Sicherheit
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2017/04
010-989
2.8
Betrieb in explosiver Atmosphäre
Mit „Ex“ gekennzeichnete Pumpen sind für den Betrieb in explosiver Atmosphäre geeignet. Für diesen Einsatz
müssen die Pumpen bestimmte Richtlinien erfüllen. Ebenso müssen bestimmte Verhaltensregeln und Richtlinien
vom Betreiber eingehalten werden.
Pumpen, welche für den Einsatz in explosiven Atmosphären zugelassen sind, sind auf dem Typenschild mit einem
„Ex“ Symbol gekennzeichnet ! Beachten Sie unbedingt die sich im Anhang befindende Anleitung „Zusatz Montage-
und Betriebsanleitung für Ex- geschützte Tauchmotorpumpen“.
2.9
Schalldruck
Die Pumpe hat je nach Größe und Leistung (kW) während des Betriebes einen Schalldruck von ca. 60dB (A) bis
110dB (A). Der tatsächliche Schalldruck ist allerdings von mehreren Faktoren abhängig. Diese sind z.B. Einbau- und
Aufstellungsart, Befestigung von Zubehör, Rohrleitung, Betriebspunkt, Eintauchtiefe, uvm. Wir empfehlen ihnen,
eine zusätzliche Messung des Betreibers am Arbeitsplatz vorzunehmen, wenn das Produkt in seinem Betriebspunkt
und unter allen Betriebsbedingungen läuft.
Vorsicht: Lärmschutz tragen!
Laut den gültigen Gesetzen und Vorschriften ist ein Gehörschutz ab einem Schalldruck von 85dB (A) Pflicht!
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass dies eingehalten wird!
2.10 Fördermedien
Jedes Fördermedium unterscheidet sich durch seine Zusammensetzung, Aggressivität, Abrasivität und vielen
anderen Aspekten. Generell können unsere Pumpen in vielen Bereichen eingesetzt werden. Genauere Angaben
hierfür entnehmen Sie dem Pumpendatenblatt. Dabei ist zu beachten, dass sich durch eine Veränderung der Dichte,
der Viskosität, oder der Zusammensetzung im Allgemeinen, viele Parameter der Pumpe ändern können.
Auch werden für die unterschiedlichen Medien verschiedene Werkstoffe und Laufradformen benötigt. Je genauer
die Angaben bei Ihrer Bestellung waren, desto besser konnte unsere Pumpe für Ihre Anforderungen modifiziert
werden. Sollten sich Veränderungen im Einsatzbereich und/oder im Fördermedium ergeben, können wir sie gerne
unterstützend beraten.
Gefahr durch explosive Medien!
Das Fördern von explosiven Medien (z.B. Benzin, Kerosin, usw.) ist strengstens untersagt. Die Produkte sind für
diese Medien nicht konzipiert!