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Es liegt im Verantwortungsbereich des Endkun-
den, das FLYER E-Bike regelmässig zu warten
und zu pflegen (inkl. Durchführung aller Inspekti-
onen gemäss Bedienungsanleitung) .
Gewährleistungssprüche sind ausserdem aus-
geschlossen, wenn das FLYER E-Bike selb-
ständig modifiziert bzw. repariert oder nicht be-
stimmungsgemäss gebraucht wurde: Renn- und
Wettkampfeinsatz, gewerblicher Gebrauch, Über-
ladung und weitere Nutzung ausserhalb des vor-
gesehenen Zwecks .
21.2 Herstellergarantie
der Biketec AG
a. Gewährleistungen
Unabhängig von den Gewährleistungsrechten ge-
genüber dem FLYER Fachhändler übernimmt die
Biketec AG gegenüber dem Endkunden auf neue,
komplett montierte FLYER E-Bikes, welche von
einem von der Biketec AG anerkannten FLYER
Fachhändler endmontiert und justiert wurden, frei-
willig ab Kaufdatum folgende Gewährleistungen:
Rahmen: 10 Jahre auf Rahmenbruch;
Motor, Motorsteuerung, Display, Ladegerät:
grundsätzlich 5 Jahre auf Fabrikations- und Ma-
terialfehler; betreffend FLYER E-Bikes des Seg-
ments «Mountain» 3 Jahre auf Fabrikations- und
Materialfehler .
Für Occasionsvelos läuft die Gewährleistungsfrist
ab dem Datum der ersten Inverkehrsetzung .
b. Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen
Innerhalb der Gewährleistungsfrist übernimmt
die Biketec AG die Kosten für Reparaturen oder
Ersatz infolge oben genannter Produktemängel,
sofern diese von einem von der Biketec AG an-
erkannten FLYER Fachhändler nach einer klaren
Identifizierung des FLYER E-Bikes (Kaufbeleg,
ausgefüllter E-Bike-Pass oder bei entsprechen-
der Registrierung) erbracht werden . Die Gewähr-
leistung gilt beim Verkauf an einen Dritten weiter .
Die Biketec AG behält sich das Recht vor, bei
einem Austausch eines FLYERs oder von Kom-
ponenten im Rahmen von Garantieleistungen
funktionell gleichwertige Ware zu liefern bzw . zu
verbauen .
Die Inanspruchnahme der Garantie führt nicht zu
einer Verlängerung der ursprünglichen Frist . Es
gelten die gleichen Gewährleistungsbeschrän-
kungen wie die unter Ziffer 1 genannten .
22. Inspektionsplan
Nach den ersten 200 gefahrenen Kilometern bzw .
nach 4 Monaten:
FLYER Fachhändler
• Festen Sitz aller Schrauben, Muttern und
Schnellspanner überprüfen
• Laufräder kontrollieren und gegebenenfalls
zentrieren
• Reifen kontrollieren
• Anzugsdrehmomente aller Teile überprüfen
• Steuersatz einstellen
• Bremsleitungen und Schaltzüge kontrollieren
• Schaltung kontrollieren und gegebenenfalls
einstellen
• Bremsen kontrollieren und gegebenenfalls
einstellen
• Ausreichende Schmierung aller Komponenten
• Federelemente kontrollieren und gegebenen-
falls einstellen
FLYER Fahrer
Lassen Sie sich anlässlich dieser ersten Kontrolle
beim FLYER Fachhändler in die korrekte Reinigung
und das Ölen der Kette nach Niederschlägen sowie
das korrekte Prüfen der Komponenten auf Funkti-
onstüchtigkeit oder Beschädigungen einführen .
Vor jeder Fahrt – FLYER Fahrer
• Korrekten Sitz der Klingel prüfen
• Funktionstüchtigkeit der Bremsen prüfen
• Funktionstüchtigkeit der Schaltung prüfen
• Sind alle Schnellspanner, Steckachsen,
Schrauben und Muttern korrekt und vollstän-
dig geschlossen bzw . befestigt?
• Korrekten Luftdruck in den Reifen prüfen
• Laufräder auf Rundlauf und Beschädigungen
sowie auf sicheren Sitz und korrekte
Befestigung prüfen
• Sicherer Sitz und richtige Position von Lenker,
Lenkervorbau, Sattelstütze und Sattel prüfen
• Ladezustand des Akkus prüfen
• Korrekter und sicherer Sitz des Akkus prüfen
Nach jeder Fahrt – FLYER Fahrer
• Reinigung des FLYER E-Bikes
• Sichtprüfung des Rahmens sowie der
Komponenten auf Risse und Beschädigungen
• Reifen auf Beschädigungen, Abnützung,
Sprödheit, Fremdkörper und ausreichende
Profiltiefe überprüfen
• Felgen auf Verschleiss und Rundlauf
überprüfen
• Speichenspannung überprüfen
• Falls nötig Kette und Zahnkränze säubern
und mit einem geeigneten, vom Hersteller
freigegebenen Kettenöl ölen