigelegten Betriebs-und Wartungsanleitung
zu halten. Wenn man mit der Einsicht feststellt, dass die Defektursache der Fehler auf dem Produkt
innerhalb der Garantiezeit ist, wird
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, im Einklang mit Garantierechten die
Reparaturkosten tragen. Wenn man mit der Einsicht feststellt,dass die Defektursache der Fehler auf
dem Produkt ausserhalb der Garantiezeit ist, werden die Reparaturkosten von dem
Serviceauftraggeber getragen. Die Garantierechte verliert der Kunde im Falle:
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mechanischer Beschädigung verursacht durch die Kundenschuld
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unsachlicher Verwendung oder Produktanschlusses, Nichtbefolgerung der Betriebsanleitung
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unberechtigter Produktzerlegung
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mechanischer,chemischer,thermischer oder anderer Beschädigungen als Folge aggresiver
Umgebungseinwirkung oder Unwetters
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Unzufriedenheit wegen unsächlicher Produktsauswahl
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Anwendung zusammen mit technisch nichtkompatiblen Produkten
•
schlechter Produktinstandhaltung, Austausch der Teile durch die nicht Originellen
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füllt sich nicht verpflichtet dem Serviceauftraggeber oder irgendwelcher
Drittperson
für
den
Einkommensverlust,
den
Verlust
entstanden
wegen
Benutzung/Anwendung,Produktionsunterbrechung, verlorene Geschäfte oder nichtdirekt,
nichtmaterielle Begleit-oder Nachfolgeschaden.