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Sie können dieses Problem umgehen,
indem Sie vor einem Transport den
Bremshebel betätigen und, beispiels-
weise mit einem Riemen, in dieser Stel-
lung fixieren. Dadurch wird das Eindrin-
gen von Luft ins hydraulische System
verhindert . Beachten Sie, dass der
Bremshebel bei ausgebautem Laufrad
nicht angezogen werden darf . Falls der
Ausbau des Laufrads notwendig ist, set-
zen Sie einen Abstandshalter zwischen
die Bremsgummis .
Der bestimmungsgemässe und gesetzesübliche
Transport am Auto steht in der Verantwortung des
Fahrers . Die Biketec AG schliesst jegliche Haf-
tung im Zusammenhang mit dem Transport von
FLYER mit Dach- und Heckträgern aus .
• Transportieren Sie das E-Bike nicht
auf dem Kopf stehend . Achten Sie bei
der Befestigung darauf, keine Schä-
den an der Gabel oder am Rahmen
zu verursachen .
• Sie dürfen Ihr E-Bike nicht an den
Tretkurbeln am Dach- oder Heck-
träger einhängen . Das E-Bike muss
immer auf den Laufrädern stehend
befördert werden . Bei Nichtbeach-
tung können Schäden am Fahrzeug
entstehen .
• Beim Transport mit dem Auto muss
aus rechtlichen Gründen der Akku
entnommen und gesondert transpor-
tiert werden . Achten Sie darauf, dass
hierbei die Kontakte vor Kurzschluss
gesichert sind .
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Wenn Sie mit Ihrem E-Bike öffentliche Verkehrs-
mittel benutzen wollen, informieren Sie sich über
die örtlich geltenden Bestimmungen .
Im Flugzeug
Wenn Sie Ihren FLYER im Flugzeug mitnehmen
wollen, informieren Sie sich über die gesetzlichen
Richtlinien . Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer
Fluggesellschaft .
20. Verschleissteile
Als technisches Produkt bedarf Ihr FLYER regel-
mässiger Überprüfungen .
Funktionsbedingt und abhängig vom Nutzungs-
grad weisen viele Teile an Ihrem FLYER einen
zum Teil sehr hohen Verschleiss auf .
Dazu gehören unter anderem:
• Bereifung
• Bremsbeläge
• Bremsscheiben
• Fahrradketten oder Zahnriemen
• Kettenräder, Ritzel, Schaltwerksrollen
• Lichtanlage
• Lenkergriffe
• Schmierstoffe
• Schalt- und Bremszüge
• Lagerungen
• Federelemente
Lassen Sie Ihren FLYER regelmässig in
einer FLYER Fachwerkstatt untersu-
chen und – wenn nötig – die Ver-
schleissteile austauschen . Regelmässi-
ge Sichtprüfungen auf Risse, Kratzer
sowie Beschädigungen von Bauteilen
gehören zu den Pflichten des Fahrers.
Wie es bei allen mechanischen Kompo-
nenten der Fall ist, wird das Fahrrad Ver-
schleiss und hohen Beanspruchungen
ausgesetzt . Unterschiedliche Materiali-
en und Bestandteile können auf unter-
schiedliche Weise hinsichtlich Ver-
schleiss bzw . Ermüdung aufgrund der
Beanspruchung reagieren . Wird die
Auslegungslebensdauer eines Bestand-
teiles überschritten, kann das Bauteil
plötzlich versagen und möglicherweise
zu Verletzungen des Fahrers führen .
Jede Art von Rissen, Kratzern oder Far-
bveränderungen in hochbeanspruchten
Bereichen ist ein Hinweis darauf, dass
die Lebensdauer des Bestandteils er-
reicht wurde und dass das Teil ersetzt
werden sollte .
21. Allgemeine
Gewährleistung
21.1 Gewährleistung des Fachhändlers
Den Endkunden stehen die üblichen Gewähr-
leistungsansprüche gegenüber dem FLYER
Fachhändler zu (je nach Vereinbarung bzw . an-
wendbarem Recht; in der Regel zwei Jahre ab
Übergabe) .
Beim Akku wird nach zwei Jahren eine Restkapa-
zität von 60% der ursprünglichen Nennkapazität
gewährleistet, sofern der Akku gemäss Betriebs-
anleitung bedient und aufgeladen wurde .
Nicht Gegenstand von Gewährleistungs-
ansprüchen ist die übliche Abnutzung von Ver-
schleissteilen (z .B . Reifen, Schläuche, Ketten,
Ritzel, Bremsbeläge, Lackierung, Aufschriften) .